Hallo Foris,
wie ist das mit dem 14 tägigem Rückgaberecht? Wenn ein Händler auf seine AGB´s (Kassenbon und Aushang im Geschäft) darauf verweist, dass man innerhalb von 14 Tagen nur gegen Gutschrift (keine Barauszahlung) umtauschen/rückgeben darf, ist das rechtens?
Falls nein, wie geht man vor, wenn der Händler uneinsichtig ist?
Erst mal die "grünen" vorbeischicken oder gleich den Anwalt beauftragen?
Gruß
Mike
14 Tägiges rückgaberecht
5. Juni 2007
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Frage vom 5. Juni 2007 | 19:16
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
14 Tägiges rückgaberecht
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2007 | 19:57
Von
Status: Lehrling (1398 Beiträge, 260x hilfreich)
#2
Antwort vom 6. Juni 2007 | 03:37
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 463x hilfreich)
Hallo,
das ist eine großzügige und freiwillige Option des Verkäufers. Somit darf er auch die Form der Handhabung vorschreiben. Zumal sogar als Aushang im Geschäft, also schon vor dem Kauf bekannt !!
MfG
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