AGB (lange AGB)

8. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
creativs
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 66x hilfreich)
AGB (lange AGB)

Hallo, ich habe folgende Fragen.

Kann bei einem ,,normalen" Tagesgeschäft zwischen Verbraucher und Unternehmer, der Unternehmer AGB verwenden, die einen Umfang von 150 Seiten beträgt?
Denn eigentlich könnte doch auch ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vorliegen.
Hat die Rechsprechung sich hierzu schon geäußert?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
der Unternehmer AGB verwenden, die einen Umfang von 150 Seiten beträgt?


Klar kann er; er wird sich aber ggfs. anrechnen lassen müssen, daß mehr Klauseln als "überraschend" bewertet werden als in kurzen AGB.

Nur mal aus Neugier, welcher Unternehmer hat denn so lange AGB?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Kann bei einem ,,normalen" Tagesgeschäft zwischen Verbraucher und Unternehmer, der Unternehmer AGB verwenden, die einen Umfang von 150 Seiten beträgt?

Das käme auch entscheidend auf die Art des Geschäftes an.
Was bei einem Bäcker als übertrieben bewertet werden dürfte kann bei Vermögensbetreuung schon gegeben und sinnvoll sein.

Es gibt keine gesetzliche Regelung welche die länge der AGB vorschreibt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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