Sehr geehrte Damen und Herren,
habe zu meinem DSL-Vertrag (vor ca. 6 Monate) bei AOL auch eine FritzBox dazubekommen, war somit Bestandteil des Vertrags, diese funktioniert nicht mehr einwandfrei und ich würde diese gerne zurückschicken.
Habe bei AOL angerufen und gefragt an wenn ich das Gerät zurückschicken soll und wer die Versandkosten übernehmen muss.
Der Mitarbeiter von AOL hat geantwortet dass ich das Gerät an den Hersteller, also AVM zurückschicken muss und ich die Versandkosten tragen darf, weil das auch so in den AGBs von AOL steht.
Aber das würde doch gegen die Entscheidung des BGB (bez. 2 Jahre Gewährleistung)sprechen !
Meine Frage lautet jetzt:
Was geht nun vor die AGBs von AOL oder die die gesetzlichen Verbraucherrechte bzw. der Gerichtsbeschluss des BGB !
Und an wen soll das Gerät zurückgeschickt werden, Händler oder Hersteller ?
Danke für die Aufmerksamkeit und die Hilfe !
mfg
An Händler oder Hersteller ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Moin,
einmal ganz ungeachtet deinem Problem, würde ich mich einmal direkt an AVM wenden.
Die haben einen sehr guten Kundenservice. Und schicken dir sogar vorab eine neue Fitzbox zu, damit die Wartezeit nicht zu lange ist.
Aber ansonsten denke ich du hast einen Vertrag mit AOL abgeschlossen und die sind zur Erfüllung verpflichtet. Aber in diesem Punkt warte ich gerne auch noch auf die Meinugn der Experten.
Hallo Memme,
ich habe mich bereits an AVM gewendet, schriftlich sowie telefonisch, leider habe ich nicht die Erfahrung gemacht dass der Kundenservice hervorragend ist, sondern eher durchschnittlich.
Ich hab AVM nun noch einmal schriftlich kontaktiert und warte erst einmal die Antwort ab, danach werde ich schauen was ich machen werde.
AOL bleibt dabei das ich das Gerät an den Hersteller schicken muss und ich auch die Versandkosten muss, ungeachtet davon was in dem BGB steht.
mfg
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Dein Vertragspartner ist AOL. Die haben das Gerät geliefert und sind auch der Ansprechpartner in allen Fragen der Gewährleistung. Insofern ist die Auskunft, dass das Gerät an AVM geschickt werden muss m.E. nicht korrekt. Andererseits dürfte diese Vorgehensweise allerdings die Bearbeitung deutlich beschleunigen, da ansonsten AOL das Gerät wohl einschicken würde.
Für den Fall, dass der Kaufpreis eines Artikels unter 40,-- Euro liegt, was bei einer Fritz Box in Verbindung mit einem DSL-Vertrag wohl der Fall gewesen sein dürfte, können die Versandkosten per AGB's auf den Käufer übertragen werden. Insofern sind die AGB's nicht zu beanstanden und stehen auch nicht in Widerspruch zum Gesetz.
Meine bisher einzige Erfahrung mit dem AVM-Kundenservice war übrigens vorbildlich. Schnelle, freundliche und kompetente Ratschläge, die sofort den gewünschten Erfolg gebracht haben.
Gruss,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
--- editiert vom Admin
Selbst wenn es die Fritz Box kostenlos gab, ändert das m.E. nichts daran, dass Gewährleistungsansprüche bestehen.
Gruss,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
--- editiert vom Admin
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Hallo,
ich habe mich mit AVM nun geeinigt das das Gerät an die verschickt wird.
Auf die Anfrage wer den die Versandkosten übernimmt, hat mir der Verkäufer geantwortet das ich die tragen muss, ausser ich schicke das Gerät unversichert und unfrei an AVM dann werden die die Kosten tragen.
Als ich heute bei der Post war , haben die mir dann gesagt dass es keine unversicherten unfreien Versand gibt, den jeder Versand der unfrei ist, ist automatisch bis 500 € versichert und kostet 12 €.
Was sagt ihr dazu, mir scheinen die 12 € bisschen hoch und ich befürchte das AVM die nicht zahlt.
Wie soll ich vorgehen falls das Gerät zurückgeschickt wird und ich die 12 tragen muss (und dann nochmal das Teil neue einschicken muss), wie kann ich beweisen das mir der Verkäufer gesagt hat das AVM die Kosten für den versand übernimmt.
Aber ich hab immer noch keine Ahnung was er mit unversichert gemeint hat, den Unfrei ist automatisch versichert.
Danke !
mfg
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