BGB §440 - Zwei mal Nachgebessert = Geld Zurück?

14. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb303994-77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BGB §440 - Zwei mal Nachgebessert = Geld Zurück?

Hey Leute,
habe mir kurz vor Weihnachten einen Drucker bei einem Elektrogroßmarkt gekauft.. Habe ihn bereits 2 mal zurück gegeben wegen dem selben Fehler (WLAN Funktion beinträchtigt).. Konnte also nicht drucken..
Jetzt ist das Ding schon wieder kaputt bzw kann keine WLAN verbindung aufbauen also auch nicht drucken..

Im BGB unter §440 Steht das zwei mal nachbessern erlaubt ist und nach dem zweiten mal die Nachbesserung als gescheitert anzusehen ist und man vom Vertrag zurücktreten kann..

Habe ich das so richtig verstanden? Also wenn ich jetzt zum dritten mal mit dem Gerät hingehe und es jetzt bereits zum 3 mal zurück gebe (Gekauft -> Ausgetauscht -> Wieder kaputt -> 2. Ausgetauscht -> und jetzt wieder kaputt..).. Dann kriege ich jetzt mein Geld zurück oder? Weil ja 2 mal versucht wurde nachzubessern.. Oder hab ich den §440 falsch verstanden?

P.s.: Kurzform: Das Gerät wurde nie repariert, immer nur ausgetauscht!
Ist jetzt bereits das Dritte exemplar welches den gleichen Fehler aufweist. Jetzt kann ich mein Geld lt. §440 zurück holen oder?

Gruß,
Alex..

-- Editiert fb303994-77 am 14.05.2012 13:35

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Richtig. Sie können den Kaufpreis zurück verlangen.

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