3 Maliges umtauschen = Wandlung??

7. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
dennis44084
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Maliges umtauschen = Wandlung??

Guten Abend,
noch dreimaligem Umtauschen eines defekten Neugeräts mit 2 Jahren Garantie habe ich doch das Recht einer Preiswandlung!
Bei mir geht es hier um ein Handy das ich mit 24 Monatsvertrag (Eplus) gekauft habe! Der nette Herr wiß mich in der Umtausch-Telefonauskunft darauf hin das ich jetzt bei dem Geschäft eine Preiswandlung verlangen kann!
Wie sieht diese aus? Weiß jemand den Paragraphen dazu?
Das Handy kostete 80€ und Grundgebühr im Monat ca. 10€!!!!
Welchen Preis kann ich jetzt wandeln lassen!
Weil der Vertrag mir ja nichts nutzt ohne ein funktionierendes Handy!!!!!!!
HAbe ich jetzt Anspruch auf ein Handy zum Preis mit einem Vertrag????
Danke für die Hilfe!!!!!
Mfg
Dennis Ritzmann

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