Anzahlung = Kaufvertrag?

15. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Titza
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahlung = Kaufvertrag?

Guten Tag!

Vor einiger Zeit habe ich in einem Brautladen eine anzahlung auf ein Kleid über 300 Euro geleistet, weil das Kleid nur noch ein Enzelstück gewesen sei, und ich es mir sichern wollte. Deswegen hat die Evrkäuferin mich recht schnell zu einer Anzahlung "überredet".
Einige Zeit später fand ich in einem anderen Laden ein Kleid, das für mich mein "Traumkleid" ist. Leider führt der erste Laden diese Marke nicht. Deswegen wollte ich dort erst die 300 Euro Anzahlung zurückholen, zweitens für die 300 Euro dort etwas kaufen und als auch das verneint wurde, die 300 Euro ohne Gegenwert dem Laden überlassen . Die Besiterzin will mich aber nicht gehen lassen, ich müsste sogar den gesamten Kaufpreis, der auf der Anzahlungsrechnung steht, bezahlen.
Seltsamerweise aber hat sie mir von Beginn an eingeräumt, das angezhalte Kleid gegen ein anderes tauschen zu können und will jetzt sogar mein "Traumkleid" bestellen, obwohl sie gar keine Vertragshändlerin ist, und es mir zum selben Preis wie der andere Laden geben.
Ich möchte aber nicht mehr in diesem LAden kaufen, da ich a) das Verhalten sehr kundenunfreundlich finde, b) ich gar nicht weiß, ob sie mein Kleid auch tatsächlich bekommt und c) dieser LAden nicht die passenden Accessoirs bereit hält.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Habe ich eine Chance, meine Anzahlung zurück zubekommen, oder muss ich in dem ersten Laden kaufen?

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

aufgrund der Anzahlung und Ihrem geschilderten Willen, haben Sie mit dem ersten Laden einen Kaufvertrag über das jeweilige Kleid abgeschlossen. Wenn Verträge geschlossen werden, findet das Prinzip pacta sunt servanda Anwendung welches aussagt Verträge sind einzuhalten. Ob Sie nun ein anderes Kleid gegen die Anzahlung aussuchen können, ist Sache der gegenseitigen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem ersten Laden. Je nachdem welche Vereinbarungen dann getroffen werden, muss das Rechtsverhältnis erneut bewertet werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Da kann ich Hr. Roenner nur zustimmen!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Titza
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antworten!

Ich habe mich nun so mit den Läden geeigingt, dass sie mir mein Kleid bestellen, ich die Accessoirs aber in dem anderen kaufe.

Und tatsächlich ist es mit der Anzahlung so, wie oben schon geantwortet,d as hat mir auch die Verbraucherzentrale bestätigt.

Also: Vorsicht bei Anzahlungen, wenn man sich doch nicht so ganz sicher ist!

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.

Alles Gute!


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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