Guten Abend,
ich habe vor 7 tagen ein 5 Jahre altes Auto verkauft unter ausschluß jeglicher Gewährleistung!Beim verkauf stellte der verkäufer fest das der erste Gang ein wenig schwer rin ging was mir noch nie aufgefallen war!Da der wagen ab Werk ein Sport Pakett hat sagte ich das eventuell ein Sportgetriebe sein könnte!
Nach 7 tagen rief er an sagte die Kupplung sei kaputt und er wolle Geld,ich sagte das er das Auto einwandfrei gekauft habe und er kein Geld bekomme!Nach einem weiteren Tag rief er an sagte das das Getriebe defekt sei und er wieder Geld wolle!Wie soll ich mich verhalten,muss ich bezahlen!Habe ich doch eine Gewährleistung?
Vielen Dank im vorraus,
K.Anders.......
Auto verkauf von Privat
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Sehr geehrter Herr Anders,
sofern Sie die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen haben, haben Sie keine Verpflichtung zur Gewährleistung.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Danke schön für die schnelle Antwort!
Das heißt wenn es im Vertrag inbegriffen ist ?
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Sehr geehrter Herr Anders,
richtig, der Ausschluss der Gewährleistung muss zwischen den Parteien wirksam sein. Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort!
Ich war in der zwischenzeit bei meinem Anwalt und der sagte mir genau das selbe und so etwas wie eine 14 tägige rückgabe Frist gibt es nicht !
Mit freundlichem Gruß und Dank,
K.Anders....
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