Hallo!
Hab mal eine Frage. Darf man öffentlich vor einem Geschäft warnen dort etwas zu bestellen, da man weiß das der Inhaber mehrfach Verurteilt worden ist? Das wären alles nur Fakten und Wahrheiten die ich veröffentlichen würde.
Wann ist es Rufschädigung?
Warnungen öffentlich?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Was heißt das jetzt? Darf ich nun öffentlich andere Warnen in diesem Onlinegeschäft etwas zu kaufen oder nicht?
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mal will man direkt vor dem geschäft warnen, mal will man öffentlich warnen vor einem kauf in dem onlineshop ?
Und was wäre dann jetzt erlaubt?
Ich darf also schlußendlich niemanden öffentlich davor warnen, obwohl dann evtl. viele Leute um ihr Geld geprellt werden? Ich gehe davon aus, der der Inhaber XY per Vorkasse abrechnen wird und KEINE Ware versenden wird!
Tolles Rechtssystem in Deutschland. Auf gut Deutsch heißt das also, obwohl ich weiß, das Inhaber XY betrügen wird, darf ich niemanden öffentlich davor warnen!? Na super!!
Ach Mirk, ich hör auf Dich erst gar nicht!
obwohl dann evtl.
...
Ich gehe davon aus
...
obwohl ich weiß
Ja was denn nun? Wissen Sie es sicher oder vermuten Sie bloß?
Darf ich auch vermuten, daß Sie in ihren nächsten 3 Postings Unsinn schreiben und einfach mal vorsorglich davor warnen? Das würde Ihnen auch nicht gefallen.
ich hör auf Dich erst gar nicht
Wenn Sie beratungsresistent sind, auf Antworten nicht eingehen (ich: es kommt auf die Umstände an, Sie: ja darf ich denn nun oder nicht?) und anscheinend nur Antworten akzeptieren, die Sie in Ihrer vorgefaßten Meinung bestätigen - was wollen Sie dann hier?
Machen Sie doch was Sie denken und klopfen Sie auf Holz, daß Sie nicht in ein paar Wochen wieder hier sind, weil Sie eine Strafanzeige und eine Schadensersatzklage an der Backe haben.
Und jetzt?
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