Angeblich unvollständige Rücksendung

3. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)
Angeblich unvollständige Rücksendung

Moin, hatte was bestellt und zurückgeschickt und trotzdem Mahnung per Mail bekommen. Nach Anfrage wurde mir gesagt, dass die Rücksendung unvollständig sei. Wie soll ich jetzt verfahren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Das wird schwierig. Selbst Beweisfotos können so ausgelegt werden, dass du nach dem Foto etwas herausgenommen hast. Wenn du Zeugen nennst, wird es heißen, dass Bekannte/Verwandte/Freunde natürlich für dich aussagen werden.

Was soll denn angeblich fehlen? Geht es um einen hohen Betrag?

Auf der anderen Seite soll der Verkäufer erst einmal beweisen, dass etwas gefehlt hat. Auch er kann etwas herausgenommen haben um Geld einzusparen.

Handelt es sich um einen seriösen Händler und du könntest etwas vergessen haben? Oder handelt es sich um einen Privatverkäufer?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Der Käufer hat die Pflicht im Falle des Falles nicht nur den Versand, sondern den vollständigen Versand zu beweisen.

Allerdings trägt der Verkäufer das Versandrisiko, er muss also erst mal beweisen, das da nicht was auf dem Versandweg abhanden kam.
Den Beweis sollte man dann mal anfordern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Wieso wurde das erst auf Nachfrage mitgeteilt?

Auf Vollständigkeit ist ja angeblich geprüft worden.

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