Anzahlung Möbelhaus

1. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
fanzi112
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 16x hilfreich)
Anzahlung Möbelhaus

Hallo!

Ich habe folgende Frage.

Meine ehemalige Gattin hat in einem Möbelhaus eine Küche auf Ihren Namen gekauft und den Vertrag auch entsprechend unterschrieben. Ich habe am gleichen Tag einen Schreibtisch im selben Möbelhaus gekauft und zur Gänze bezahlt.

Ich habe am selben Tag die Anzahlung für die Küche (Vertrag geht auf meine ehemalige Frau) sowie den Gesamtbetrag für den Schreibtisch (Vertrag geht auf mich) an das Möbelhaus überwiesen.

Nun sind wir getrennt.

Habe ich die Möglichkeit die von mir geleistete Anzahlung vom Möbelhaus retour zu fordern? Ich will natürlich meine Ex-Gattin hier nicht sponsern...

Beste Grüße,
Fanzi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Du wirst dich bzgl. der Anzahlung mit deiner Ex auseindersetzen müssen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Habe ich die Möglichkeit die von mir geleistete Anzahlung vom Möbelhaus retour zu fordern? <hr size=1 noshade>

Klar. Nur gibt es keinen Rechtsanspruch gegen das Möbelhaus.


Da wird man sich mit der Ex auseinandersetzen müssen bzw. kann das im Scheidungsverfahren mit aufrechnen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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