eBay Falschlieferung, was nun

5. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Daniel140588
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Falschlieferung, was nun

Guten Abend,
habe bei eBay einen Verstärker gekauft der nach 10 Tagen nun Heute auch gekommen ist. Nun habe ich aber leider das Problem, dass mir ein komplett falscher geliefert wurde. Der gelieferte hat in etwa nur die Hälfte an Wert wie der Ersteigerte. Der Verkäufer hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet, welche Möglichkeiten habe ich?
Ich hab schon bei Google nach diesem Thema gesucht, aber da irgendwie nicht das Richtige gefunden, deswegen frage ich jetzt hier :)

Gruß Daniel

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

:forum: Dafür gibts das 'Internetauktionen'-Forum.

Sie haben natürlich Anspruch auf Lieferung der ersteigerten Sache.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daniel140588
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem falschen Forum tut mir leid, habe auch extra geguckt obs nen ExtraForum für eBay und so gibt, aber hab wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Wenn es möglich ist, den Thread bitte verschieben :)
Tut mir leid ;) .

Der Verkäufer hat heute geantwortet und zwar meint er, dass der ersteigerte und der erhaltene Verstärke ja fast gleich wären und so. Dies ist sicher nicht der Fall, der ersteigerte ist um einiges teuerer.
Nun die Frage, wieviel Geld kann ich verlangen, welches er mir zurück überweisen soll?
Also auf jeden Fall Ersteigerungsbetrag, aber wie sieht es mit den Versandkosten aus, kann ich die auch wieder verlangen von ihm? Also einmal die ich bezhalt habe damit er den Verstärker zu mir schickt und einmal enstehen ja durch die Falschlieferung wieder kosten für die Rücksendung, was genau kann ich von ihm verlangen?

Gruß Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Alle Kosten gehen zu Lasten des VK.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.032 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen