Artikel zu spät versendet

6. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel zu spät versendet

Hallo,

ich habe bei einem Onlineshop am 22.08 was bestellt

"Wir haben Ihre Bestellung erhalten und werden diese bearbeiten, sobald Ihre Zahlung per Lastschrift durch Ihre Bank bestätigt wurde, was unter Umständen bis zu 4 Geschäftstage dauern kann"
"Versandart: Standard-Lieferung (8-14 Werktage, per Luftpost)
Bestelldatum: Montag, August 22, 2011"

Nachdem 2 Wochen nichts passiert ist habe ich gestern eine email geschickt.
Heute ereicht mich diese mail:
"Bestellzeit: Monday, August 22, 2011 - 21:25
Versandart: Standard-Lieferung (8-14 Werktage, per Luftpost)
Versanddatum: Tuesday, September 06, 2011 - 10:16"

Ich habe schon 2 Wochen gewartet bis der Artikel verschickt wurde und jetzt soll ich nochmal 2 Wochen warten.

Es darf doch einfach nicht sein das ein Kunde 4 Wochen auf seine Ware wartet obwohl max. 3 vereinbart wurden.

Können sie mir da helfen? Muss ich einen Anwalt einschalten? Kann ich irgendwas vom Verkäufer verlangen? Zumindest Rückerstattungskosten für die Rücksendung?
Ich will den Artikel nicht mehr weil er zu spät ankommt.
Können die den Artikel einfach so abschicken?
Ich habe da angerufen und die meinten sie könnten nichts mehr machen, der Artikel wurde versandt.

Wäre sehr nett wenn sie mir helfen würden,

Grüße,
Dave-N

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe auch schon mit dem Kundenservice gesprochen der war auch ratlos und konnte mir nicht sagen warum es so lange gedauert hat.

Der Artikel kostete 40€ und es lohnt sich für mich nicht an professioneler Rechtsberatung für 40€ zu wenden.

Ich möchte allerdings meine Rechte als Käufer nicht vernachlässigen.

Es ist doch so das Verkäufer und Käufer sich auf was geeinigt haben, der Verkäufer sich allerdings nicht dran gehalten hat.

Es geht um das Recht des kleinen Käufers.
Danke,

Gruß,
Dave-N

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Können die den Artikel einfach so abschicken?

Klar können die das, warum auch nicht?

Luftpost? In welchem Land hast du denn bestellt? Es wäre sehr hilfreich das zu wissen.


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#3
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Onlineshop scheint aus UK zu sein.

Ja können die das wirklich???

Wenn ich am 22.08 ne Bestellung aufgebe können die dann einfach sagen wir mal am 11.11. den Artikel verschicken?

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Das ist kein Problem.

Wenn du einfach die Annahme der Sendung verweigerst, gilt das als Ausübung des Widerrufsrechts nach den Fernabsatzregularien.

Ob die anteiligen Kosten für den Rückversand an dir hängen bleiben hängt davon ab, ob das wirksam im Kleingedruckten geregelt ist (?), siehe § 357 III BGB .

Du solltest schon jetzt eine Zahlungsfrist für die Rückzahlung setzen, die noch innerhalb der LS-Widerrufsfrist liegt. Wird das Geld nicht fristgerecht überwiesen, kannst du die LS widerrufen.


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#5
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

"Ob die anteiligen Kosten für den Rückversand an dir hängen bleiben hängt davon ab, ob das wirksam im Kleingedruckten geregelt ist (?), siehe § 357 III BGB ."

also ich kann im kleingedruckten nichts spezifisches erkennen?

"Du solltest schon jetzt eine Zahlungsfrist für die Rückzahlung setzen, die noch innerhalb der LS-Widerrufsfrist liegt. Wird das Geld nicht fristgerecht überwiesen, kannst du die LS widerrufen"

Versteh ich nicht ganz. Was ist die LS-Widerrufsfrist? Soll ich dem Onlinehändler jetzt schon eine email schicken mit einem ultimatum?

Wie kann ich die Sendung denn verweigern wenn sie einfach in den briefkasten gesteckt wird?

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Versteh ich nicht ganz. Was ist die LS-Widerrufsfrist?


Du hast doch per Lastschrift bezahlt. Die kannst du 6 Wochen widerrufen.

Du solltest schon jetzt den Widerruf erklären und um Rückerstattung bitten, Lastschrift (zunächst) nur widerrufen, wenn VK damit einverstanden ist, sonst droht "Doppelzahlung". Wenn die o.g. Frist zur Rückzahlung ergebnislos abgelaufen ist, kannst du die LS zurückholen.

Wenn die Ware nicht per Quittung geliefert wird, muss du sie zurückschicken, bitte sendungsverfolgt. Wenn in den AGB nichts zu der 40 EUR-Regelung auftaucht, muss dir VK auch die Kosten des Rückversands erstatten.

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#8
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)


Grüße

-- Editiert Dave-N am 06.09.2011 13:09

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#9
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wenn der Artikel am 22.08.11 bestellt wwurde und man die 4 Tage Buchungszeit bis zum Zahlungseingang berücksichtigt, dann liegt der Verkäufer mit dem Versenden der Ware am 06.09.11 noch im angegeben Zeitraum."

Warum dass denn?

Versand nach Zahlungseingang! Max 4 Tage bis Zahlungseingang.
Spätestens sollte die Ware also am 26.08 abgeschickt worden sein.

Ist sie aber erste HEUTE!!! Knapp 2 Wochen nach Zahlungseingang! Ich muss AB HEUTE nochal 10-14 Werktage warten! Ich weiß nicht wie sie auf 2-3 Tage kommen.

"Du solltest schon jetzt den Widerruf erklären und um Rückerstattung bitten, Lastschrift (zunächst) nur widerrufen, wenn VK damit einverstanden ist, sonst droht "Doppelzahlung". Wenn die o.g. Frist zur Rückzahlung ergebnislos abgelaufen ist, kannst du die LS zurückholen."

Sorry wenn ich so dumm frage: also soll ich eine email mit "ich widerrufe blabla" abschicken und dann wenn die Ware kommt (wenns geht ignorieren also nicht annehmen oder) zurückschicken?

Grüße

-- Editiert Dave-N am 06.09.2011 13:08

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Da der online Shop in UK ist, wäre zunächst einmal zu klären welches Recht überpaupt anwendbar ist, deutsches oder englisches. Das hängt unter anderem davon ab, ob der VK gezielt deutsche Kunden anspricht oder nicht. Ich vermute aber eher, daß englisches Recht anzuwenden ist. Der Verweis auf deutsche Paragraphen bringt den Fragesteller somit nicht wirklich weiter.


@Dave,
du solltest dich an ein entsprechendes Forum in England wenden und dort dein Anliegen vorbringen, die können dir wahrscheinlich besser weiterhelfen als die Forumianer hier.

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#11
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

"@Dave,
du solltest dich an ein entsprechendes Forum in England wenden und dort dein Anliegen vorbringen, die können dir wahrscheinlich besser weiterhelfen als die Forumianer hier."

Danke aber dafür habe ich keine Zeit und Lust.

Wiedereinmal dürfen Onlinehändler machen was sie wollen, und solange der Papa nicht Rechtsanwalt ist hat man schon verloren. Selbst wenn ich "Recht" hätte wären die Anwaltskosten höher als der Artikel kostet.

Das wissen auch die Händler...

Schade.

Am Ende des Tages muss ich ca. einen ganzen Monat auf einen Artikel warten weil das Unternehmen geschlampt hat und keiner ist verantwortlich...

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#12
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

"@Dave,
du solltest dich an ein entsprechendes Forum in England wenden und dort dein Anliegen vorbringen, die können dir wahrscheinlich besser weiterhelfen als die Forumianer hier."

Danke aber dafür habe ich keine Zeit und Lust.

Wiedereinmal dürfen Onlinehändler machen was sie wollen, und solange der Papa nicht Rechtsanwalt ist hat man schon verloren. Selbst wenn ich "Recht" hätte wären die Anwaltskosten höher als der Artikel kostet.

Das wissen auch die Händler...

Schade.

Am Ende des Tages muss ich ca. einen ganzen Monat auf einen Artikel warten weil das Unternehmen geschlampt hat und keiner ist verantwortlich...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Da der online Shop in UK ist, wäre zunächst einmal zu klären welches Recht überpaupt anwendbar ist, deutsches oder englisches. Das hängt unter anderem davon ab, ob der VK gezielt deutsche Kunden anspricht oder nicht. Ich vermute aber eher, daß englisches Recht anzuwenden ist. Der Verweis auf deutsche Paragraphen bringt den Fragesteller somit nicht wirklich weiter.



Nach der EU-ROM-I-VO gilt deutsches Recht. Da die Kommunikation Händler/TE auf Deutsch abläuft, kann man wohl unterstellen, daß dt. Kunden angesprochen werden.

I.Ü. gilt das EU-Fernabsatzrecht auch in GB.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wo steht, daß die Kommunikation in deutsch ablief?
Es gibt kein EU-Fernabsatzrecht!

Zitat:
Nach der EU-ROM-I-VO gilt deutsches Recht.

Sehe ich genau anders, da es wohl keine Absprache der beiden Parteien gab, welches Recht anzuwenden ist:
Zitat:
Haben die Parteien für Kaufverträge über bewegliche Sachen, Dienstleistungs-, Franchise- oder Vertriebsverträge keine Rechtswahl getroffen, bestimmt sich das anzuwendende Recht nach dem Aufenthaltsorts der Partei, die bei der Vertragserfüllung die hauptsächliche Leistung erbringt.

Quelle:
http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/judicial_cooperation_in_civil_matters/jl0006_de.htm

Hauptsächliche Leistung ist meiner Meinung nach: Anbieten, verkaufen, versenden, Gewährleistung u.ä. übernehmen.
Das deutsche Recht käme, meiner Meinung nach, nur in Frage, wenn der Händler gezielt deutsche Kunden anspricht und sein Angebot darauf ausrichtet. Das hat der Fragesteller aber bisher nicht geschrieben.


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-- Editiert micbu am 06.09.2011 14:03

-- Editiert micbu am 06.09.2011 14:05

-- Editiert micbu am 06.09.2011 14:07

-- Editiert micbu am 06.09.2011 14:10

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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Sehe ich genau anders, da es wohl keine Absprache der beiden Parteien gab, welches Recht anzuwenden ist:



Falsch, dann lies es eben nach, du irrst dich:

http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/judicial_cooperation_in_civil_matters/jl0006_de.htm

Die Verordnung enthält für die folgenden Vertragsarten Optionen zur Wahl des anwendbaren Rechts und bestimmt das anwendbare Recht, sofern keine Wahl getroffen wurde :
...
Verbraucherverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern – das anwendbare Recht ist das des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers , vorausgesetzt, dass dies auch das Land ist, in dem der Unternehmer seine Tätigkeit ausübt oder auf das er seine Tätigkeit ausrichtet.


Es gilt ohne jeden Zweifel das nationale Recht des Verbrauchers.

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#16
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

http://de.generic4all.com/ bitteschön

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#17
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

http://de.generic4all.com/ bitteschön

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

@flawless
hast du dir das durchgelesen was du zitiert hast? Hier mal das wichtigste daraus:

quote:
vorausgesetzt, dass dies auch das Land ist, in dem der Unternehmer seine Tätigkeit ausübt oder auf das er seine Tätigkeit ausrichtet.


1. Der VK übt seine Tätigkeit nicht in D aus
2. Es steht auch nicht fest, ob er seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet.


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" "

-- Editiert micbu am 06.09.2011 14:18

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#19
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


micbu,

jetzt hör endlich auf, die Leute ins Bockshorn zu jagen.

Was glaubst du denn, was "die Tätigkeit ausrichten" in Zeiten des www bedeutet?

Denk mal ganz scharf nach, lies es am Besten nach.

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#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

O.k., jetzt hat Dave einen Link zum Shop gepostet, nun kann man erst sagen, daß die Tätigkeit auch auf Deutschland ausgerichtet ist und deutsches Recht zur Anwendung kommt.
Vorher war es eine Raterei.

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" "

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#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Was glaubst du denn, was "die Tätigkeit ausrichten" in Zeiten des www bedeutet?

Das bedeuted, daß ich gezielt auf Personen aus einem bestimmten Land abziele.
Das bedeuted NICHT!, daß wenn ein Franzose in einem deutschen Shop bestellt auch automatisch französisches Recht gilt. Es kommt immer auf den Einzelfall an!
Man kann das nicht pauschalieren!

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



@dave

hast du schon mal nachgesehen, wo der Firmensitz ist?

In GB scheint nur eine Versandstation zu sein.

Das mit dem Widerruf wird dann eher schwierig.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wir haben unseren Hauptsitz auf Mauritius"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Mauritus fliegen auch die letzen Hoffnungen davon...

Musste erst auf der Landkarte gucken wo das liegt...

IN DER NÄHE VON MADAGASKAR!

Also habe ich keine Chance auf Widerruf und muss hinnehmen 4Wochen+ auf einen Artikel zu warten obwohl max. 3 vereinbart wurden.

0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn jeder Geschäftsvorgang so pingelig beurteilt würde, würde Stagnation herrschen.



Danke schön!

2 Parteien einigen sich auf etwas. Partei 1 verstößt dagegen, Partei 2 wirft man Pingeligkeit vor. Spitze! Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn jeder Geschäftsvorgang so pingelig beurteilt würde, würde Stagnation herrschen.



Danke schön!

2 Parteien einigen sich auf etwas. Partei 1 verstößt dagegen, Partei 2 wirft man Pingeligkeit vor. Spitze! Danke!

0x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
Dave-N
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Manche haben es eben nötig, schon nach einer Woche Lieferverzug.


Ich lese daraus nur das du mir vorwirfst einen kleinen Penis zu haben.

1 Woche ist auch nicht ganz richtig.
Es sind fast 2 Wochen die doppelte Wartezeit die angegeben wurde.

Das du daraus jetzt ein Plädoyer gegen den starken Käufer abhälst wundert mich stark.

quote:
wenn die Lieferzeit weit überschritten


"weit" ist ein dehnbarer Begriff.

quote:
Da sind schnell 2 Wochen ins Land gegangen. Dieses Verhalten ist fair, weil überall einmal Schwierigkeiten auftauchen können.


der Verlüfer hat meine Bestellung gar nicht bearbeitet BIS ICH EINE EMAIL GESCHICKT HABE! Der Verkäufer hat sich absolut nicht gemeldet oder ein Lebenszeichen von sich gegeben bis ich aktiv wurde.

quote:
Da wird bestellt, auf Deubel komm raus, Hauptsache über 40 €, und dann lustig vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht.


die Ware war knapp unter 40€ und ich habe es mir deutlich überlegt bis ich bestellt habe - hast du noch mehr Vorwürfe gegen mich? Achja

quote:
Einerseits werden die Waren nur bestellt, damit man sich diese in aller Ruhe zu Hause ansehen kann und andererseits kann man doch den mächtigen Kunden raushängen lassen.


Zu Hause ansehen? Unglaublich was du mir hier vorwirfst.
Mächtigen Kunden raushängen lassen? Damit kommen wir zum kleinen Penis. Ich will nichts anderes als das was vereinbart wurde und wenn sich der Händler nicht daran hält, lasse ich IN DER TAT den mächtigen Kunden raushängen. Wäre ja auch zu schön wenn der Kunde nicht mächtig wäre.

quote:
Da braucht die Ware nur mal eine Woche später geliefert werden und schon wird widersprochen,


Die Ware kommt 2 Wochen später. Sie sollte spätestens diese Woche ankommen wird es aber frühstens übernächste Woche.

quote:
Manche haben es eben nötig, schon nach einer Woche Lieferverzug.


Siehe vorherigen Absatz

0x Hilfreiche Antwort


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