13 jähriges Kind verkauft Ware über Kleinanzeigen

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
susi79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
13 jähriges Kind verkauft Ware über Kleinanzeigen

Guten Tag,
mein Sohn hatte sich mit einem falschen Geburtsdatum einen Account bei ebay Kleinanzeigen gemacht.
Er hat dort seine Blutooth-Box für 100 Euro zum verkauf angeboten.
Ein Käufer hatte ihn dann überredet ihm die Box für 15 Euro und eine gefälschte Rolex zu überlassen. Die Box hat einen NP von 130 Euro!
Ich habe die ganze Sache erst gestern Abend raus gefunden und bin mehr als sauer.
Eigentlich hätte mein Sohn ja gar nichts verkaufen dürfen.
Sehen Sie hier irgendeine Möglichkeit wie ich die Box wieder zurück bekommen kann?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von susi79):

Sehen Sie hier irgendeine Möglichkeit wie ich die Box wieder zurück bekommen kann?

Der Kaufvertrag ist "schwebend wirksam", bis die Sorgeberechtigten ihm zustimmen. Sprich: bis sie das tun, ist er unwirksam. Denn der 13jährige ist nicht geschäftsfähig, und das beschriebene Geschäft ist auch nicht durch den "Taschengeldparagraph" gedeckt.

Die Sorgeberechtigten können also vom Käufer die Rückabwicklung verlangen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
susi79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Habe den Käufer bereits angeschrieben. Er hat die Box schon weiterverkauft. Wenn ich rechtlich gegen ihn vorgehen wollte, müsste ich dann wohl oder übel einen Anwalt einschalten oder regelt man sowas über die Polizei?

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#3
 Von 
guest-12316.04.2019 15:50:04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Seit wann muss man bei Ebay Kleinanzeigen seine Geburtsdaten angeben ?

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die Polizei interessiert sich nicht für deine Zivilstreitigkeiten.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich rechtlich gegen ihn vorgehen wollte


Dann nimmt man sich einen Anwalt. Welche Konsequenzen bekommt denn der Sohn zu spüren? Soll er zb. im Haushalt helfen bis er eine neue Bluetooth Box bekommt? Oder gibt es eingeschränktes Internet?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
susi79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Das Handy habe ich ihm erst mal weggenommen und PC. Neue Bluetooth Box bekommt er von mir sicher nicht gekauft. Dann kann er darauf sparen vom Taschengeld, Geburtstagsgeld oder was er von der Oma bekommt wenn er im Garten arbeitet ect. Haushalt wird er sowieso schon mit eingeteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von susi79):
Danke für die Antwort. Habe den Käufer bereits angeschrieben. Er hat die Box schon weiterverkauft. Wenn ich rechtlich gegen ihn vorgehen wollte, müsste ich dann wohl oder übel einen Anwalt einschalten oder regelt man sowas über die Polizei?

Das rein zivilrechtlich zu klären.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Squirtle):
Seit wann muss man bei Ebay Kleinanzeigen seine Geburtsdaten angeben ?

Seit man dafür Ebay-User sein muß. Also seit immer. Denn bei Ebay anmelden kann man sich nur mit Angabe des Geburtsdatums...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Welche Konsequenzen bekommt denn der Sohn zu spüren? Soll er zb. im Haushalt helfen bis er eine neue Bluetooth Box bekommt? Oder gibt es eingeschränktes Internet?
Seit wann werden Opfer bestraft?

Zitat:
Das Handy habe ich ihm erst mal weggenommen und PC. Neue Bluetooth Box bekommt er von mir sicher nicht gekauft. Dann kann er darauf sparen vom Taschengeld, Geburtstagsgeld oder was er von der Oma bekommt wenn er im Garten arbeitet ect. Haushalt wird er sowieso schon mit eingeteilt.
Dito.
Und damit ist meine Hilfsbereitschaft schon verflogen.

Zitat:
Seit man dafür Ebay-User sein muß. Also seit immer. Denn bei Ebay anmelden kann man sich nur mit Angabe des Geburtsdatums...
Nein, muss man natürlich nicht, weder Ebay-Mitglied sein noch Geburtsdatum angeben.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12316.04.2019 15:50:04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Squirtle):
Seit wann muss man bei Ebay Kleinanzeigen seine Geburtsdaten angeben ?

Seit man dafür Ebay-User sein muß. Also seit immer. Denn bei Ebay anmelden kann man sich nur mit Angabe des Geburtsdatums...


Bei Ebay ja, aber nicht bei Ebay-Kleinanzeigen wie geschrieben. Da muss man sich nur ne Emailadresse erstellen um mitzumachen.

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#11
 Von 
susi79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Squirtle):
Seit wann muss man bei Ebay Kleinanzeigen seine Geburtsdaten angeben ?

Seit man dafür Ebay-User sein muß. Also seit immer. Denn bei Ebay anmelden kann man sich nur mit Angabe des Geburtsdatums...

Nein bei ebay Kleinanzeigen wird kein Geburtsdatum verlangt! Nur eine E-Mail Adresse. Habe ich heute vom Support erfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
susi79
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Squirtle):
Seit wann muss man bei Ebay Kleinanzeigen seine Geburtsdaten angeben ?

Seit man dafür Ebay-User sein muß. Also seit immer. Denn bei Ebay anmelden kann man sich nur mit Angabe des Geburtsdatums...

Nein bei ebay Kleinanzeigen wird kein Geburtsdatum verlangt! Nur eine E-Mail Adresse. Habe ich heute vom Support erfahren.
Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Welche Konsequenzen bekommt denn der Sohn zu spüren? Soll er zb. im Haushalt helfen bis er eine neue Bluetooth Box bekommt? Oder gibt es eingeschränktes Internet?
Seit wann werden Opfer bestraft?

Zitat:
Das Handy habe ich ihm erst mal weggenommen und PC. Neue Bluetooth Box bekommt er von mir sicher nicht gekauft. Dann kann er darauf sparen vom Taschengeld, Geburtstagsgeld oder was er von der Oma bekommt wenn er im Garten arbeitet ect. Haushalt wird er sowieso schon mit eingeteilt.
Dito.

Und damit ist meine Hilfsbereitschaft schon verflogen.

Zitat:
Seit man dafür Ebay-User sein muß. Also seit immer. Denn bei Ebay anmelden kann man sich nur mit Angabe des Geburtsdatums...
Nein, muss man natürlich nicht, weder Ebay-Mitglied sein noch Geburtsdatum angeben.

Stefan


Opfer! Wenn ich vorher schon eine Diskussion hatte, dass er sich bei shpock angemeldet hatte und dort ein Modellauto verkauft hat, natürlich auch unter Wert und dann geht mein Sohn hin und macht paar Monate später den gleichen Mist? Es kann ja auch sonst was passieren bei Treffen mit irgendwelchen Käufern.
Und das Kind muss doch mal verstehen, dass man mit 13 Jahren keine Geschäfte im Internet tätigen darf. Ich werde ihn ja nicht dafür belohnen und morgen mit ihm in den Fachhandel fahren und ihm ne neue Box für 130 Euro kaufen. Für 130 Euro muss ich mal locker 20 Std für arbeiten gehen. Er muss aus seinen Fehlern lernen und das geht anscheinend ohne Konsequenzen nicht!

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Opfer, weil er unter Ausnutzung seines - ich sag' mal - jugendlichen Unvermögens* betrogen wurde (insbesondere das Runterhandeln von 100 auf 15 Euro sticht dabei ins Auge - die Rolex bewerte ich dabei mit Null Euro). Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber doch die Schutzmaßnahmen wie fehlende Geschäftsfähigkeit und Taschengeldparagraph eingeführt.

*Unvermögen in dem Sinn, dass er Werte noch nicht richtig einschätzen kann

Und Folgenlos soll es für ihn durchaus nicht bleiben; deine Strafen sind aber etwas unangemessen.
Ich würde das Gespräch suchen und dann vereinbaren, dass er ab einem bestimmten Betrag (20 Euro oder so) nur mit Zustimmung der Eltern etwas kaufen (oder verkaufen) darf. Gerade weil ihr offenbar schon etwas die Kontrolle verloren habt ist es meiner Ansicht nach jetzt sehr wichtig wieder das Vertrauen zu gewinnen.

Aber bleiben wir doch beim Hauptthema: Der Kauf lässt sich leicht rückabwickeln, solange die Person des anderen bekannt ist und er nur etwas liquide ist (es geht ja nicht um Unsummen). Das mit der Fälschung kann man dabei sogar als Druckmittel einsetzen (der Besitz einer gefälschten Rolex ist OK, der Handel damit aber nicht).

Stefan

PS: Ich habe selbst eine 13-jährige Nichte und weiß ganz gut wie Kinder in diesem Alter mit Geld und Werten umgehen.

-- Editiert von reckoner am 25.09.2018 22:18

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#14
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich bin ganz bei reckoner.

Und es ist auch nicht schlechthin verboten, als Minderjähriger etwas im Internet zu kaufen oder zu verkaufen. Sicher kann man das nicht einfach so laufen lassen; aber stigmatisieren sollte man das mE auch nicht. Das Kind darf sich aussuchen, welche Bücher es lieber mag als andere, auch welche Sendungen und Freunde es lieber mag als andere und es darf auch Fehler machen und Mist kaufen usw - aber dann muss es dazu eben stehen; dazu gehört aber auch, dass man ihm nicht einredet, die Sache sei schlimmer als sie ist, wenn sie sich in Wahrheit leicht rückabwickeln lässt und in der Tat der Geschäftsgegner (und meinetwegen die Geschäftswelt insgesamt) der "Böse" ist.

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