Hallo!
Ich habe folgende Frage.
Meine ehemalige Gattin hat in einem Möbelhaus eine Küche auf Ihren Namen gekauft und den Vertrag auch entsprechend unterschrieben. Ich habe am gleichen Tag einen Schreibtisch im selben Möbelhaus gekauft und zur Gänze bezahlt.
Ich habe am selben Tag die Anzahlung für die Küche (Vertrag geht auf meine ehemalige Frau) sowie den Gesamtbetrag für den Schreibtisch (Vertrag geht auf mich) an das Möbelhaus überwiesen.
Nun sind wir getrennt.
Habe ich die Möglichkeit die von mir geleistete Anzahlung vom Möbelhaus retour zu fordern? Ich will natürlich meine Ex-Gattin hier nicht sponsern...
Beste Grüße,
Fanzi
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Anzahlung Möbelhaus
1. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2014 | 11:11
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 16x hilfreich)
Anzahlung Möbelhaus
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2014 | 13:26
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Du wirst dich bzgl. der Anzahlung mit deiner Ex auseindersetzen müssen.
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#2
Antwort vom 2. Dezember 2014 | 00:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120034 Beiträge, 39821x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Habe ich die Möglichkeit die von mir geleistete Anzahlung vom Möbelhaus retour zu fordern? <hr size=1 noshade>
Klar. Nur gibt es keinen Rechtsanspruch gegen das Möbelhaus.
Da wird man sich mit der Ex auseinandersetzen müssen bzw. kann das im Scheidungsverfahren mit aufrechnen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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