hi, ist das widerrufsrecht für den verbraucher auf der webseite: http://www.lovebuy.de/auktion/regform.pl
eindeutig gekennzeichnet?
die anmeldegebühr kann leicht übersehen werden.
sobald man sich einmal eingeloggt hat, kann man nicht mehr zurücktreten und muß zahlen. diese spezielle widerrufsbelehrung steht zwar in den AGBs unten im Textfeld, ist jedoch erst sichtbar, wenn man scrollt. ist sowas überhaupt rechtens? am besten ihr schaut mal auf die seite.
Widerrufsrecht
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo.
Was ist der Sinn, wenn Sie für dieses Thread einen neuen Thread eröffnen?
Diverse Antworten wurden dsoch schon bei
*>Kosten in AGBs überlesen - Lovebuy.de - nun Ärger*
gegeben.
Sie haben sich angemeldet, sich durch die *Möchtegern-ich-bin-Dauergeil-Mädels* inspirieren lassen und wollen nicht zahlen und suchen einen Grund, aus der Nummer raus zu kommen.
Grüsse
A.Posen
Lol,
nicht spammen! Ein Thread reicht völlig aus.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Alles klar, dann zahle ich keine Steuern mehr, da ich nicht belehrt wurde (Ironie on)
Mirk, vielen Dank für deine Auskunft! Echt Super! dann muß ich also nicht zahlen und kann alle weiteren mahnungen, gerischtsbescheide (falls sie denn kommen) ignorieren. übrigens, mir geht es hier auch nicht ums geld, sondern um gerechtigkeit.
*Gerischtsbescheide (falls sie denn kommen) ignorieren*
Natürlich, ist ja nur vom Gericht Wundere dich nicht, wenn dann gepfändet wird...
übrigens, die seite http://www.lovebuy.de/auktion/regform.pl
wurde verändert. nun sind die preise zumindest fett gekennzeichnet.
nochmal zusammengefasst: ihr meint, dass ich nicht zahlen muß und es auf gerichtsverfahren ankommen lassen sollte, denn ich habe ja bei der anmeldung irrtümlicherweise die kosten übersehen und danach sofort einen widerruf verschickt, der natürlich nicht anerkannt wurde laut den AGBs.
Hallo Mirk
*Wenn einem im automatisierten Mahnverfahren versandten gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen würde, käme es automatisch und ohne Verhandlung zu einer Verurteilung.*
Das ist falsch. Wenn dem Mahnbescheid nicht wiedersprochen wird, erfolgt der Vollstreckungsbescheid.
(Was kein Urteil ist)
hi, habe heute eine email vom anwalt (find ich ein bißchen schnell) bekommen und soll nun innerhlab von 10 tagen die 20 € bezahlen. die anwaltskosten würden noch dazu kommen und vom anwalt gesondert in rechnung gestellt. das schreiben ist sehr hart formuliert und man droht mir strafanzeigen usw. meine ip wurde sogar gespeichert. dabei stimmen alle meine daten. nur die email hat einen anderen namen.
ich bin dann natürlich gleich zur verbraucherzentrale gegangen und die haben mir geraten erstmal nichts zu machen, solange die mahnung nicht schriftlich erfolgt. man sollte auf keinen fall den kleinen finger reichen. sollte ich einen richtigen brief vom anwalt bekommen, hat sie mit für den fall der fälle einen vorformulierten brief gegeben, den ich per einschreiben mit rückschein an den anwalt zurücksenden sollte und hat mich erstmal beruhigt. ich hoffe die gute frau hat recht.
die ganze sache macht mich mittlerweile völlig fertig und belastet mich psychisch.
nun wißt ihr, wie es jetzt zur zeit aussieht.
wie soll ich mich nun weiter verhalten?
a) auf die verbraucherzentrale hören
b) zahlen
--- editiert vom Admin
und weiter?
@F. Lorenz :
Frage: Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass bei einem Vollstreckungsbescheid-den ich widersprochen hatte-die mündliche Anhörung vor dem Amtsgericht Berlin..... stattfand und der Richter die Klage des Gläubigers abwies(und dementsprechend auch sämtliche geforderte Kosten).
Damit hätte doch eigentlich Ihr zitierter § keinen Sinn, Oder? Wozu besteht die MÖglichkeit, einem Vollstreckungsbescheid zu widersprechen? wohl, wenn die Überzeugung besteht, dass die Forderung des Gläubigers keinen Bestand haben. Damit wäre es wohl kein vorläufiges(Vollsteckbares)Anerkenntnis- Urteil.
Oder?
--- editiert vom Admin
danke mirk. ich hoffe, du hast recht. ich zieh das jetzt voll durch...
--- editiert vom Admin
ok, bis jetzt habe ich noch nichts schriftliches bekommen, sondern nur eine mahnung per email vom anwalt. die verbraucherzentrale meint, solange nichts schriftliches kommt, brauche ich gar nichts zu machen. soll ich trotzdem schon mal das vorformulierte schreiben der verbraucherzentrale an den anwalt schicken?
*soll ich trotzdem schon mal das vorformulierte schreiben der verbraucherzentrale an den anwalt schicken*
Ja, kämm aber deine Haare, ziehe Stiefel an und eine Aldi-Jacke.
so, aktueller stand: es ist noch nichts passiert.
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