Artikel gekauft Verkäufer will nicht senden

24. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dennis Acker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Artikel gekauft Verkäufer will nicht senden

Hallo Liebe Leute habe ein Problem,

Und zwar habe ich am Sonntag ein Scheren Set gekauft Online bei einer Firma, diese hat mir auch am Mitwoch geschrieben das das Geld eingegangen wäre und das der Artikel in 24 stunden versendet wird.

Laut afterbuy ist das auch gelistet das das Geld schon am Dienstag eingegangen ist.

Heute hat der Chef dieser Firma mir geschrieben das der Artikel nicht liferbar sei.

Laut der Hompage ist der aber ab Lager lieferbar auf meine frage wann den dann der neue Liefertermin ist gab es bis jetzt keine Antwort.

Desweiteren kostet der Artikel bei ihm im Shop nun mehr als das 3fache.

Telefonisch ist die Firma auch nicht zu ereichen da sie 2 Wochen schulungsmassnahmen hat...

Was soll ich nun tuen ich will meinen Artikel haben ich habe ja schon bezahlt.

Laut seinen AGB´s tritt der Kaufvertrag mit der übermitlung der Kontodaten ein.

Bitte um Hilfe es hanndelt sich dabei um 25€ und nun kostet der artikel 90€.....

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"Jeder ist seines glückes eigener schmied"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dennis Acker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Desweiteren sollte es ein geburtstagsgeschenk werden die Person freut sich schon drauf weil sie bilder gesehen hat und ich kann sie jetzt nicht entäuschen der Bday war schon am donnerstag ich hab gesagt ich gebs ihr nachträglich und nun sowas -.-

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"Jeder ist seines glückes eigener schmied"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Da bliebe nur den Verkäufer in Verzug zu setzen.

Man sendet ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Lieferung des Gegenstandes laut Kaufvertrag bzw. alternativ zur Erstattung des bereits gezahlten Betrages auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 20-25 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Forderung von Schadensersatz für einen Ersatzkauf behält man sich ausdrücklich vor.

Ist die Frist verstrichen, sendet man ein weiteres Einschreiben-Rückschein in dem man den Rücktritt vom Kaufvertrag und zur Erstattung des bereits gezahlten Betrages auffodert.
Dafür setzt man nochmals eine Frist nach Datum bestimmt (von 14-18 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man nochmals die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.


Ist die Frist ergebnislos verstrichen, gibt man das ganze an einen Anwalt, der sich dann mit dem widerspenstigen Vertragspartner beschäftigt ...

Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/



Desweiteren sollte man noch alle NAchweise (AGB etc.) sichern.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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