AGB oder BGB, was zuerst?

21. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Waffelei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
AGB oder BGB, was zuerst?

Hallo,

Was steht an erster Stelle, die AGB oder das BGB.

Eine Verkaufsagentur für Ebay hat folgende Zeilen in Ihren AGB:

"Wird eine Lieferung versendet und durch den Käufer angenommen ist eine nachträgliche Stornierung bei Gebrauchtwaren grundsätzlich nicht möglich.

Bei Neuwaren räumen wir dem Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht ein. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung auf Kosten des Käufers. Eine Erstattung von Versandkosten ist nicht möglich."

Als gewerbliche Verkäufer müssen doch aber laut BGB auch bei Gebrauchtwaren 14 Tage Rückgaberecht bestehen?

Was zählt jetzt? AGB oder BGB?

Für eine Antwort vielen Dank im Voraus.

Waffelei

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Nach dem "AGB-Gesetz" ist eine "gesetzeswidrige" Klausel in den AGB eines Gewerblichen ersatzlos zu streichen, und gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. (vgl. § 307 ff. BGB )

-> sollten Sie einen gebrauchten Artikel ersteigert haben und möchten widerrufen, dann einfach zurück an den Absender senden.

-> auch die Portokosten-Klausel ist nicht wirklich "astrein".

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#2
 Von 
Waffelei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Zusatzfrage:

Darf von einer Verkaufsagentur bei Ebay der Link zu den AGB ausserhalb der Ebay-Seiten sein, z. B. auf der Homepage der Agentur? Es wird nämlich auf diese verwiesen. Dort muss man aber noch mal die AGB suchen und sind nicht sofort sichtbar.

Danke nochmal für eine Antwort.

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#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

... u. U. sind diese AGB nicht wirklich Bestandteil des Kaufvertrages geworden. Hierzu müsste ich mir allerdings die Auktion ansehen.

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#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Wenn man tatsächlich erst nach den AGB suchen muss, dann sind diese mit Sicherheit gar nicht Vertragsbestandteil geworden. Vgl. dazu § 305 II Nr. 2 BGB , wonach AGB nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn der Verwender der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in ZUMUTBARER WEISE von dem Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#5
 Von 
Waffelei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier der Link, ist zwar schon beendet, aber es laufen auch noch andere Angebote:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3260247049&category=30338&rd=1

Danke nochmal für die Antworten und frohes Fest.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Hier stimmt so etliches nicht. ;)

z.B. Verkaufsagent <> Privatverkäufer

-> Gewährleistungsausschluss ist ebenfalls zu streichen.

Dieser Verkäufer ist ein Beispiel wie man es absolut nicht machen sollte ... Stress mit Finanzamt und Verbraucherschutzzentralen vorprorgammiert.

Frohe Weihnacht.


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