Anderer Betrag bei Nachnahme als bei Auftragsbestä

6. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)
Anderer Betrag bei Nachnahme als bei Auftragsbestä

Hallo,
habe Samstag Pflanzen im Internet bestellt. Kosten: 9,- + Versand
Dieser war mit 4,90 angegeben. Das habe ich gewählt und wurde gefragt, ob ich per Nachnahme oder Vorauskasse zahlen will. Mit dem Wissen "Versandkosten hab ich ja schon ausgewählt - die werden schon wissen, was sie anbieten" hab ich Nachnahme gewählt.
Einen Tag später kam die Mail (kurz):
"Es kostet [Anm. v. mir: statt 14,80) 19,70 und wird sofort versendet" Ich hab sofort geantwortet, dass ich damit nicht einverstanden bin, weil in der Auftragsbestätigung 14,80 stand. Es kam keine Antwort. Zwei Tage später, hab ich den Kauf storniert (per Mail), mit Bitte um Bestätigung - wieder keine Antwort. Am nächsten Tag (heute) war das Paket hier und der Postbote verlangte 21,70. Daraufhin hab ich die Annahme verweigert und erstmal am Postamt "zurücklegen lassen", als wär ich nicht da.
Habe nun versucht den Shop zu erreichen - erfolglos.

Mein Problem - es sind "vergängliche" Pflanzen. Sollte ich morgen nichts von ihm hören, werd ichs wohl zurückgehen lassen müssen.
Ich bitte Euch mal, um eine Einschätzung. Bin ich im Recht/Unrecht und wenn ja/nein, mit welcher Rechtsgrundlage?
Viele Grüße.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Hat der nichts zu den Nachnahmekosten in den AGB, das haben doch die meisten?

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#2
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Nein, in den AGBs steht nichts. Allerdings unter "Liefer- und Versandkosten". Dort steht, dass bei Nachnahme neben den 4,99 Versandkosten nochmal 4,90 anfallen. Allerdings liegt der Betrag, den der Postbote mir genannt hat, trotzdem um 2-3 Euro darüber und 2. war in der Auftragsbestätigung nichts davon zu lesen.

Gerade nochmal den Bestellvorgang durchgeführt (ohne letztlich zu bestellen):
Währenddessen kein Hinweis auf höhere Versandkosten sowie AGBs (nix zum Anklicken, dass man die akzeptiert) und beim Schritt, bevor man die Bestellung aufgibt:
Zwischensumme: 9,80EUR
Tabellarische Versandkosten (): 4,99EUR
Summe: 14,79EUR

Letztlich kostet es fast 22,- Euro.

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Die 'Liefer- und Versandkosten' sind Bestandteil des Vertrages und bei allem Verständnis kann man kaum glauben, das jemand davon ausgehen kann, dass Nachnahmeversand nicht erheblich teurer ist, als Standardversand. Die Euro 2,00 für die Zahlkarte nimmt übrigens die Post und nicht der Händler, sind somit auch keine Versandkosten des Händlers.

Wie dem auch sei, es braucht nichts speziell noch angeklickt werden, wenn es denn beim Händler unter 'Liefer und Versandkosten' zu finden war. Es gilt als vereinbart.

Jetzt geht es weiter: Hat der Händler auch eine Regelung dafür getroffen, wenn der Käufer die Annahme der Nachnahme verweigert?





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#4
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Da keine Antwort vom Verkäufer kommt - nein. In den AGBs sowie den Liefer- und Versandkosten steht nichts davon.

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Naja! Im Allgemeinen geht man davon aus, dass eine Verweigerung der Annahme eines Verbrauchers gegenüber einem Händler als Widerruf zu werten ist. Dafür spricht auch die Stornierung, auch sie ist so zu werten.

Die Frage, wer die Kosten für die Hinsendung zu tragen hat, ist nicht eindeutig geklärt, 2 Oberlandesgerichte haben entschieden, dass dies der Verkäufer sein soll, eine Entscheidung war beim BGH anhängig, der hat sie an Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften weitergegeben.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008&Sort=3&nr=45338&linked=pm&Blank=1

Zur weiteren Problematik hier:

http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsendekosten.htm

Man kann also zur Zeit (noch) davon ausgehen, dass die Hinsendekosten Sache des Händlers sind.

Wenn jetzt durch die Annahmeverweigerung kein spezielles Strafporto oder Ähnliches für den Händler entsteht und ich glaube, es ist bei einer Annahmeverweigerung nicht der Fall, wäre die Sache für Sie erledigt, die Sendung sollte natürlich sofort morgen zu dem Händler weitergeleitet werden.

-- Editiert von bogus1 am 06.11.2008 19:55

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#6
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Aua - stimmt, allerdings von Shop zu Shop teilweise unterschiedlich. Muss sich auch aus den AGB ergeben...

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#8
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke schonmal für die Antworten.
Das hier ist der entsprechende Paragraph in den AGB
"§ 12 Widerrufsrecht
Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB koennen Sie - bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzvertraege - Ihre Vertragserklaerung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gruenden in Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail) oder durch Ruecksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV . Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: F. R., B-str. x, 9xxxx K*******. Sie erreichen uns auch telefonisch unter xxxxxxxxxxxx. Oder Sie setzen sich mit uns per Email unter xxxxxxxxxxx@gmx.com in Verbindung. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurueckzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Koennen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurueckgewaehren, muessen Sie uns ggf. Wertersatz leisten. Bei der Ueberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Pruefung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschaeft moeglich gewesen waere - zurückzufuehren ist. Im Uebrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintraechtigt.
Die Kosten der Rücksendung haben Sie zu tragen, soweit der Preis der zurueckgesandten Sache einen Betrag von 40 Euro nicht uebersteigt oder die gesamte Gegenleistung, wenigstens aber eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde. Nur in den uebrigen Fällen tragen wir die Kosten der Ruecksendung. Nicht paketversandfaehige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfuellt werden."

Was heißt das nun für mich?

-- Editiert von Veannon am 06.11.2008 21:11

-- Editiert von Veannon am 06.11.2008 21:12

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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Das ist die normale Widerrufsbelehrung, die besagt hier nichts dazu.

Die meisten Shops, die Pflanzen verkaufen, haben noch einen entsprechenden Passus in den AGB.

Etwa so:

"Auf das Widerrufsrecht für lebende Pflanzen als leicht verderbliche Ware besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch"


Grundlage ist, wie von 'Pawel Piekowitzsch' dargelegt, § 312 d BGB

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde

Wenn es also in den AGB steht, wäre es ohnehin eindeutig. Jetzt ist Pflanze nicht gleich Pflanze. Nicht jede Pflanze wird darunter zu verstehen sein. Das kann nur ein Fachmann beurteilen - leider.

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#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Da anscheinend kein entsprechender Passus in der Widerrufsbelehrung gefunden wurde, würde ich hier von einem Widerrufsrecht ausgehen.

Nach § 312 c Abs.1 BGB und § 1 Abs1. Nr.10 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen hat der Unternehmer zu informieren über:

10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe, einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat

Eine Widerrufsbelehrung ist hier zwar vorhanden, aber der Verkäufer klärt nicht darüber auf, für welche Waren das Widerrufsrecht gerade nicht gelten soll. Es fehlt der Hinweis auf einen Auschluss des Widerrufsrechtes nach § 312 d BGB Abs. 4 Nr. 1 .

Demnach gilt das Vereinbarte, also Widerrufsrecht.

Das ist nur meine Meinung, der Widerruf wäre ohnehin nur der Notausgang, der Verkäufer hat sich ansonsten rechtl. einwandfrei verhalten und es wurden Vereinbarungen bezüglich der erhöhten Kosten für die Nachnahme überlesen.



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke für diese Auskunft.
Da aber der Fehler auf meiner Seite zu suchen ist, werde ich auch dafür gerade stehen und die Sendung annehmen/bezahlen.

Lehrgeld bezahlt...

Ein weiteres Kapitel im Buch des "Erst lesen, dann handeln"

War trotzdem sehr interessant - ich danke Euch

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