Wie lange darf die Gutschrift für eine Rücksendung dauern?

1. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
elknipso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange darf die Gutschrift für eine Rücksendung dauern?

Hallo,

ich habe einen Artikel vor mehreren Wochen an einen Onlinehändler zurückgeschickt, und warte seit dem nun bereits seit 4 Wochen auf meine Gutschrift. Auf mehrere Nachfragen wurde mir lediglich lapidar mitgeteilt, dass der Händler bis zu 8 Wochen für eine Gutschrift benötigt, und das halt so ist. Da könne man nichts daran ändern, oder beschleunigen, und ich solle mich bitte in Geduld üben.

Obwohl ich die Rücksendung einwandfrei beweisen kann, warte ich aktuell immer noch.
Welche maximale Bearbeitungsdauer für eine Rücksendung muss ich akzeptieren, und welche Schritte sind ratsam um das Ganze etwas zu beschleunigen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Gutschrift aufgrund von was? Kulanz? Garantie? ... ?


Ein Händler hat eien "Prüf- und Überlegungsfrist", diese hängt vom Grund der Rücksendung und von Artikel selber ab.
Wobei mir 8 Wochen doch arg lange erscheinen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
elknipso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Rücksendung im Rahmen des Widerrufsrechts (welche durch eine Sonderaktion des Händlers auf 4 Wochen verlängert wurde). Hatte vorher extra angerufen und gefragt ob die Rücknahme noch möglich ist, was mit Verweis auf die Händlergarantie "4 Wochen problemlose Rückgabe" eindeutig bejaht wurde.

Hätte ich gewusst, dass das so ein langes Elend mit dem Händler wird hätte ich den Artikel einfach privat weiterverkauft. War ein Elektronikartikel den ich günstig durch ein Angebot kaufen konnte, hätte ihn problemlos ohne Verlust selbst weiterverkaufen können.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Im Rahmen des gesetzlichen Wiederrufsrechtes wären Zahlungen nach 14 Tagen zu erstatten, nach Ablauf wäre der Händler automatisch in Verzug.

Da hier aber ein freiwilliges Rückgaberecht eingeräumt wurde, wird man das aber nicht heranziehen können. Man müsste den Händler erst mal in Verzug setzen.
Ich würde ein Einschreiben senden in dem ich zur Rückzahlung eine Frist nach Datum setze (14 Tage mindestens) undankündige das danach einem Anwalt zu übergeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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