Hallo,
ich habe folgendes Problem; Im Dezember 05 habe ich mir über eBay einen Satz Winterreifen mit Felgen bestellt (gebraucht). Als diese ankamen und ich sie auspackte, traf mich fast der Schlag. Auf dem Bild, das man in der Artikelbeschreibung sah, konnte ich vier Winterkompletträder inkl. Radkappen erkennen und ich ging davon aus das diese schwarz sind. Tja, schwarz entpuppte sich als Rost und zwar durch und durch. Dies war nicht in der Beschreibung angegeben. Ich dachte mir "nun gut, den Rost bekomm ich vielleicht irgendwie runter und lackier sie anschliessend selbst". Als ich die Felgen jedoch montieren wollte, kam die zweite Überraschung....sie passten nicht (falscher Lochkreis).
Ich schrieb den Verkäufer (zu dem Zeitpunkt noch Privatverkäufer) natürlich gleich an. Antwort kam am nächsten Tag. Wir einigten uns darauf das er mir passende Felgen besorgt. Die Zeit verging und nichts passierte. Nach einer Woche schrieb ich Ihne wieder an. Er antwortete , da ich mich nicht mehr gemeldet hätt ist er davon ausgegangen das sich die Sache erledigt hätte (Frechheit).
So, lange Rede kurzer Sinn.......
Mittlerweile habe ich mein Geld inkl. Versandkosten von 40,- euro zurückverlangt. Der Verkäufer weigert sich jedoch und will mir nur einen Teil des Betrages zurücküberweisen. Damit bin ich nicht einverstanden da ich der Meinung bin das ich ja keinen Fehler gemacht habe! Der Fehler lag eindeutig in der Artikelbeschreibung! Was soll ich tun? Gilt bei Privatverkäufern auch das Widerspruchsrecht? mittlerweile ist er Gewerbetreibender! Artikelnummer schicke ich auf Anfrage zu. Und da wäre ja auch noch der Rost (der, vermute ich, absichtlich nicht erwähnt wurde um den angegebenen Kaufpreis zu erzielen. bitte uzm schnelle Hilfe
ebay Falschlieferung Verkäufer macht Schwierigkeiten
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo!
Wenn man davon ausgeht, dass der Verkäufer vom Rost wusste, dann handelte er arglistig. Ein ggf. erklärter Ausschluss von Gewährleistungsrechten besteht dann nicht.
Sie können somit Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäfer geltend machen:
- Rückabwicklung des Kaufvertrages
- Schadensersatz (Zusatzporto)
Am Ende muss Ihnen der Verkäufer alle Kosten ersetzen, die Ihnen im Zusammenhang erforderlicherweise entstanden sind.
Ich würde diese einfordern und eine Nachfrist setzen. Sollte diese verstreichen, können Sie auf Kosten des Verkäufers einen Anwalt beauftragen, der Ihnen den ganzen Ärger abnimmt (sie legen die Kosten aus und der Anwalt fordert die vom Verkäufer ein).
Die Winterreifen müssen Sie dann auch wieder herausgeben.
Gruss
Harry
Hallo,
wie gehe ich da am besten vor? Soll ich dem Verkäufer...
1. Schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, eine Frist setzten in der klar hervorgeht das ich bis zum Datum XY den Betrag inkl. Porto auf meinem konto haben will?
2. Falls er nicht auf meine Vorderungen eingeht einen Rechtsanwalt einschalte
Heute hat er mir mitgeteilt das er nur bereit ist mir einen Teil des Geldes zurückzuüberweisen. Das ist für mich völlig unakzeptabel, da er..
1. Gewerbetreibender ist und zur Rücknahme verpflichtet ist (Problem: zu dem Zeitpunkt des Kaufes war dies noch nicht angegeben)
2. war in der Artikelbeschreibung keine Widerrufsbelehrung bzw von Privatverkauf die Rede (evtl. Pluspunkt für mich?!)
Kann ich evtl. etwas über den Verbraucherschutz erreichen??
Und jetzt?
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