Artikel wurde als Neuwertig verkauft

20. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
seyfie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel wurde als Neuwertig verkauft

Hallo ihr Lieben,
ich weiß grad nicht, wie ich mich verhalten soll in folgendem Fall:
Ich habe auf Kleinanzeigen eine als "Neuwertig" bezeichnete PC Tastatur gekauft für 120 Euro (ja ist echt viel für ne Tastatur :) Sie sei fast nie genutzt worden.
Die Tastatur ist ziemlich staubig, mit getrockneten Flüssigkeitstropfen so wie kleinsten Kratzern gekommen. Und die tasten wackeln (mehr wie bei jeder anderen bisherigen Tastatur die mir bisher unter die Finger gekommen ist) wobei ich nicht ausschließen kann, das es schon immer so war. Jedoch habe ich auch jetzt erfahren, dads da so Gummistoßdämpfer vom Verkäufer drunter gebaut wurden.

Naja, jedenfalls weis ich nicht ob ich die jetzt einfach als deutlich gebraucht weiterverkaufen soll oder was ich überhaupt für realistische Möglichkeiten hätte.
Hier ist mal die Unterhaltung mit dem Verkäufer.


Käufer:
Hallo VK,
Danke für die schnelle Lieferung.
Jedoch habe ich ein Problem mit deiner Definition von "Neuwertig".
Ein sogar deutlich sichtbar benutzter Artikel ist nicht Neuwertig nur weil er in einer OVP steckt... Wenn du den Artikel als „neuwertig", d.h. insbesondere ohne Gebrauchsspuren, eingestellst, so wird diese Eigenschaft grundsätzlich auch Vertragsbestandteil.
Also auf jeden fall schlage ich eine teilrückerstattung oder besser eine Rücksendung vor... oder was meinst Du dazu?
Grüsse

Verkäufer:
Hallo, die Tastatur wurde von mir pfleglich behandelt, was auch auf meinen Fotos zu sehen ist. Zusätzlich habe ich auch noch Tastatur Gummidämpfer unter jeder einzelnen Taste nachträglich befestigt die ohne Berechnung mit dazu geliefert wurden. Meiner Ansicht nach war die Tastatur in einem sehr guten Zustand und hatte vor dem Versand keinerlei Beschädigungen. Zudem würde sie sehr selten genutzt und hatte dadurch auch keine Abnutzungsspuren. Gruß

Verkäufer:
Zudem habe ich darauf hingewiesen, daß ich eine Privatperson und kein Händel bin und somit eine Rücknahme nicht möglich ist.

Käufer:
Auf Ausschluss der Rücknahme kannst du dich nur berufen wenn der Artikel wie in der deiner Beschreibung beschaffen ist. Das ist icht der Fall. Also da ist genug Staub und flüssigkeitsflecken die eine neuwertigkeit mehr als ausschliessen ;) auch Veränderungen wie die gummidämpfer schliessen das ja aus .... auf den Bildern ist das nicht zu erkennen. Ich will jetzt auch nicht lange da rumnerven... Du machst ja kein Verlust, wär das für dich ein problem wenn wir das so regeln?
Ich schicle dir wieder das teil, Übernehme sogar die Versandkosten wieder, und du kannst anschauen ob alles so ist wie vorher und mir dann erst das Geld per PayPal zurückschicken....
Grüsse

Verkäufer:
Wie bereits gesagt, ich nehme die Tastatur nicht mehr zurück. Sollte Du sie trotzdem an Mich zurückschicken werde ich die Annahme verweigern. Alles weitere können dann gerne Rechtsanwälte klären. Ich lassen mich

Verkäufer:
Nicht von sie in die Enge drücken.

Verkäufer:
Dir

Verkäufer:
Diese Unterhaltung ist jetzt vorbei!



...Vielleicht habe ich auch überreagiert??? :)
Vielen Dank schon mal, falls jemand ne Hilfestellung Parat hat.



Viele Grüße, Lena

Probleme nach Kauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Für "neuwertig" gibt es keine wirkliche Definition.

Neuwertig = gebraucht, aber nicht besonders gebraucht.

Die Frage ist nun, wo fängt das "nicht besonders gebraucht" an und wo hört es auf.



Ob Gummifüße eingebaut wurden ist nicht wirklich relevant und kleine Kratzer sind Gebrauchsspuren. Ist halt die Frage ob das aussieht wie nach einem Sandsturm oder nur ein paar Nutzungkratzer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Ob Gummifüße eingebaut wurden ist nicht wirklich relevant und kleine Kratzer sind Gebrauchsspuren. Ist halt die Frage ob das aussieht wie nach einem Sandsturm oder nur ein paar Nutzungkratzer.


Da die Gummifüße (Dämpfer) unter den Tasten verbaut sind würde ich die schon als relevant bezeichnen.
Gerade das Druckverhalten und die Drucktiefe der Tasten ist bei einer Tastatur entscheidend für die Qualität.

Von daher würde ich hier schon denken, dass der Artikel so von seiner Beschreibung abweicht, das der Verkäufer mit einer Rücknahme gut beraten gewesen wäre.

Als Käufer muss man da halt entscheiden, ob es einem der Stress wert ist.
Wobei, wenn per PayPal gezahlt wurde, würde ich mir überlegen dort einfach einen Fall zu eröffnen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von Memme):
Da die Gummifüße (Dämpfer) unter den Tasten verbaut sind würde ich die schon als relevant bezeichnen.

Nö, auf "neuwertig" hat das keinen Einfluss.

Selbst wenn ich auf einen Neuwagen andere Reifen draufmache und ihn neu lackiere erfüllt er immer noch "neuwertig".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Selbst wenn ich auf einen Neuwagen andere Reifen draufmache und ihn neu lackiere erfüllt er immer noch "neuwertig".

Das stimmt. Auf das neuwertig wollte ich auch gar nicht hinaus. Sonder. Auf die zu erwartende Beschaffenheit.

Beim Auto wäre das so etwa: ich nehme einen 911er Porsche und baue dort den alten 40PS Motor eines Golf ein ( und lasse das natürlich eintragen ).

Und wenn ich den Wagen jetzt verkaufe und keinem von dem Motor erzähle würde der Käufer sich auch zu Recht beschweren.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Fährt die Tastatur denn jetzt nicht mehr so schnell?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seyfie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten!
Das neuwertig so wenig aussagt, hat mich jetzt überrascht..
und nein, die Tastatur fährt mir zu langsam... Jetzt gibt´s ne Neue

... einen Paypal Fall zu eröffnen scheint auch zu vielen weiteren Diskussionen zu führen, deswegen werde ich es wohl dabei belassen.....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Zitat (von seyfie):
einen Paypal Fall zu eröffnen scheint auch zu vielen weiteren Diskussionen zu führen

Nö, nachdem der BGH entschieden hat, das der Käuferschutz Makulatur ist und der Verkäufer den Käufer dennoch auf volle Zahlung verklagen kann, gibt es keinen Diskussionsbedarf mehr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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