Hallo!
Hat man als Kunde gegenüber einem Händler ein Widerrufsrecht, wenn man die Ware bei dem Händler per Fernabsatzvertrag bestellt hat und der Händler auf Wunsch des Kunden die Ware beim Großhändler bestellt hat? Die Ware ist keine Sonderanfertigung.
Vielen Dank für eure Antwort!
-- Editiert am 01.10.2009 16:40
Widerrufsrecht - Händler und Großhändler
1. Oktober 2009
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Frage vom 1. Oktober 2009 | 16:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht - Händler und Großhändler
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2009 | 17:38
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
per Fernabsatzvertrag bestellt
Dann besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht.
quote:
keine Sonderanfertigung
Dann besteht offenbar auch keine Ausnahme vom Widerrufsrecht.
quote:
Hat man als Kunde gegenüber einem Händler ein Widerrufsrecht
In dem Fall: ja.
Es ist völlig wurst, ob der VK die Ware beim Großhändler, bei Buddha oder bei Q'qux HL'3Qi Müller auf dem Pluto bestellen muß.
-----------------
""
#2
Antwort vom 1. Oktober 2009 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120136 Beiträge, 39834x hilfreich)
Ja, es besteht ein Widerrufsrecht.
Das BGB sieht auch keine Ausnahme für einen solchen Fall vor.
Denn irgendwo musste er die Ware ja bestellen.
Dem Risiko der Nichtabnahme hätte er durch Ablehnung des Auftrags begegnen können.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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