Hallo!
Ich bin auf das Problem gestoßen, ob und in welchm Unfang es erlaubt ist, kostenpflichtige- Online Artikel (z.B. von SPIEGEL Online) an Freunde und Verwandte weiterzugeben.
Inwiefern ist sowas erlaubt- oder eben nicht? Gibt es da eine Gestzesgrundlage?
Danke!
Weitergabe von kostenpflichtigen Online- Artikeln- erlaubt?
10. Januar 2004
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Frage vom 10. Januar 2004 | 21:41
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 5x hilfreich)
Weitergabe von kostenpflichtigen Online- Artikeln- erlaubt?
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#1
Antwort vom 10. Januar 2004 | 21:49
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 5x hilfreich)
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#2
Antwort vom 12. Januar 2004 | 11:35
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 235x hilfreich)
Das ist genauso wie mit Musik-Cds. Du kannst urheberrechtlich geschützte Werke nur im "kleinsten Freundeskreis" weitergeben. Das ist sehr eng gefasst. "Flüchtig Bekannte" reicht da nicht.
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""Time does not pass here - it just is." Bilbo Baggins"
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