Ich gestalte nun einmal aus Interesse einen Fall...
Nehmen wir an ein Händler Z bietet Kfz-Teile an. Aus der AGB geht hervor, dass Z die Gewährleistung auf Tuning- bzw. Rennsportteile ausschließt. Die angebotenen Teile werden aber ohne die Klausel bzw. den Hinweis, dass es sich um Tuning- bzw. Rennsportteile handelt, verkauft.
Der Verbraucher X interessiert sich für ein Kfz-Teil - sagen wir, dass es sich um eine Kupplung handelt - Z bietet eben dieses Teil auch für das Fahrzeug des Z an. Allerdings ist dazu noch der Kauf eines weiteren Kfz-Teils erforderlich.
X kauft das besagte Kfz-Teil zusammen mit dem anderen Teil, damit es auch passt. X bekommt die Teile und lässt diese dann von einer Werkstatt einbauen. Die Werkstatt teilt X mit, dass die Teile nicht richtig passen bzw. die übrigen Serienteile angepasst werden müssen, damit die neuen Teile passen.
Die alten Serienteile werden angepasst und der Wagen läuft. Der Kostenaufwand ist erheblich. Zudem ist durch durch die fehlende Passgenauigkeit noch ein Serienteil auf der Strecke geblieben, welches ausgetauscht werden musste.
Nach weniger als zwei Wochen, die X mit seinem Kfz fährt, merkt X, dass die Teile offenbar bereits defekt sind..., was offenbar darauf zurückzuführen ist, dass die Teile nicht richtig passen.
Kann Z in diesem Fall die Gewährleistung ausschließen? Oder nehmen wir gleich an, dass X nicht nur dieses Rechtsgeschäft anfechten sondern auch auf Schadensersatz klagen kann? X tritt als Privatperson auf und lässt sich von der Werkstatt bestätigen, dass die Teile nicht hinreichend gepasst haben und das Anpassungen der übrigen Teile erforderlich waren.
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Ausschluss der Gewährleistung... Ware defekt
25. Juli 2010
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Frage vom 25. Juli 2010 | 16:47
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschluss der Gewährleistung... Ware defekt
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 25. Juli 2010 | 17:18
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 926x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 26. Juli 2010 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
quote:
Kann Z in diesem Fall die Gewährleistung ausschließen?
Z wird in jedem Fall behaupten, das die Werkstatt bei der Anpssung fehlerhaft gearbeitet hat und dies wohl auch durch ein Parteigutachten belegen können.
Das wird ein lustiges Ping-Pong, denn die Werkstatt wird genau das Gegenteil behaupten...
Wenn Teile als passend verkauft werden und dann nicht passen, dann sollte man reklamieren und nicht irgendwelche Basteleien machen lassen.
Spart Geld und Nerven ...
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