Widerrufsrecht

15. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
anonymous999
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Widerrufsrecht

hi, ist das widerrufsrecht für den verbraucher auf der webseite: http://www.lovebuy.de/auktion/regform.pl
eindeutig gekennzeichnet?
die anmeldegebühr kann leicht übersehen werden.

sobald man sich einmal eingeloggt hat, kann man nicht mehr zurücktreten und muß zahlen. diese spezielle widerrufsbelehrung steht zwar in den AGBs unten im Textfeld, ist jedoch erst sichtbar, wenn man scrollt. ist sowas überhaupt rechtens? am besten ihr schaut mal auf die seite.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo.

Was ist der Sinn, wenn Sie für dieses Thread einen neuen Thread eröffnen?

Diverse Antworten wurden dsoch schon bei

*>Kosten in AGBs überlesen - Lovebuy.de - nun Ärger*

gegeben.

Sie haben sich angemeldet, sich durch die *Möchtegern-ich-bin-Dauergeil-Mädels* inspirieren lassen und wollen nicht zahlen und suchen einen Grund, aus der Nummer raus zu kommen.

Grüsse
A.Posen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Lol,
nicht spammen! Ein Thread reicht völlig aus.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Alles klar, dann zahle ich keine Steuern mehr, da ich nicht belehrt wurde (Ironie on)

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
anonymous999
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Mirk, vielen Dank für deine Auskunft! Echt Super! dann muß ich also nicht zahlen und kann alle weiteren mahnungen, gerischtsbescheide (falls sie denn kommen) ignorieren. übrigens, mir geht es hier auch nicht ums geld, sondern um gerechtigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

*Gerischtsbescheide (falls sie denn kommen) ignorieren*

Natürlich, ist ja nur vom Gericht :bang: Wundere dich nicht, wenn dann gepfändet wird...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anonymous999
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

übrigens, die seite http://www.lovebuy.de/auktion/regform.pl
wurde verändert. nun sind die preise zumindest fett gekennzeichnet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
anonymous999
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

nochmal zusammengefasst: ihr meint, dass ich nicht zahlen muß und es auf gerichtsverfahren ankommen lassen sollte, denn ich habe ja bei der anmeldung irrtümlicherweise die kosten übersehen und danach sofort einen widerruf verschickt, der natürlich nicht anerkannt wurde laut den AGBs.

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo Mirk

*Wenn einem im automatisierten Mahnverfahren versandten gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen würde, käme es automatisch und ohne Verhandlung zu einer Verurteilung.*

Das ist falsch. Wenn dem Mahnbescheid nicht wiedersprochen wird, erfolgt der Vollstreckungsbescheid.
(Was kein Urteil ist)



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
anonymous999
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

hi, habe heute eine email vom anwalt (find ich ein bißchen schnell) bekommen und soll nun innerhlab von 10 tagen die 20 € bezahlen. die anwaltskosten würden noch dazu kommen und vom anwalt gesondert in rechnung gestellt. das schreiben ist sehr hart formuliert und man droht mir strafanzeigen usw. meine ip wurde sogar gespeichert. dabei stimmen alle meine daten. nur die email hat einen anderen namen.

ich bin dann natürlich gleich zur verbraucherzentrale gegangen und die haben mir geraten erstmal nichts zu machen, solange die mahnung nicht schriftlich erfolgt. man sollte auf keinen fall den kleinen finger reichen. sollte ich einen richtigen brief vom anwalt bekommen, hat sie mit für den fall der fälle einen vorformulierten brief gegeben, den ich per einschreiben mit rückschein an den anwalt zurücksenden sollte und hat mich erstmal beruhigt. ich hoffe die gute frau hat recht.

die ganze sache macht mich mittlerweile völlig fertig und belastet mich psychisch.

nun wißt ihr, wie es jetzt zur zeit aussieht.
wie soll ich mich nun weiter verhalten?

a) auf die verbraucherzentrale hören
b) zahlen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
anonymous999
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

und weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

@F. Lorenz :

Frage: Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass bei einem Vollstreckungsbescheid-den ich widersprochen hatte-die mündliche Anhörung vor dem Amtsgericht Berlin..... stattfand und der Richter die Klage des Gläubigers abwies(und dementsprechend auch sämtliche geforderte Kosten).

Damit hätte doch eigentlich Ihr zitierter § keinen Sinn, Oder? Wozu besteht die MÖglichkeit, einem Vollstreckungsbescheid zu widersprechen? wohl, wenn die Überzeugung besteht, dass die Forderung des Gläubigers keinen Bestand haben. Damit wäre es wohl kein vorläufiges(Vollsteckbares)Anerkenntnis- Urteil.

Oder?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
anonymous999
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

danke mirk. ich hoffe, du hast recht. ich zieh das jetzt voll durch...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
anonymous999
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

ok, bis jetzt habe ich noch nichts schriftliches bekommen, sondern nur eine mahnung per email vom anwalt. die verbraucherzentrale meint, solange nichts schriftliches kommt, brauche ich gar nichts zu machen. soll ich trotzdem schon mal das vorformulierte schreiben der verbraucherzentrale an den anwalt schicken?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

*soll ich trotzdem schon mal das vorformulierte schreiben der verbraucherzentrale an den anwalt schicken*

Ja, kämm aber deine Haare, ziehe Stiefel an und eine Aldi-Jacke. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
anonymous999
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

so, aktueller stand: es ist noch nichts passiert.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen