Widersprüchliche AGBs?

7. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
lilpii
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
Widersprüchliche AGBs?

Hallo,

ich habe etwas über ebay bei einem Händler bestellt, Versand war kostenlos, Warenwert 49 Euro.
Ich hänge die AGBs unten an, sind diese nicht widersprüchlich? Der Rückversand soll bei über 40 Euro immer kostenlos sein, kostet aber 6 Euro wenn ich die Kosten der Rücksendung zu tragen habe.

Ich habe das Teil gekauft, brauchte es dringend, Ware wurde aber erst 48h später ausgeliefert, was zu spät war.

quote:<hr size=1 noshade>Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: [Adresse entfernt]

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. [color=blue]Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei[/color]. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ihre [Name geändert]-Vertriebs GmbH

Hinweise für Verbraucher
1. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts übersenden wir Ihnen gerne kostenlos einen Rücksendeschein, mit welchem Sie die Ware ohne eigene Vornahme einer Zahlung von Rücksendungskosten an uns zurücksenden können. Sofern Sie bei Ausübung des Widerrufsrechts die Ware ohne Verwendung eines Rücksendescheins an uns zurücksenden, werden wir Ihnen die Kosten der Rücksendung gegen Nachweis der entsprechenden Versendungskosten erstatten. [color=blue]Haben Sie die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, so stellen wir einen Betrag in Höhe von € 6,00 in Rechnung[/color], wenn die Rücksendung der Ware durch Verwendung eines Rücksendescheins oder Abholung der Ware erfolgt. Das Angebot zur Übersendung eines Rücksendescheins dient der erleichterten Rückabwicklung im Falle des Widerrufs. Die Anforderung und/oder Verwendung eines Rücksendescheins ist aber keine Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrechts, und unser Angebot zur Übersendung eines Rücksendescheins schränkt Ihre gesetzlichen Rechte in keiner Weise ein.
2. Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312d Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 BGB insbesondere nicht bei Fernabsatzverträgen
a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
<hr size=1 noshade>


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-- Editiert lilpii am 07.08.2014 12:26

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
sind diese nicht widersprüchlich?


Nein.

quote:
Der Rückversand soll bei über 40 Euro immer kostenlos sein, kostet aber 6 Euro wenn ich die Kosten der Rücksendung zu tragen habe.


Richtig. Also tritt die 6-EUR-Klausel bei über 40 EUR nicht in Kraft, weil du da ja die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hast.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lilpii
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn ich das doch aber so interpretiere:

quote:
Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.


gelieferte Ware entspricht der bestellten = Ja
Wert ist zudem unter 40 Euro = Nein
, somit ist die Rücksendung doch kostenfrei für mich.

aber im unteren Teil steht:
quote:
Haben Sie die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, so stellen wir einen Betrag in Höhe von € 6,00 in Rechnung

Warum genau habe ich sie dem letzten Teil nach nicht zu tragen?
Auch wenn ich die Rücksendung der Ware zu tragen hätte, im oberen Teil steht ja, es ist kostenfrei für mich.

Bahnhof für mich. Ich werde die Annahme des Pakets verweigern, dies hat mir auch der Verkäufer empfohlen, allerdings mit der Info, ich müsse 6,90 EUR zahlen.

www.ebay.de/itm/250975998440
http://stores.ebay.de/Fixversandshop/AGB.html

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3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Deutsch ist halt manchmal schwierig


Naja, außer wenn man kein Muttersprachler ist, muß man sich schon sehr verbiegen, den Satz falsch zu verstehen...

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 672x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>habe .. über ebay bei einem Händler bestellt ... Ich hänge die AGBs unten an, sind diese nicht widersprüchlich? <hr size=1 noshade>


Ja.

Erstens beziehen sie sich auf nicht mehr geltende Rechtsnormen ( gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB / § 312d Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 BGB ).

Zweitens sind die verwendeten Formulierungen in ihrer Gesamtheit nicht genügend klar und verständlich formuliert.

Übrigens hatten Gerichte mehrfach regierungsamtliche Muster-Wiederrufsbelehrungen wie die obige als gesetzwidrig beurteilt, weil es an der gesetzlich vorgeschriebenen Klarheit und Verständlichkeit der Information für den Verbraucher fehle.

Daher wurde schließlich per Gesetz dekretiert, daß Unternehmer bei Verwendung von amtlichen Widerrrufsbelehrungsmusterformulierungsungetümen (s.oben) Verbraucher so ausreichend klar und verständlich informiert haben, um nicht mehr die Folgen nicht ordnungsgemäß klarer und verständlicher Information befürchten zu müssen ( = auf "ewig" verlängertes Widerrufsrecht, keine Wertersatzansprüche für Ingebrauchnahme-Verschlechterungen mehr usw. ).

quote:<hr size=1 noshade>Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. <hr size=1 noshade>


Als Information über bestehende (vertragliche oder gesetzliche) Verpflichtungen des Verbrauchers zur Trauung der RÜCKSENDEKOSTEN ist diese Information unzutreffend.

quote:<hr size=1 noshade>Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. <hr size=1 noshade>


Als Information über die Verbraucherpflichten unzutreffend.

( Außerdem ist diese Formulierung unverständlich, weil sie dem Verbraucher nicht verständlich macht, wann eine Rücksendung für ihn kostenfrei wäre: wenn es NICHT der Fall ist, daß "die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben." )

quote:<hr size=1 noshade>Warum genau habe ich sie dem letzten Teil nach nicht zu tragen? <hr size=1 noshade>


Der eBay-Unternehmer verwendet die VERALTETE Information über die Rücksendekosten: danach hatte grundsätzlich der Unternehmer die Rücksendekosten zu tragen, es sei denn, es war -im Rahmen des gesetzlich zulässigen- vertraglich eine Überwälzung von Rücksendekosten auf den Verbraucher vereinbart. - Über die demnach für den Verbraucher geltende ( evtl. vertraglich modifizierte ) Rechtslage hinsichtlich der Rücksendekosten mußte der Verbraucher vom Unternehmer informiert werden.

Nach der nunmehr geltenden Rechtslage trägt grundsätzlich der Verbraucher die Rücksendekosten - bis auf Ausnahmen ( etwa wenn der Unternehmer sich zur Abholung bereit erklärt hatte ). Darüber ist der Verbraucher zu informieren.

quote:<hr size=1 noshade>Weil da zu Deutsch steht, "[color=red]Wenn[/color] Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen haben, [color=red]dann[/color] haben Sie 6€ zu zahlen (, wenn Sie den Rücksendeschein verwenden oder die Ware abgeholt wird)"

Deutsch ist halt manchmal schwierig

von florian3011 am 07.08.2014 20:47 <hr size=1 noshade>


Dieser Zusammenhang von Rücksendekostentragungspfllicht und Inanspruchnahme von Rücksendeschein oder Abholung besteht aufgrund des vorangegangenen Absatzes über die Widerrufsfolgen gerade nicht mehr; deshalb kann die Formulierung

"Haben Sie die Rücksendekosten zu tragen ..." sich nicht auf eine Verpflichtung des Verbrauchers beziehen, bei beantragtem Rücksendeschein oder Abholung Rücksendekosten tragen zu müssen. Das ergibt sich aus der verunglückten Verwendung der veralteten Rücksendekosten-Information, wonach der Verbraucher von Rücksendekosten unter bestimmten Voraussetzungen ( Warenwert über 40 Euro oder mangelhafte Lieferung ) vertraglich freigestellt wird:

Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Pech für den eBay-Verkäufer:

Falls der Verbraucher eine Bestellung von über 40 Euro und/oder gleichzeitig mangelhafte Lieferung widerruft, können ihm weder bei Beantragung eines Rücksendescheins, noch bei Abholung irgendwelche Kosten in Rechnung gestellt werden.

RK

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