Anzeige kurz vor Ablauf der Verjaehrung? Einwohnermeldeamt gi

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)
Anzeige kurz vor Ablauf der Verjaehrung? Einwohnermeldeamt gi

Hatte vor 5 Jahren Waren im Wert von 4500 Euro bezahlt, jedoch nie erhalten. Habe erfahren dass die Person zu der Zeit einen Insolvenzantrag laufen hatte. Habe nie Anzeige erstattet, jedoch einen Titel fuer jenen Betrag. Hatte beim Einwohnermeldeamt einen Antrag auf Adressauskunft gestellt, jedoch keine Antwort erhalten(vor 2 Jahren, Gebuehr bezahlt usw.), vor einigen Wochen habe ich die Prozedur wiederholt, jedoch nach 3 Wochen immer noch keine Auskunft erhalten, meine Emailanfragen an das Buergeramt wurden nicht beantwortet bzw. ingoriert.
Was kann ich im Fall des ignoranten Buergeramtes tun(habe all Formalien erfuellt, schriftlicher Antrag, Gebuehr bzahlt usw.)?
Dachte auch daran, den obengenannten Schuldner anzuzeigen, da ich festgestellt habe, dass jene Person momentan ueber genuegend finanzielle Mittel verfuegt(obwohl er angeblich nur einen schlechtbezahlten Job hat??, habe dies anhand seiner Facebookpostings festgestellt, teure Reisen...) zumal die Frist demnaechst ablaeuft(Kaufvertrag wurde im Juli 2013 erstellt, bzw. Geld wurde zu diesem Zeitpunkt bezahlt).
Macht eine Anzeige nach dieser langen Zeit noch Sinn, bzw. gibt es Chancen, dass jene noch verfolgt wird und nicht gleich eingestellt wird?
Wann genau laeuft die Frist ab, 5 Jahre ab dem Zeitpunkt des Kaufvertrages? Oder Spaeter, da der eigentliche Betrug, bzw. die Nichtlieferung und die nicht erfuellte Rueckerstattung zu einem spaeteren Zeitpunkt erfolgte?
Vielen Dank im voraus fuer die Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von runzelmann):
meine Emailanfragen an das Buergeramt wurden nicht beantwortet bzw. ingoriert.

Das impliziert das die Mails nicht angekommen sind?



Zitat (von runzelmann):
zumal die Frist demnaechst ablaeuft(Kaufvertrag wurde im Juli 2013 erstellt, bzw. Geld wurde zu diesem Zeitpunkt bezahlt).

Wenn man einen Titel hat, kann man sich noch etwas mehr Zeitlassen, der verjährt frühestens nach 30 Jahren.



Zitat (von runzelmann):
Dachte auch daran, den obengenannten Schuldner anzuzeigen,

Wegen was genau und was genau verspricht man sich davon?



Zitat (von runzelmann):
habe dies anhand seiner Facebookpostings festgestellt, teure Reisen...)

Nur weil man Angeberfotos ins Netz stellt bedeutet das noch lange nicht, das man das auch alles selbst finanziert hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
runzelmann
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich denke mal dass er kein Dauersponsor hat der ohne Gegenleistung Urlaube in der karibik, Suedamerika, Las Vegas... sponsert, eventuell hat er aussergewoehnliche Photoshopskills was ich bezweifele. Habe jetzt endlich Auskunft vom Meldeamt erhalten, er ist im Jahre 2014 nach Grossbritannien umgezogen. Ich weiss auch dass er 2014 einen Insolvenzantrag stellen wollte, der jedoch abgelehnt wurde weil er irgendwelche Gebuehren nicht aufbringen konnte.
Gibt es die Moeglichkeit in Grossbritannien eine Meldauskunft zu erhalten, ich gehe mal davon aus, dass er sich durch diesen Umzug vor seinen Glaeubigern schuetzen wollte.

Zitat:
Zitat (von runzelmann):
Dachte auch daran, den obengenannten Schuldner anzuzeigen,

Wegen was genau und was genau verspricht man sich davon?

Wegen Betruges, er verkaufte Artikel die er nicht hatte, versprach das Geld zurueckzuueberweisen, das tat das jedoch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von runzelmann):
Gibt es die Moeglichkeit in Grossbritannien eine Meldauskunft zu erhalten,

Nicht wirklich, GB hat kein Meldewesen wie Deutschland.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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