Hallo!
Hab mir letztes jahr etwas in einem Internetshop bestellt im Wert von 73 Eur. Das Paket kam nicht an und den Rollzettel des DPD hat eine mir fremde Person unterschrieben! Da sich auch kein nachbar ausfindig machen lies, der das Päckchen eventuell hat, habe ich das Geld zurückbuchen lassen. Nacvh eiunigen Montaen kam dann ein Schreiben vom Amtsgericht. Ich ging zu einem Anwalt. DEr meinte man könne da eventuell was tun, aber es sieht schlecht aus für mich. Dann zeigte mich der Verkäufer wegen Betrug an. davon erfuhr ich durch eine Vorladung der Polizei. Mein Anwalt sagte die Kosten dafür übernimmt meine Rechtsschutzversicherung nicht, das wäre auch so üblich, da Betrug strafrechtlich behandelt wird. Jetzt wurden die Ermittlungen gegene mich eingestellt mangels Tatverdacht (oder so ähnlich), aber ich hab alleine schon dafür eine Anwaltsrechnung von über 430Eur am Hals!!! Ich ging davon aus die Gegenseite müsse zahlen. Die Gegenseite behauptet das Paket wäre an eine an der Lieferadresse (Mehrfamilienhaus) anwesende Person übergeben worden, die das Päckchen ordnungsgemäss an mich weitergegeben hätte. Kann ich da irgendwas tun? das kann doch nicht sein, dass ich enorme Anwaltskosten zahlen muss und der DPD einfach irgendwem mein Päckchen geben kann!!
Ärger mit Internet Kauf bzw. mit DPD /Anzeige wgn Betrug
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
--- editiert vom Admin
hallo,
für das nächste Mal nicht einfach das Geld zurückbuchen ,sondern an den Händler und dPD wenden und dort erklären,schriftlich, das Sie die Ware nicht erhielten,am besten mit Unterschriftsprobe etc.
Nat. hat der Powerseller Recht, Ihren Anwalt müssen sie bezahlen,mir würde auch nicht einfallen, wer diesen sonst bezahlen sollte.
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"kampf den borg"
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Ich habe dem Verkäufer angerufen und angeschrieben, dass ich das Päckchen nicht erhalten habe und es auch nicht meine Unterschrift ist. Habe sogar mehrfach beim DPD angerufen ob man den Fahrer nicht ausfindig machen könne, vielleicht liegt das Päckchen ja bei einem Nachbarn... Schliesslich ist auf dem Rollzettel eine völlig andere Unterschrift, sogar "i.A." davor. Wurde von beiden sehr unfreundlich behandelt, beim DPD nur abgewimmelt und hin und herverbunden und der Versender meinte auch nicht mit mir darüber reden zu müssen.
Ja, ich meinte meine Anwaltskosten. Schließlich hätte ich ja keinen Anwalt nehmen müssen, wenn der DPD ordnungsgemäss ausliefern würde. Und einen Eintrag im Führungszeugnis wegen Betrug wollte ich auch nicht riskieren. Zudem bekommt man nicht mal Akteneinsicht ohne Anwalt. Okay, hätte mir vermutlich keinen Anwalt nehmen sollen. Oder wie soll man da verfahren?
Ich sehe es halt nicht ein, dass der DPD das Päckchen einfach irgendwem geben darf und ich den ganzen Ärger habe. Der Anwalt meinte nur, man dürfe halt nichts bestellen.
An Powerseller: der zivilrechtliche Teil ist noch nicht abgeschlossen. Der geht vor Gericht. Die Gegenseite hat den Namen einer mir unbekannten Person angegeben, die das Päckchen angenommen und mir auch ordnungsgemäss übergeben hätte.... Die Betrugsanzeige fällt unters Strafrecht und wurde extra behandelt bzw. die Ermittlungen mangels Tatbestand (oder so ähnlich) eingestellt.
--- editiert vom Admin
@powerseller
>3. Überweisen sie den Betrag von 75 Euro. Alles andere kann für Sie noch viel teurer werden. Ausserdem ist der Ausgang einer evtl. Klage ungewiss. Somit würden sie im schlimmsten Fall auch noch die Gerichtskosten und den gegn. Anwalt zahlen müssen.<
der verkäufer muss doch nachweisen, dass die ware ordnungsgemäß abgeliefert wurde. der beweis dürfte schwer fallen. zu prüfen wäre vorher noch, wer das versandrisiko tragen sollte. aber so? zumal das eingestellte strafverfahren ein indiz für die richtigen angaben von tina77 ist.
--- editiert vom Admin
sorry, aber der nachweis ist meines erachtens nicht erbracht. es reicht nicht aus, dass irgendein nachbar das paket gekriegt hat. der verkäufer muss ross und reiter nennen können, wenn tina77 nachweisen kann, dass sie den empfang nicht quittiert hat.
und wenn das paket nicht beim käufer abgeliefert wird, trägt der verkäufer das risiko.
und wenn sogar mit "i.A." unterschrieben wurde, muss der verkäufer schon ganz tolle argumente für die zurechnung finden.
so sehe ich das.
--- editiert vom Admin
@ powerseller
tja, wir haben wohl unterschiedliche rechtsaufassungen. lässt sich nicht ändern.
aber nebenbei: welcher anwalt freut sich über dieses verfahren? 75 euro streitwert ...
Hallo! Nein, das habe ich nicht explizit ausgeschlossen.
Hätte ich vorher gewusst wie teuer das wird, hätte ich das Geld bezahlt.
In meinem Fall wird mir nicht mehr unterstellt selbst mit ""i.A." unerschrieben zu haben, sondern es wird nun behauptet, die mir unbekannte Person habe unterschrieben und mir dann das Paket übergeben. Nur wohnt hier niemand im Haus mit diesem Namen.(laut Briefkasten-und Klingelschildern- hab auch einige Nachbarn gefragt ). Da möcht ich nun doch wissen wer das sein soll.
Verklagen müsste ich nicht den DPD, sondern die Arbeitsagentur des Fahrers. Dort arbeitet der Fahrer nicht mal. Aber das sagte schon der Anwalt, dass das sinnlos ist, da ich nicht beweisen könne, dass diese Frau nicht im Haus war oder sogar meiner Wohnung (!)- auch wenn sie unbekannt bleibt. Es könne ja eine Freundin von mir sein......
--- editiert vom Admin
Der DPD müßte doch angegeben haben, bei wem er das Paket abgeliefert hat und zwar das Klingelnamensschild, sonst weiß der Empfänger doch gar nicht, daß ein Paket angekommen ist. Mir scheint da nicht die Unterschrift maßgebend, sondern der Zustellzettel der DPD. Und da würde ich bei der DPD nachfragen. Die Unterschrift besagt nur, daß der Verkäufer das Paket nicht mehr hat und der DPD nachweisen muß, an wen er das Paket abgeliefert hat. Name und Adresse.
Im übrigen hätte ich vielleicht alle Hausbewohner gefragt, ob sie jemand mit diesem Namen kennen.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, da hatte die Post das Paket nicht ausgeliefert. Da ich kein zusätzliches Porto bezahlen wollte, habe ich beim Verkäufer den Kauf rückgängig gemacht und die Sendung ist zurückgegangen. Zuerst wollte er mir das Porto nicht zurückerstatten, aber mit Hinweis auf das FAG habe ich es dann doch erhalten.
Nun,auch wenn der Händler ,für Ihr Empfinden, unfreundlich war, so hat er doch eine ware an Sie gesendet,insofern ist der DPD der Schuldige, ich kann also immer noch nicht nachvollziehen wieso Sie die Anwaltskosten vom Händler,der defacto alles richtig gemacht hat, wollen.
Das ist eine wirklich unverschämte Sichtweise .
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"kampf den borg"
Es läßt sich durch ein Schriftgutachten sehr einfach beweisen ,das Sie nicht unterschrieben haben. Und was Sie nicht angenommen haben brauchen sie auch nicht zu bezahlen. Betrug ist ja wenn man eine Leistung/Sache zum Schaden anderer "erschleicht". Da Sie aber keine Sache erhalten haben, können Sie diese auch nicht "unter vorspieglung falschet Tatsachen" erlangt haben.
Wir leben hier in einem Rechtsstaat und in keiner Bananenrepublik. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Falle zu Unrecht einen Betrug angeklagt und Du solltest Ihr halt klar machen das Sie sich die Unterschrift beim DPD einfordern muß. Der DPD muß diese dann auch rausrücken. Wenn dann zusehen ist das es nicht Ihre Unterschrift ist, dann wird die Anzeige fallengelassen.
--- editiert vom Admin
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