Abstreiten eines Sachmangels

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
AndreasKimmrohde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstreiten eines Sachmangels

Guten Tag,
ich habe eine Reparaturwerkstatt und jemandem einen PC repariert, deren defektes Bauteil (eine neue Grafikkarte) er gleich mit vorbeigebracht hat.

Nun meldet sich der Kunde nach 6 Wochen der PC würde nur noch abstürzen und will mich dafür verantwortlich machen, was wirklich völlig absurd ist. Ich habe ihm noch bei der Fehlersuche geholfen, aber er ist völlig außer sich und will, dass ich den PC nun wieder repariere.
Er hat mir nun eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt von 2 Wochen samt unzähliger Paragraphen. Ich möchte das natürlich abstreiten.
Wie kann ich das möglichst unanfechtbar formulieren? Möchte ungern falsch reagieren...
Grüße

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31 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du stehst ganz klar in der Gewährleistungspflicht. Was hast du denn repariert? Für deine geleistete Arbeit hast du gegenüber einem privaten Vertragspartner einzustehen. Was hast du denn alles an dem PC gemacht? Du wirst ja wohl kaum nur die alte aus- und die neue Karte eingesteckt haben? Falls ja, dann haftest du dafür, dass die neue Karte richtig eingesteckt wurde. Hast du mehr gemacht, dann natürlich auch für die weitere Arbeit.

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#2
 Von 
AndreasKimmrohde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die neue Karte eingebaut, den Netzteilstrang neu gelegt und das alles auf Funktion überprüft. Programme und Benchmarks laufen gelassen.

Es wurde keine Hardware von mir gekauft.

Der PC stürzt ihm immer wieder mal ab, aber das auch schon in Windows. Der PC ist schon über 4 Jahre alt.

Wieso bitte stehe ich in einer Gewährleistungspflicht wenn nicht einmal Hardware bei mir gekauft wurde?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von AndreasKimmrohde):
Wieso bitte stehe ich in einer Gewährleistungspflicht wenn nicht einmal Hardware bei mir gekauft wurde?
Weil das so in §633 BGB verankert ist! Für deine Arbeit hast du einzustehen. Du möchtest mir also wirklich erzählen, dass du eine neue Grafikkarte eingebaut hast ohne die dann nötigen Treiber zu installieren? Sorry, glaube ich dir nicht. Der Kunde reklamiert nun. Es ist an dir zu BEWEISEN, dass deine Arbeit fehlerfrei war.

-- Editiert von micbu am 09.01.2017 16:59

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Es ist an dir zu BEWEISEN, dass deine Arbeit fehlerfrei war.
So und nicht anders.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
AndreasKimmrohde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Treiberneuinstallation ist nicht nötig gewesen (war der aktuellste), das macht GFE eigenständig und die Karte wurde ganz normal erkannt. Was das nun mit der Problematik zu tun haben soll, erschließt sich mir aber nicht.

D.h. wenn jemand einen nicht mehr einwandfrei arbeitenden PC hat, dann kauft er sich eine ohnehin geplante neue Grafikkarte. lässt diese für ein paar Euro vom Fachmann einbauen und bemängelt nachträglich sporadische Abstürze die von Hardware verursacht wird die schon sehr alt ist?

Ich gehe also für die paar Euro, von denen ich nicht einmal halbvoll tanken könnte, das Risiko ein für Probleme zu haften für die ich absolut nichts kann?

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von AndreasKimmrohde):
lässt diese für ein paar Euro vom Fachmann einbauen und bemängelt nachträglich sporadische Abstürze die von Hardware verursacht wird die schon sehr alt ist?
Relativ simpel aus Sicht des Kunden. Vorher ging es, du hast die Karte eingebaut, jetzt geht es nicht. Du bist schuld..

Zitat (von AndreasKimmrohde):
Ich gehe also für die paar Euro, von denen ich nicht einmal halbvoll tanken könnte, das Risiko ein für Probleme zu haften für die ich absolut nichts kann?
Ja, nennt sich Geschäftsrisiko.
Das "Ich kann dafür aber nichts" musst du als Unternehmer beweisen, nicht nur behaupten.


-- Editiert von radfahrer999 am 09.01.2017 17:14

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
AndreasKimmrohde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ging nicht unmittelbar nicht. Gemeldet hat er sich 6 Wochen später. Gibt's da keine Frist?
Was soll ich überhaupt machen, den PC prüfen und wenn dann das Mainboard oder was weiß ich kaputt ist, was dann?
Es wurde nichts bei mir gekauft und ich soll nun Defekte übernehmen?

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von AndreasKimmrohde):
Ich gehe also für die paar Euro, von denen ich nicht einmal halbvoll tanken könnte, das Risiko ein für Probleme zu haften für die ich absolut nichts kann?
Jepp, so ist es. Für die Beweisführung, dass deine Arbeit einwandfrei war darfst du übrigens dem Kunden auch nichts in Rechnung stellen. Das ist dein unternehmerisches Risiko.
Selbst wenn deine Arbeit also völlig in Ordnung war können dir hier, wenn du dich nicht um den Fehler kümmerst, Kosten entstehen, die in keiner Relation zu der Reklamation und zu deiner ursprünglichen Arbeit stehen. Es gibt hier zwar keine Beweislastumkehr wie beim Verbrauchsgüterkauf, aber ich glaube nicht, dass das, bei diesem Fall hier, wirklich hilft. Der Käufer reklamiert. Der PC lässt sich nicht normal nutzen. Ein Mangel liegt also vor. Der K muss nun beweisen, dass der Mangel bereits vorlag, als er den PC bei dir abgeholt hat. Das kann er evtl. aufgrund von Zeugenaussagen oder anhand von Logfiles darlegen. Du kannst nun auf Stur schalten und verursachst selbst mehr Kopfzerbrechen als es wert wäre.
Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann würde ich dem Kunden vorschlagen, dass er den PC vorbeibringen soll und du dich aus Kulanz darum kümmern würdest, zumindest mal ein bisschen nachforschen würdest.

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

X

-- Editiert von radfahrer999 am 09.01.2017 17:24

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von AndreasKimmrohde):
Gibt's da keine Frist?
Doch, nach §634a sind das 2 Jahre.

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Nein Andreas,

Deine Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf alles, was Du im Zuge der Reparatur angepackt resp. verändert hast.
Eine Hardwareausfall von Teilen, die Du nicht verändert hast und die auch in keinem Zusammenhang mit Deiner Arbeit stehen hast Du also nicht zu vertreten.

Ein Beispiel, bewusst aus einem anderen Bereich.

Du montierst Autoreifen. 4 Wochen später geht der Motor kaputt.
Kein Zusammenhang, keine Gewährleistung.

In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Sprich Du als Unternehmer musst beweisen, dass Deine Leistung nicht mangelhaft war. Allein Deine Behauptung bringt Dich da nicht weiter.

Ich bin allerdings etwas erstaunt, dass Dir als Unternehmer die rechtlichen Grundkenntnisse fehlen.

Berry

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#12
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von AndreasKimmrohde):
Es ging nicht unmittelbar nicht. Gemeldet hat er sich 6 Wochen später. Gibt's da keine Frist?
Was soll ich überhaupt machen, den PC prüfen und wenn dann das Mainboard oder was weiß ich kaputt ist, was dann?
Es wurde nichts bei mir gekauft und ich soll nun Defekte übernehmen?



Der PC würde dauernd abstürzen...so so.

Liegt das denn überhaupt an der Grafikkarte?

Abstreiten kannst Du da nichts. Du mußt dir das Ding nochmal anschauen und analysieren, was damit los ist.

Was heißt "dauernd abstürzen"? Fällt der dauernd vom Tisch runter oder was?

Ich würde den Kunden jetzt auffordern, eine genaue Fehlerbeschreibung abzugeben, wann unter welchen Betriebsbedingungen das auftritt. Er soll vorsichtshalber eine Datensicherung machen, da du die FP plattmachst und nur das Betriebssystem inkl. Hardwaretreiber aufspielst. Möglich ist doch, daß hier Anwendersoftware die Ursache ist. Und dafür kannst Du nichts.

Und zwar alles schriftlich!!!!

Da gibt es ja tausend Möglichkeiten, warum der Rechner abschmirgelt. Und er ist ja 6 Wochen gelaufen, oder?

Also, Gewährleistung kannst Du erstmal nicht ablehnen, ist leider so. Aber du kannst dich so verhalten wie die Großen:

Gewährleistung? Aber natürlich. Bitte sichern Sie vorab ihre Daten, denn die sind nach Reparatur weg. Wir löschen die Festplatte und spielen nur das an Software auf, was wir geliefert hatten. Im Extremfall nur das Betriebssystem. Und wenn der Rechner dann tadellos funktioniert, gibt es keinen Sachmangel.



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#13
 Von 
AndreasKimmrohde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antworten micbu, dennoch kann ich kaum glauben was ich hier von dir lesen muss. Sobald ich irgendetwas umrüste bin ich voll in der Haftung für ganze 2 Jahre? Ich sollte demnach das Geschäft lieber aufgeben. Der erzielte Gewinn steht in überhaupt keiner Relation zum Risiko.
Mal angenommen ich prüfe den PC und die Grafikkarte ist kaputt, oder das Mainboard oder was auch immer. Was dann? Die Prüfung (die durchaus aufwendig werden kann) darf ich auch nicht in Rechnung stellen?

Vielleicht äußert sich auch mal noch jemand anderer dazu, danke vorab.

EDIT:
Jetzt erst die anderen Antworten gelesen. Das klingt ja schon so wie ich es mir eher dachte.
Er hat Bluescreens sporadisch, dass kann ja wer weiß was sein.

-- Editiert von AndreasKimmrohde am 09.01.2017 17:40

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#14
 Von 
AndreasKimmrohde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage:
Sollte ich den Fehler dann gefunden haben, kann ich den PC dann unrepariert zurückgeben? Ich bin ja wohl kaum dazu verpflichtet das Ding instandzusetzen und Hardware zu kaufen? Zumal bei dem Alter, das MB gibt's nicht mal mehr.

Ich bin aber echt erstaunt darüber, dass das nun mein Problem ist, dass ihm der PC abstürzt. Höchstwahrscheinlich weil der RAM kaputt ist oder evtl. sogar nur ein Software-bedingt.

Für die Fehlersuche kann ich auch nichts in Rechnung stellen?
Der Kunde hat mich offen beleidigt, ich möchte mit diesem nichts zu tun haben was nicht sein muss.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von AndreasKimmrohde):

Für die Fehlersuche kann ich auch nichts in Rechnung stellen?
Der Kunde hat mich offen beleidigt, ich möchte mit diesem nichts zu tun haben was nicht sein muss.


Überleg doch mal:

Zitat:
ich habe eine Reparaturwerkstatt und jemandem einen PC repariert, deren defektes Bauteil (eine neue Grafikkarte) er gleich mit vorbeigebracht hat.


Das hat doch einen Grund, weshalb der mit einer Grafikkarte angeschleppt kam. Der hatte die Grafikkarte doch schon im Verdacht, womöglich sogar schon selbst ausgetauscht und festgestellt, daran liegt es nicht. Oder war die GraKa noch original verpackt und versiegelt?

Nein, du mußt dem nicht den Rechner runderneueren. Aber du mußt aus Eigenschutz deine Arbeit überprüfen. Rechner plattmachen, nur Betriebssystem drauf, Im BIOS die Standardeinstellungen.und testen. Geht nicht anders.

Nützt alles nichts, aus der Nummer kommst du nicht raus. Erfahrung ist die Summe aller Mißerfolge. Buche es unter Lehrgeld ab, und paß das nächste mal besser auf. Und vor allem: baue niemals Ersatzteile ein, die Kunden selbst mitbringen. Du weißt nicht, wo die herkommen und was der schon damit veranstaltet hat.






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#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AndreasKimmrohde):
Für die Fehlersuche kann ich auch nichts in Rechnung stellen?
Der Kunde hat mich offen beleidigt, ich möchte mit diesem nichts zu tun haben was nicht sein muss.

Man muss ja keine komplette Fehlersuche machen, es reicht der Nachweis aus, das die Grafikkarte richtig eingebaut wurde, und der richtige Treiber installiert wurde.
Der Gerätemanager zeig doch alles an!
Zitat (von AndreasKimmrohde):
Ich habe die neue Karte eingebaut, den Netzteilstrang neu gelegt und das alles auf Funktion überprüft. Programme und Benchmarks laufen gelassen.

Wurde dazu auch Programme installiert?
Das wäre dann ganz schlecht und amateurhaft, denn damit wäre es ein Eingriff in die Software.
Zitat (von AndreasKimmrohde):
den Netzteilstrang neu gelegt

Wenn Du Elektromeister bist, oder eine entsprechende Ausbildung nachweisen kannst ist es gut, wenn nicht, kann dich der Kunde damit bei der Handwerkskammer anschwärzen.
Bestimmt hast Du auch keine Prüfung nach DIN VDE 701/702 danach dokumentiert?

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AndreasKimmrohde):
samt unzähliger Paragraphen.

Und die wären?



Zitat (von AndreasKimmrohde):
Ich möchte das natürlich abstreiten.

Man könnte das auch erst mal ignorieren, sofern es nicht mit Zustellnachweis gekommen ist.



Zitat (von micbu):
Der Kunde reklamiert nun. Es ist an dir zu BEWEISEN, dass deine Arbeit fehlerfrei war.

Warum? Erst mal ist der Kunde mit der Beweisführung dran.
Welche Beweise hat der Kunde denn bisher geliefert?



Zitat (von AndreasKimmrohde):
Es ging nicht unmittelbar nicht.

Also funktionierte es am Anfang tadellos. Gibt es dafür Beweise? In welcher Form?



Zitat (von AndreasKimmrohde):
Gemeldet hat er sich 6 Wochen später. Gibt's da keine Frist?

Der Kunde muss "das Werk abnehmen".
Eine solche "Abnahme" kann auch durch eine längere Nutzung ohne Reklamation erfolgen. 6 Wochen könnten da ausreichend sein.



Zitat (von AndreasKimmrohde):
Sobald ich irgendetwas umrüste bin ich voll in der Haftung für ganze 2 Jahre?

Vereinfacht gesagt: JA



Zitat (von AndreasKimmrohde):
Sollte ich den Fehler dann gefunden haben, kann ich den PC dann unrepariert zurückgeben?

Sofern es nisht Dein verschulden ist: JA
Da würde ich keinen Finger mehr krumm machen.

Allerdings würde ich das möglichst gerichtsfest dokumentieren, das es nicht Deine Schuld ist.



Zitat (von Sir Berry):
In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.

Nein.



Zitat (von BudWiser):
er plattmachen, nur Betriebssystem drauf, Im BIOS die Standardeinstellungen.und testen. Geht nicht anders.

Doch, natürlich geht das anders.
So was ist stümperhaftes herumgepfusche. Selbst die ComputerBILD gibt regelmäßig Anleitungen wie das anders geht.
Klar, ist am einfachsten weil 20 Minuten Arbeit gespart werden.
Aber kann auch teuer werden. Einen größeren PC-Händler hat das mal 1200 EUR gekostet weil er genau so (machen wir mal platt) an einem meiner Firmen PCs gearbeitet hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von BudWiser):
er plattmachen, nur Betriebssystem drauf, Im BIOS die Standardeinstellungen.und testen. Geht nicht anders.

Doch, natürlich geht das anders.

Und wie geht es anders?

Zitat (von Harry van Sell):

So was ist stümperhaftes herumgepfusche. Selbst die ComputerBILD gibt regelmäßig Anleitungen wie das anders geht.


Mag ja sein. Viele Wege führen nach Rom. ComputerBILD und andere PC-Zeitschriften sind aber kein Reparaturhandbuch, schon gar nicht für einen ganz bestimmten PC.
Zitat (von Harry van Sell):

Klar, ist am einfachsten weil 20 Minuten Arbeit gespart werden.


Nein, man schließt damit nur aus, daß es kein Fehler ist, der auf Anwendersoftware zurückzuführen ist. Ansonsten auch #12 beachten:

Zitat (von BudWiser):
[Liegt das denn überhaupt an der Grafikkarte?
Ich würde den Kunden jetzt auffordern, eine genaue Fehlerbeschreibung abzugeben, wann unter welchen Betriebsbedingungen das auftritt. Er soll vorsichtshalber eine Datensicherung machen, da du die FP plattmachst und nur das Betriebssystem inkl. Hardwaretreiber aufspielst. Möglich ist doch, daß hier Anwendersoftware die Ursache ist. Und dafür kannst Du nichts.
Und zwar alles schriftlich!!!!


Natürlich muß man als Reparateur vorher ebenfalls eine Datensicherung machen.

Zitat (von Harry van Sell):

Aber kann auch teuer werden. Einen größeren PC-Händler hat das mal 1200 EUR gekostet weil er genau so (machen wir mal platt) an einem meiner Firmen PCs gearbeitet hat.


So ist das Leben. Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man. Wurde da auch eine vom Kunden gelieferte Grafikkarte eingebaut?






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#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.
Es geht hier nicht um eine Warenlieferung bei einem Verbrauchsgüterkauf!!!

Zitat (von AndreasKimmrohde):
Was dann? Die Prüfung (die durchaus aufwendig werden kann) darf ich auch nicht in Rechnung stellen?
Nein, darfst du nicht, aber dann kannst du dem Kunden mitteilen, woran es liegt und kannst dem Kunden die Ware wieder unrepariert zurückgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
AndreasKimmrohde
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ist ein Einschreiben reingeflattert. Ich hab 2 Wochen Zeit das in Ordnung zu bringen, sonst lässt er das anderswo in Ordnung bringen und stellt mir die Kosten voll in Rechnung (Schadensersatz).

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wenn sich herausstellen sollte, dass du tatsächlich die Probleme verursacht haben solltest, dann darfst du nach der Frist alle anfallenden Kosten zahlen. Stellt sich raus, dass es nicht auf deine Arbeit zurückzuführen ist, dann trägt dein Käufer alle Kosten selbst. Bist du bereit das Risiko einzugehen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Und wie geht es anders?

In Kurzform:
Kundenfestplatte abklemmen, Testfestplatte rein, Betriebssystem drauf, Analyse- und Testsoftware drauf, testen und dokumentieren.
Dann noch Kundenfestplatte anklemmen und diese testen und dokumentieren.
Dann wieder Rückbau.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von AndreasKimmrohde):
Nun ist ein Einschreiben reingeflattert. Ich hab 2 Wochen Zeit das in Ordnung zu bringen, sonst lässt er das anderswo in Ordnung bringen und stellt mir die Kosten voll in Rechnung (Schadensersatz).


Dann hat dein ungeliebter Kunde sich wohl vorher irgendwo schlau gemacht, z.B. in diesem Forum.

Zitat (von micbu):
Stellt sich raus, dass es nicht auf deine Arbeit zurückzuführen ist, dann trägt dein Käufer alle Kosten selbst. Bist du bereit das Risiko einzugehen?


Vielleicht ist der TE ja auch einfach nur beratungsresistent. Wer nicht hören kann, muß dann fühlen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von BudWiser):
Und wie geht es anders?

In Kurzform:
Kundenfestplatte abklemmen, Testfestplatte rein, Betriebssystem drauf, Analyse- und Testsoftware drauf, testen und dokumentieren.
Dann noch Kundenfestplatte anklemmen und diese testen und dokumentieren.
Dann wieder Rückbau.


Klar, geht auch.

Man kann auch von einer externen Platte booten, mit entsprechender Diagnosesoftware drauf, testen und dokumentieren. Sollte bei einem vier Jahre alten Rechner möglich sein. Hätte darüber hinaus den Vorteil, daß man an der Hardware nicht herumfummeln muß. Stand mal in der c't, War sogar eine CD dabei mit allem was dafür nötig ist.

Was hier aber ein wenig untergegangen ist:

Wir befinden wir uns im Werkvertragsrecht, siehe #8, #17, #19

ich würde nicht nur auf die 6wöchige Gebrauchsdauer abstellen, sondern die konkludente Abnahme durch vollständige Bezahlung annehmen. Ist die Rechnung vollständig bezahlt?

Hat der Besteller die Sache abgenommen, trifft den Besteller die Beweislast für den Sachmangel an sich und dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn er Mängelansprüche geltend macht.

Der Besteller hat die Sache abgenommen, und zwar schon vor sechs Wochen. Nun behauptet er Sachmängel (der Rechner stürzt laufend ab). Der Besteller ist dafür beweispflichtig. Diesen Beweis könnte er erbringen, indem er den Rechner nun woanders zur Reparatur gibt und ihm von dort bestätigt wird, daß die Abstürze auf fehlerhaftes Arbeiten des TE zurückzuführen sind.

Die Frage ist doch nun, in welchem Umfang der TE eine Fehleranalyse machen sollte. Das ist davon abhängig, was genau der Inhalt des Werkvertrages war:

Nur Austausch der GraKa gegen eine vom Kunden mitgebrachte?

Mußte der TE zum Austausch der GraKa weitere Komponenten demontieren (Steckverbinder/Speicherriegel etc.) und hat diese nach Austausch der GraKa nicht richtig zusammengesteckt?

Oder war eine Fehleranalyse beauftragt und wenn der Fehler auf die GraKa zurückzuführen ist, diese gleich auszutauschen?

Hat der ungeliebte Kunde zwischenzeitlich selbst wieder daran herumgefummelt? Er hatte ja schon bei Beauftragung eine GraKa als defekt im Verdacht. Alles kein Problem für Jedermann. ComputerBILD und andere PC-Zeitschriften geben ja Anleitungen, wie Defekte im DIY-Verfahren behoben werden können.

Oder der TE sitzt es einfach aus, teilt seinem ungeliebten Kunden mit, daß dieser das Werk abgenommen hatte, sechs Wochen ohne Probleme benutzt hatte und insofern kein Sachmangel vorliegt, der auf die Reparatur zurückzuführen ist. Der Schuß kann aber nach hinten losgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
und ihm von dort bestätigt wird, daß die Abstürze auf fehlerhaftes Arbeiten des TE zurückzuführen sind.

Eine Bestätigung wäre mir da doch etwas zu wenig. Da müsste der andere Betrieb schon etwas substaniierter vortragen. Genau deswegen:
Zitat (von BudWiser):
Hat der ungeliebte Kunde zwischenzeitlich selbst wieder daran herumgefummelt?




Man könnte (wenn den die Abnahme erfolgt ist) dem Kunden auch zurückschreiben, das man seine Vorwürfe nicht nachvollziehen kann und er doch bitte detaillierte Informationen/Beweise liefrn solle.
Und dann hoffen, das er das nicht macht, sondern er das Teil einfach reparieren lässt und alle Beweise so durch den anderen Reparatur Dienst vernichtet würden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich bin immer wieder verwundert wie aus einer Mücke ein Elefant werden kann.
Ich kann durchaus verstehen dass, ganz generell gesehen, viele Werkstätten sich nicht auf das Spiel einlassen, vom Kunden mitgebrachtes Material zu verbauen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ich bin immer wieder verwundert wie aus einer Mücke ein Elefant werden kann.
Ich kann durchaus verstehen dass, ganz generell gesehen, viele Werkstätten sich nicht auf das Spiel einlassen, vom Kunden mitgebrachtes Material zu verbauen.


Mich wundert eher, daß es noch viele Werkstätten gibt, die das machen. Dieser Fall ist doch nur die klitzekleine Spitze eines Eisberges.

Ich habe beruflich viel mit Kfz-Werkstätten zu tun und bekomme natürlich mit, was da im Reparaturbereich abgeht, vor allem in kleineren, freien Werkstätten. Da schleppen die Leute dann Teile aus dem Internet an (Achsenteile, Bremsscheiben, Auspuff und so weiter) weil die Teile dort billiger sind als in der Werkstatt.

Und die Werkstätten sind so blöd und lassen sich darauf ein, fremde Teile einzubauen. Der Ärger ist vorprogrammiert.

Ganz konkretes Beispiel vom letzten Freitag: ein Abgastest wird nicht bestanden. Anhand der Meßwerte ist der Katalysator am Ende. Für technisch Interessierte: das Fahrzeug darf max. 0,2% CO im Abgas haben, hat aber 0,23%. Knapp daneben ist auch vorbei.

Kunde: wie kann das sein? Der wurde doch erst im August ausgetauscht. Den hatte er aus Kostengründen im Netz gekauft und die Werkstatt hatte ihn eingebaut.

Tja, wer hat nun die Pappnase auf? Die Werkstatt, weil die angeblich falsch montiert hatte? Wer muß wo reklamieren? Für eine Reklamation muß der KAT aber eingeschickt werden. D.h. Auto ohne vollständige Auspuffanlage. Erstmal ein Stück Rohr zwischensetzen geht nicht, da KAT im Krümmer integriert. Neuer KAT rein? Muß erstmal, Kunde kann mit dem Auto nicht fahren oder läßt es stehen. Aber er hat nur einen Monat Zeit für die Nachuntersuchung. Wer zahlt den Ersatz-KAT und die Arbeitszeit nun? Was, wenn die Reklamation nicht anerkannt wird? Selbst wenn der Händler anstandslos einen neuen KAT liefert (6 Monate Beweislastumkehr), weiß man nicht, wann der kommt. Wenn aufgrund Fristüberschreitung keine Nachuntersuchung möglich ist, wird eine neue Hauptuntersuchung für teureres Geld fällig. Sowieso schon zwei Monate die HU überschritten, d.h. ab dem dritten Monat kommen da nochmal 20% auf den HU-Preis drauf...

Da ist diese PC-Geschichte doch vergleichsweise harmlos.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Das Problem ist doch hier ein ganz anderes, hier geht es nicht um den Auftrag zu Fehlersuche, sondern um Nachbesserung / Gewährleistung auf getane Arbeit.

WAS wurde damals genau in Auftrag gegeben?
WAS wurde damals genau an Arbeiten verrichtet?

Der bisherigen Beschreibung nach, muss der TE hier erstmal für seine handwerklichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Austausch der Grafikkarte grade stehen. (Abhängig der Antwort auf die Nachfrage zur Prüfsoftware).
Also Stromversorgung in Ordnung, alle Teile die man in der Hand hatte wieder richtig und fest montiert? ...
Und damit hat sich die Pflicht des TE erstmal erledigt.

Wenn die Ursache nicht in einem fehlerhaften Zusammenbau zu finden ist, ist die Ursachenforschung erledigt.

Zitat (von BudWiser):
Rechner plattmachen, nur Betriebssystem drauf,


Warum sollte er das tun, was hat er an der Festplatte und der darauf befindlichen Software gemacht?

Doofes Beispiel: Wenn ich beim PKW das Leuchtmittel wechsle (welches der Kunde mitgebracht hat), lösche ich auch nicht das Steuergerät und spiel da die Software neu auf.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Zitat (von BudWiser):
Rechner plattmachen, nur Betriebssystem drauf,


Warum sollte er das tun, was hat er an der Festplatte und der darauf befindlichen Software gemacht?


Natürlich erstmal nichts. Aber der Kunde haut ihm Bluescreens um die Ohren. Das kann tausend Ursachen haben, auch Softwareseitig. Um dann wirklich nur die Hardware testen zu können, muß Software ausgeschlossen werden können. Gut, das Plattmachen ist jetzt nur zweite Wahl. Besser wäre externes Bootmedium oder cleane Festplatte.

Der Rechner ist vier Jahre alt - war da Win 7 drauf und nun Win 10? Gibt es eine "Win 10 - Freigabe" vom Hersteller? Für mein Lifebook aus 2012 gibt es die nicht. Weiß man natürlich alles nicht. Vielleicht wird die einfach nur zu warm, weil da ein Zocker am Werk ist.

Zitat (von spatenklopper):

Doofes Beispiel: Wenn ich beim PKW das Leuchtmittel wechsle (welches der Kunde mitgebracht hat), lösche ich auch nicht das Steuergerät und spiel da die Software neu auf.


Nein, kein doofes Beispiel. Wenn es eine normale H7 ist, sicherlich nicht. Wenn es aber ein Xenon-Brenner wäre und der Brenner geht kurz nach dem Austausch wieder kaputt? Muß ja eine Ursache haben (nein, das wollen wir nicht weiter vertiefen, da gibt es schon einen anderen Fred, wo leidenschaftlich über Xenon-Brenner diskutiert wird).

Ich würde dann eher ein CD-Laufwerk mit einem Leuchtmittel vergleichen wollen. Eine GraKa hängt aber dauernd an den Nervensträngen des Rechners.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Vielleicht ist der TE ja auch einfach nur beratungsresistent. Wer nicht hören kann, muß dann fühlen.

Der TE antwortet auch nicht auf Fragen, somit weis keiner hat er aufs Betriebssystem seine Software installiert, selbst nach der Deinstallation bleiben Rückstände übrig, welche zum Absturz führen können.
Vor allem wenn der Kunde sich dann ein wenig informiert, kommt noch einiges mehr heraus, wenn am Strom noch herum gebastelt wurde, keine Messungen nach VDE durchgeführt wurden, gibts richtig Stress.
Einlenken wäre einfach besser.

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