Angeblich kaputter Artikel zurücknehmen? (Privatverkauf bei EBay)

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487146-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich kaputter Artikel zurücknehmen? (Privatverkauf bei EBay)

Hallo,
Ich habe letzte Woche mein altes Smartphone bei Ebay verkauft.
Jetzt behauptet der Käufer das Smartphone würde nur bis 50% laden und dann ausgehen.
Bei mir war das nicht der Fall, Ich habe sogar ein Schreiben von Huawei das mit dem Smartphone alles in Ordnung ist.
(Ich hatte längere Zeit vorher etwas Probleme beim Aufladen, was aber am Ladegerät lag.)
Muss ich das Smartphone jetzt zurücknehmen oder kann ich die Rücknahme verweigern?
LG

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von fb487146-10):
Ich habe sogar ein Schreiben von Huawei das mit dem Smartphone alles in Ordnung ist.

Kaum zu glauben, Huawei hat also unmittelbar vor dem einlegen des Gerätes in den Versandkarton dieses begutachtet?
Das wäre natürlich mehr als hilfreich.



Zitat (von fb487146-10):
Muss ich das Smartphone jetzt zurücknehmen oder kann ich die Rücknahme verweigern?

Kommt darauf an, was man denn so alles vertraglich vereinbart hat (im Anzeigentext, in der Kommunikation, ...)


Als erstes sollte man mal die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb487146-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb487146-10):
Ich habe sogar ein Schreiben von Huawei das mit dem Smartphone alles in Ordnung ist.

Kaum zu glauben, Huawei hat also unmittelbar vor dem einlegen des Gerätes in den Versandkarton dieses begutachtet?
Das wäre natürlich mehr als hilfreich.



Zitat (von fb487146-10):
Muss ich das Smartphone jetzt zurücknehmen oder kann ich die Rücknahme verweigern?

Kommt darauf an, was man denn so alles vertraglich vereinbart hat (im Anzeigentext, in der Kommunikation, ...)


Als erstes sollte man mal die Kommunikation mit dem Käufer einstellen.


Ne da noch Garantie auf dem Smartphone war hatte ich es zu dem Zeitpunkt eingesendet.

Nehme es jetzt erstmal zurück um zu sehen, ob es wirklich nicht richtig lädt.
Trotzdem danke.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.746 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen