Copyright - Auftritt eines Sängers - wer muss Veröffentlichung zustimmen?

31. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stef_WT
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Copyright - Auftritt eines Sängers - wer muss Veröffentlichung zustimmen?

Guten Tag,
ich habe direkt mehrer fragen:

1. Wenn man einen Ausschnitt eines Auftritts eines Sängers in einer Fernsehsendung auf eine private HP anbieten möchte, reicht dann die Genehmigung des Künstlers selber aus, oder benötigt man die Genehmigung vielleicht auch noch v.d. Produktionsgesellschaft
2. Gleiche Frage bezogen auf Videoprintouts aus solchen Fernsehsendungen
3. Gleiche Frage bezogen auf Videoclips bzw. Vidoeprintouts aus diesem Clip des Künstlers
4.Man möchte den Usern der Seite anbieten, sich ausschnitte (also vielleicht ca. 60 sec.) von diversen Songs anzuhören. Laut Auskunft des Künstlers wird wohl die Erlaubnis des jeweiligen Plattenlabels benötigt, aber wie ist das mit der GEMA, fallen da ggf. dann auch schon Gebühren an?

Vielen Dank im Voraus
MfG
Stef_WT

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Bei allen Fragen gilt zu bedenken, dass nur die wenigsten Sänger EIGENE Titel singen. Sie bedürfen daher mE nicht nur der Zustimmung des ausübenden Künstlers, sondern zumindest auch der des Komponisten des Titels. Bei der Fernsehsendung ist zudem mE das Rechts des Sendeunternehmens nach § 87 UrhG zu beachten, so dass es auch der Zustimmung dieses Unternehmens bedürfte. Bei der Verwendung des Videoclips bedürfte es wohl schließlich noch der Zustimmung des jeweiligen Musikunternehmens.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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