Auto nach kauf defekt.

11. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
pascalk310788
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto nach kauf defekt.

Guten Tag zusammen.

Mein Bruder hat sich am vergangenen Donnerstag einen gebrauchten Audi A6 4B 2.4 bei einem gewerblichen Händler gekauft.

Nun rief er mich heute morgen an und beschrieb mir, das Fahrzeug sei extrem laut. Da ich in einer AUDI-Vertragswerkstatt als Mechatroniker beschäftigt bin erkannte ich bei einer Sichtprüfung sofort, dass der Auspuff sehr stark korrodiert ist.
Das problem ist, das rechte Flexrohr ist durchgerissen und das linke ebenfalls defekt.

Der Händler war letzte woche jedoch bei der GTÜ um eine Abgas- und Hauptuntersuchung durchführen zu lassen.
Das Fahrzeug ist Ohne erkennbare Mängel durch die Überprüfung gekommen.

Mich macht es stutzig, dass der nette Mann den Mangel nicht gefunden und bemängelt hat.

Meine Frage lautet nun, wer kommt dafür auf?
Der Verkäufer? Der Käufer?
Und inwiefern hat der Prüfer eine Teilschuld?

Ich danke bereits jetzt für eure Antworten.

Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Da es sich hier um einen Kauf eines Händlers achtet, muss dieser für die Mängel bei Übergabe haften( Neuware 24 Mon, bei gebrauchten Sachen kann diese auf 12 Mon. verkürzt werden, dies muss aber ausdrücklich erwähnt werden).
Da der Auspuff sicher nicht von heute auf morgen korrodiert ist, ist davon auszugehen, dass dieser Mängel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Wie alt ist das Auto? Falls es ein sehr alter Wagen ist, könnte der Händler ggf. äussern, dass dies üblicher Verschleiß ist, der nicht unter die Mängelhaftung fällt.

Ansonsten den Händler per Schreiben auf den Mangel hinweisen und eine Frist zur Nacherfüllung setzen.

Um dem Prüfer eine Teilschuld zu geben, müsste nachgewiesen werden, dass der Auspuff während der Prüfung am Fahrzeug war( der Prüfer hat das Fahrzeug nur genau zu dem Zeitpunkt geprüft, wenn Änderungen danach vorgenommen werden, ist der Prüfer natürlich dafür nicht haftbar zu machen)

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#2
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Um dem Prüfer eine Teilschuld zu geben


Mangels rechtlicher Beziehung dürfte der Prüfer dem K sowieso nicht haften, selbst wenn er seine Pflichten verletzt haben sollte.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Da es sich hier um einen Kauf eines Händlers achtet,

So wie ich das las, handelt es sich eher um den VERkauf eines Händlers ...



quote:
muss dieser für die Mängel bei Übergabe haften( Neuware 24 Mon, bei gebrauchten Sachen kann diese auf 12 Mon. verkürzt werden, dies muss aber ausdrücklich erwähnt werden).

Das müsste er nur, wenn er selbst auch der Verkäufer wäre und nicht nur im Auftrag (echtes Agenturgeschäft) verkauft hätte.
Also erstmal den Vertrag diesbezüglich prüfen.


Dann wäre zu prüfen, ob es sich nicht um normalen Verschleiß handelt. Denn Verschleiß stellt keinen gewährleistungsrechtlich relevanten Sachmangel dar.

Anhaltspunkt für die Abgrenzung normaler Verschleiß zum Sachmangel können insoweit beispielsweise die vom Hersteller angegebene durchschnittliche Lebensdauer oder die durchschnittliche Lebensdauer des Artikels sein.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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