Austausch mangelhafter Ware gegen anderes Produkt

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Neugierige_Frau
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Austausch mangelhafter Ware gegen anderes Produkt

Hallo zusammen,
wir haben uns in einem Küchenstudio beraten lassen und anschließend dort unsere Küche bestellt. Während der Beratung sagten wir z.B., dass wir eine unempfindliche Edelstahl-Spüle wollen. Eine Spüle aus dem Katalog gefiel uns vom Design und sie war sogar recht günstig, ca. 100 EUR. Einen Haken hätte der Preis nicht, versicherte man uns. Es stellte sich nun heraus, dass die Spüle nicht poliert ist, weshalb wir sofort Flecken hatten. Da der Hersteller die Spüle „aus Kulanz" zurück nimmt, will der Küchenbauer sie „aus Kulanz" austauschen. Es hieß aber bei der Beratung mit dem Hersteller, dass nur Silgranit unempfindlich wäre, und wir das wählen sollten. Nach einigem hin und her hatten wir bei Amazon für 162 EUR eine Spüle entdeckt, die auf den Unterschrank passen würde. Das Küchenstudio will dort nicht einkaufen und bietet sie mir für fast 400 EUR an. Da wir für die Küche eine Endsumme vereinbart haben, die Beratung ja entsprechend falsch war und wir bei höheren Kosten dieses Unternehmens am Ende eher ein anderes ausgewählt hätten, würde ich davon ausgehen, dass man uns keine Zusatzkosten aufbrummen darf und erst recht nicht so hohe, wenn die Spüle anderswo günstiger zu beschaffen wäre.
Ein zweiter Kritikpunkt ist, dass wir explizit gesagt haben, dass wir beim Ofen gleichmäßige Umluft wollen und mit der empfohlenen Marke schlechte Erfahrungen gemacht haben. Man hat uns versichert, dass das Ergebnis einwandfrei wäre. Leider ist es das nicht. Die Bräunung ist unregelmäßig und wir haben nach 10 Tagen um Austausch oder Reparatur gebeten. Der Küchenbauer bestätigte das schlechte Ergebnis, der Hersteller fand aber keinen technischen Fehler. Das heißt aber nur, dass das empfohlene Gerät einfach nicht besser ist. Das Küchenstudio verweigert den Austausch.
Gibt es zu solchen Fällen Rechtsprechungen?
Vielen Dank schonmal!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Neugierige_Frau):
z.B., dass wir eine unempfindliche Edelstahl-Spüle wollen.

Nur weil man glaubt, das Edelstahl unempfindlich ist, erwachsen keine Ansprüche wenn der Glaube nicht eintritt.
Edelstahl ist nämlich keineswegs "unempfindlich", genau wie Silgranit nicht "unempfindlich" wäre.


Ich gehe mal nicht davon aus, das man dem Verkäufer mitgeteilt hat, was genau man unter "unempfindlich" versteht?



Zitat (von Neugierige_Frau):
Da wir für die Küche eine Endsumme vereinbart haben

Ja, aber nicht mit Silgranit Spüle sondern mit Edelstahl.
Wenn an davon abweicht, kann es auch Abweichungen im Preis geben.



Zitat (von Neugierige_Frau):
die Beratung ja entsprechend falsch war

Das würde man erstmal beweisen müssen. Bisher las ich davon nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Neugierige_Frau):
.....die Beratung ja entsprechend falsch war.....
Wie kommst du darauf? Bisher kann ich in deinem Text nichts davon lesen.

Zitat (von Neugierige_Frau):
.......und erst recht nicht so hohe, wenn die Spüle anderswo günstiger zu beschaffen wäre.
Das ist ein Irrglaube.

Zitat (von Neugierige_Frau):
Gibt es zu solchen Fällen Rechtsprechungen?
Eine ungleichmäßige Bräunung des Backgutes würde ich jetzt nicht als Mangel ansehen wollen. Ich denke, damit wirst du wohl leben müssen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neugierige_Frau
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe explizit gesagt, dass es pflegeleicht und leicht zu reinigen sein soll. Wenn es im Nachhinein heißt, dass dies nur mit Silgranit möglich wäre, dann kann ich ja nichts dafür, weil ich auch darauf verzeichtet hätte.
Bezüglich des Backofens habe ich explizit gesagt, dass er gleichmäßig bräunen soll. Das war Voraussetzung für den Kauf des Ofens. Wenn er dies nicht tut, ist es mindestens wegen der Forderung dessen, aber meiner Meinung nach auch in einem aderen Fall ein Mangel.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Edelstahl ist durchaus pflegeleicht und unempfindlich.... Ich würde allerdings Granit empfehlen, mit Lotuseffekt bleibt nichts hängen, auch nach Jahren nicht. Kostet halt nen Heller.

Ich würde Harry zustimmen, Sie haben einen Preis für eine Küche mit Edelstahlspüle erhalten, möchten Sie "upgraden", werden Sie um die Zusatzkosten nicht herumkommen.

Was den Ofen angeht, da ist ein "ungleichmäßiges Backergebnis" geradezu ein Schrei nach einem Gutachter, wenn Sie das tun, was Sie bei der Verweigerung des Austausches dann wahrscheinlich leider tun müssen... nämlich klagen. Wenn allerdings kein technischer Fehler vorliegt, würde ich das sehr gut überlegen! Der Gutachter wurde dann beurteilen, ob das Gerät "gleichmäßig bräunt" , um den "Standardkunden" zufrieden zu stellen. Wenn dem so ist, blieben Sie auf den Kosten sitzen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neugierige_Frau
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt das denn, dass ich nichts zuzahlen muss, wenn mir eine andere Edelstahl-Spüle geliefert wird?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neugierige_Frau
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt das denn, dass ich nichts zuzahlen muss, wenn mir eine andere Edelstahl-Spüle geliefert wird?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die Frage, die sich mit stellt - und wahrscheinlich auch dem Gericht, wenn man es so weit treiben will - ist, ob die Edelstahlspüle vom Grundsatz her ungeeignet ist. Und genau das wäre zu beweisen. Wenn Sie nachweisen können, daß Sie beispielsweise dem Verkäufer mitgeteilt haben, daß Sie extrem kalkhaltiges Wasser haben und sich in kürzester Zeit Kalkflecken bilden und daher eine besondere Beschichtung notwendig ist um dieses zu vermeiden, dann wäre die Edelstahlspüle meiner Meinung nach das Ergebnis einer falschen Beratung.

Wurde nur allgemein von "unempfindlich" gesprochen (Edelstahl ist unempfindlich) und möglicherweise auf wenig Kosten Wert gelegt, so dass der Verkäufer davon ausgehen musste, daß auch kostenintensive Lösungen nicht von Interesse sind, dann wirds schwierig. Ebenfalls haben Sie oben von Neuner "unempfindlichen EDELSTAHLspüle" gesprochen.... Wenn die Rede immer nur von Edelstahl war, dann hat der Verkäufer an sich gar nichts falsch gemacht, wenn er nicht nach Alternativen gefragt wurde.

Alles in allem glaube ich nicht, dass Sie da viel weiterkommen werden :( Da sind so viele Unwägbarkeiten....

Aber ein ganz persönlicher Rat, wenn ich darf: Die Küche behalten Sie ja voraussichtlich lange Zeit.... Und die ungeliebte Spüle sehen Sie jeden Tag. ICH würde in den sauren Apfel beißen und mir halt genau die Spüle kaufen, die ich wollte, unabhängig davon ob ich da was zuzahlen muss. Gerechnet auf die Jahre des Ärgerns sind das Peanuts ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Neugierige_Frau):
Es stellte sich nun heraus, dass die Spüle nicht poliert ist, weshalb wir sofort Flecken hatten.


Sobald Kalk im Wasser ist, ist das völlig normal, auch bei Silgranit Spülen.
Abhilfe schafft hier nur, die Spüle nach Gebrauch trocken zu reiben, damit sich erst gar keine Flecken bilden können, oder teure Wasserfilter, welche regelmäßig gewartet werden müssen, oder spezielle Beschichtungen, wo selbst die 400€ nicht für ausreichen würden.

Zitat (von fb367463-2):
ICH würde in den sauren Apfel beißen und mir halt genau die Spüle kaufen, die ich wollte, unabhängig davon ob ich da was zuzahlen muss. Gerechnet auf die Jahre des Ärgerns sind das Peanuts


!
Dafür sollte man sich aber vorher darüber im Klaren sein, was man für das investierte Geld überhaupt bekommen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ja, auf jeden Fall! Wir haben im Haus extrem hohen Kalkgehalt im Wasser, jeder Tropfen hinterlässt Ränder... Wir haben sämtliche Becken, die mit dem Wasser in Berührung kommen, mit dem sogenannten "Lotuseffekt" versehen... Nach über 10 Jahren kann man immer noch, wenn man mal wieder nachlässig mit dem Wegwischen war, die entstandenen Ränder auch nach Tagen mit einem Wisch wegkriegen.

Es ist halt teurer und man sollte sich in der Tat eingehend beraten lassen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Neugierige_Frau
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für alle Antworten! In erster Linie weiß ich jetzt, dass ich niemandem mehr trauen und alles schriftlich festhalten muss. Außerdem werde ich in Zukunft nichts mehr mit dem Küchenunternehmen zu tun haben wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Neugierige_Frau
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für alle Antworten! In erster Linie weiß ich jetzt, dass ich niemandem mehr trauen und alles schriftlich festhalten muss. Außerdem werde ich in Zukunft nichts mehr mit dem Küchenunternehmen zu tun haben wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Ja, aber selbst wenn alles schriftlich festgehalten wurde, wäre Ihre Position nicht wesentlich besser.

Ich versuche mal das Kernproblem zu verdeutlichen:
Sie haben etwas bestellt, das Küchenstudio hat geliefert - und zwar genau das was Sie bestellt haben. Und das was das Küchenstudio geliefert hat, scheint auch nicht defekt zu sein. Es liegt kein Sachmangel vor, weil gelieferte Qualität und bestellte Qualität übereinstimmen. Daher fallen alle Ansprüche aus Sachmängelhaftung (z.B. Austausch) flach.
Sie haben aber - aufgrund von unzureichender Beratung - eine andere Qualität bestellt, als Sie eigentlich haben wollten. Sie wollten etwas von hoher Qualität haben, sind aber duch die unzureichende Beratung dazu gebracht worden, eine geringere Qualität zu bestellen - die dann auch geliefert wurde. Es liegt also "nur" ein Beratungsfehler vor. Auch ein Beratungsfehler berechtigt zu Schadensersatz, aber der Anspruch besteht nur auf Ersatz des Schadens, nicht auf Lieferung (und Einbau) von dem, was man eigentlich haben wollte.
Was ist nun der Schaden durch den Beratungsfehler? Wenn Sie richtig beraten worden wären, hätten Sie etwas höherwertigeres bestellt - allerdings hätten Sie dann ja auch die höherwertige Bestellung bezahlen müssen. D.h. der Mehrpreis für höherwertige Ausstattung ist kein ersatzfähiger Schaden, den müssen Sie selbst tragen. Die Kosten für die höherwertige Ausstattung wären ja auch angefallen, wenn Sie richtig beraten worden wären. (Sie hätten die Silgranit-Spüle ja auch bei richtiger Beratung nicht zum Preis der Stahlspüle bekommen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.153 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen