Annahmeverweigerung bei maßgeschneidertem Kleid

4. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sero
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Annahmeverweigerung bei maßgeschneidertem Kleid

Guten Tag zusammen,

ich habe hier mal eine Frage für eine Bekannte für mich.
Sie war in einem Kleidergeschäft und hat dort mit der Schneiderin ein Kleid zusammengestellt. Dabei wurden der Stoff, die Farbe und jegliche Feinheiten besprochen. Ebenfalls hat sie eine Anzahlung für dieses Kleid geleistet. Als sie dies am Montag abholen wollte, war dieses Kleid allerdings komplett falsch zusammengestellt, falsche Farbe, falscher Stoff etc. Im Endeffekt war es ein komplett unterschiedliches Kleid (mit Ausnahme der Form), als sie es eigentlich mit der Schneiderin besprochen hat. Als sie die Schneiderin darauf ansprach, meinte sie nur, dass sie bitte das restliche Geld haben wolle und meine Bekannte das Kleid nehmen soll. Leider war die Übereinkunft mit der Schneiderin über das Aussehen des Kleides nur mündlich.
Kann meine Bekannte die Annahme des Kleides verweigern und ihre Anzahlung zurück verlangen? Oder fällt dies unter §312 BGB , welcher die Rückgabe individuell hergestellter Artikel untersagt? Obwohl dies meines Wissens nach nur den Online-Handel betrifft oder?!

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Kann meine Bekannte die Annahme des Kleides verweigern und ihre Anzahlung zurück verlangen?


Verlangen kann man erstmal alles.

Zitat:
Oder fällt dies unter §312 BGB , welcher die Rückgabe individuell hergestellter Artikel untersagt? Obwohl dies meines Wissens nach nur den Online-Handel betrifft oder?!


Korrekt, dies ist hier nicht einschlägig. Das Ergebnis ist aber das selbe: Es besteht zumindest kein Widerrufsrecht

In dem von dir geschilderten Fall liegt ein Sachmangel vor. Die Schneiderin hat dabei das Recht, nachzubessern. Scheitert dies, oder lehnt sie dies von vorn herein ab, dann käme ein Rücktritt in Betracht.

Daher am besten schriftlich die Mängel mitteilen und um Nachbesserung binnen 2 Wochen bitten

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Sero):
Kann meine Bekannte die Annahme des Kleides verweigern und ihre Anzahlung zurück verlangen?


Deine Bekannte kann erstmal auf Lieferung des richtigen Kleides bestehen.
Nach Verweigerung des Verkäufers dann vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung zurückverlangen.

Zitat (von Sero):
Oder fällt dies unter §312 BGB , welcher die Rückgabe individuell hergestellter Artikel untersagt?


Die Bekannte sollte in diesem Zusammenhang das Wort Widerruf nicht in den Mund nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

...Und sich schonmal überlegen wie man die getriffenen Vereinbarungen beweisen kann...
Kommt es hart auf hart und die Schneiderin zieht vor Gericht, wäre diese Frage nicht gabz uninteressant.
Gewisse "Begleitumstände" könnten ihnen da schon helfen.
Handelt es sich beispielsweise um ein Hochzeitskleid, ist es eher ungewöhnlich, dass die Farbe schwarz vereinbart wäre. Bei einem Ballkleid wäre mit einer Schleieapplikation nicht zu rechnen usw.

0x Hilfreiche Antwort

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