Artikel verkauft Rücktritt

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Scarlett4280
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel verkauft Rücktritt

Hallo, ich habe ein riesen Problem.
Vor knapp 3 Wochen habe ich ein Schlafzimmer bei einer Schwarze Brett Gruppe
angeboten.
Am selben Tag haben sich Interessenten gemeldet und das Zimmer am Standort
angeschaut. Sie wollten das Zimmer kaufen und haben ein Drittel der Kaufsumme
angezahlt, was sie sich schriftlich bestätigen liesen.
Heute habe ich dann nachgefragt, was mit der Abholung ist, da die bis heute
erfolgen sollte, da die Käufer in Urlaub waren.
Als Antwort kam, dass sie das Zimmer nicht mehr nehmen könnten, weil ihre Tochter
doch nicht auszieht.
Was kann ich denn jetzt tun?
Meine Lagermöglichkeit war auch nur bis heute und ich habe mich auf die Kaufzusage
im Hinblick mit der Anzahlung verlassen.
P.S. ich habe gefragt, ob der Kauf hundertprozentig ist wegen anderer Interessenten,
was im Beisein meiner Schwester, Schwager und Nichte bestätigt wurde.

-- Editier von Scarlett4280 am 11.08.2017 17:15

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Mit der schriftlichen Bestätigung der Anzahlung hast du doch wohl einen guten Nachweis für den Kaufvertrag.
Wenn du die Weigerung der Gegenseite schriftlich hast, könntest du direkt einen Anwalt mit der Klage beauftragen. Ansonsten empfiehlt sich eine letzte Frist zu setzen.

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#2
 Von 
Scarlett4280
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Mit der schriftlichen Bestätigung der Anzahlung hast du doch wohl einen guten Nachweis für den Kaufvertrag.
Wenn du die Weigerung der Gegenseite schriftlich hast, könntest du direkt einen Anwalt mit der Klage beauftragen. Ansonsten empfiehlt sich eine letzte Frist zu setzen.


Die Quittung habe ich nicht sondern die Käufer.
Ich würde das auch gern gütlich klären.
Vor allem nach 3 Wochen und erst nach meiner Nachfrage
damit raus zu rücken. :-(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Scarlett4280):
ich habe gefragt, ob der Kauf hundertprozentig ist wegen anderer Interessenten, was im Beisein meiner Schwester, Schwager und Nichte bestätigt wurde.

Besser als Zeugen aus der Familie wäre ein schriftlicher Kaufvertrag.

Ein bestimmter Termin wurde für Abholung & Zahlung nicht ausgemacht?



Dann Einschreiben senden und mit Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Abhulung und Zahlung auffordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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