Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Ich habe mir ein Notebook in einem Geschäft gekauft. Habe ich hier ein 14tägiges Rückgaberecht oder ist dies nur bei Versand so?
Wenn ich dieses Recht haben sollte darf der Verkäufer dann die Auszahlung des Geldes verweigern und mir z.B. einen Gutschein ausstellen?
Lt. dem Verkäufer habe ich dies nicht.
MfG
-- Editiert von oca am 04.10.2004 13:08:56
14tägiges Rückgaberecht
4. Oktober 2004
Thema abonnieren
Frage vom 4. Oktober 2004 | 13:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
14tägiges Rückgaberecht
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2004 | 13:56
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 437x hilfreich)
"Ich habe mir ein Notebook in einem Geschäft gekauft. Habe ich hier ein 14tägiges Rückgaberecht oder ist dies nur bei Versand so?"
Kurz und bündig: Nein, hier haben Sie kein Widerrufs-/Rückgaberecht. Dies gilt nur bei Geschäften iRd Fernabsatzes.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
#2
Antwort vom 4. Oktober 2004 | 14:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo, gibt es nicht ein 7 tätiges rücktrittsrecht? keine chance? frage nur nach nicht dass ich eine frist verstreichen lasse.
mfg
oca
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#3
Antwort vom 4. Oktober 2004 | 14:55
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Guten Tag,
ich kann mich hier meinem Kollegen anschliessen. Ein Rücktrittsrecht ist hier nicht gegeben.
Außer, es basiert auf den AGBs des jeweiligen Geschäftes.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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