Auto bei Ebay verkauft und nix als Probleme..

3. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Wolpi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto bei Ebay verkauft und nix als Probleme..

Ich habe bei Ebay den Gebrauchtwagen meiner Frau verkauft...der Käufer hat das Fahrzeug damals (Dez04) nach einer telefonischen Rückfrage (bzgl. Abholung etc.) per Sofortkaufen erworben. Leider erschien er nicht zum vereinbarten Termin um das erworbene Fahrzeug abzuholen, statt dessen bekam ich eine Email, in der er unter Bezugnahme auf das Fernabsatzgesetz vom Kaufvertrag zurücktreten wollte... ich habe ihm dann unter Darlegung der geltenden Rechtsprechung vermitteln wollen, dass ihm bei Kauf von Privat ein solches Widerrufsrecht nicht zusteht und habe meinen Anwalt eingeschaltet.
Als der Käufer dann nach Schreiben von meinem Anwalt davon überzeugt war, dass ihm tatsächlich kein Widerrufsrecht zusteht, lies er sich von mir den Fahrzeugbrief zufaxen, weil er die Daten seiner Aussage nach für die Doppelkarte brauchte.
In der Auktion (Artikelbeschreibung) habe ich aufgeführt, dass das Fahrzeug lt. Brief Schadstoffarm E2 ist, der Käufer versucht sich jetzt rauszureden, ich hätte ihm am Telefon (unter Zeugen - keine Ahnung, wo die gewesen sind...) bestätigt, dass das Fahrzeug die Euro 2 Norm erfüllt. Leider habe ich als nicht KfZ-Mechaniker oder so absolut keine Ahnung, wo der Unterschied zwischen den beiden Schadstoffklassen liegt, ich kann mich auch nicht mehr erinnern, ob ich tatsächlich eine Aussage in dieser Form getroffen habe, auf alle Fälle führt der gegnerische Anwalt jetzt an, dass ein erheblicher Sachmangel vorliegt. Die gegnerische Seite hat sogar einen KfZ-Sachverständigen eingeschltet, der allem Anschein nach nur damit beschäftigt war, die Unterschiede zwischen den beiden Schadstoffklassen zu beurteilen!
Jetzt meine Frage...schriftlich bewiesen werden kann nur die Artikelbeschreibung lt. Ebay (Schadstoffarm E2), sollte ich am Telefon auch eine andere Aussage getroffen haben (was ich mir a) nicht vorstellen kann und b) rein aus Unwissenheit geschehen wäre) so habe ich diese Antwort doch nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Kann es mit als Privatperson angelastet werden, dass ich den Unterschied zwischen den beiden Schadstoffklassen nicht kenne (der Beklagte kennt sie übrigens lt. dem Schreiben seines Anwaltes auch nicht...) und berechtigt dieser Sachverhalt zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruenschnabel
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja das wird ihnen angelastet!
Es sind manchmal nur feine Unterschiede, aber die machen das endergebnis, im übrigen können sie von ebay ihre verkaufsprovision zurückholen!
Sollte ihr Auto ein gutes sein , sehe ich kein problem darin das sie es nicht bei der nächsten Auktion wieder loswerden!


-- Editiert von Gruenschnabel am 05.03.2005 01:51:58

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Es steht Aussage gegen Aussage - wobei bei Ihnen das d. die Gegenseite unbestrittene EBay-Angebot Ihre Behauptung stützt :

Seine Aussage hinsichtlich eines Zeugen ist insoweit irrelevant , als das dieser nicht gerichtsverwertbar ist .

Wenn Sie also eine gewisse Spielernatur haben und bereit sind u.U. noch ein halbes Jahr sich bis zu einem Urteil zu gedulden bei Klageeinreichung...;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen