Warnungen öffentlich?

29. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)
Warnungen öffentlich?

Hallo!

Hab mal eine Frage. Darf man öffentlich vor einem Geschäft warnen dort etwas zu bestellen, da man weiß das der Inhaber mehrfach Verurteilt worden ist? Das wären alles nur Fakten und Wahrheiten die ich veröffentlichen würde.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Kommt immer sehr auf die Umstände an, §§192 , 193 StGB .

Immerhin ist der Sinn unseres Rechtssystems, daß nach Verbüßung der Strafe ein Straftäter ein Recht darauf hat, neu anzufangen und nicht immer wieder mit bereits gesühnten Taten konfrontiert zu werden.

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#2
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Was heißt das jetzt? Darf ich nun öffentlich andere Warnen in diesem Onlinegeschäft etwas zu kaufen oder nicht?

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

mal will man direkt vor dem geschäft warnen, mal will man öffentlich warnen vor einem kauf in dem onlineshop ?

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#4
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Und was wäre dann jetzt erlaubt?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich darf also schlußendlich niemanden öffentlich davor warnen, obwohl dann evtl. viele Leute um ihr Geld geprellt werden? Ich gehe davon aus, der der Inhaber XY per Vorkasse abrechnen wird und KEINE Ware versenden wird!

Tolles Rechtssystem in Deutschland. Auf gut Deutsch heißt das also, obwohl ich weiß, das Inhaber XY betrügen wird, darf ich niemanden öffentlich davor warnen!? Na super!!

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#8
 Von 
python27
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 7x hilfreich)

Ach Mirk, ich hör auf Dich erst gar nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

obwohl dann evtl.
...
Ich gehe davon aus
...
obwohl ich weiß


Ja was denn nun? Wissen Sie es sicher oder vermuten Sie bloß?
Darf ich auch vermuten, daß Sie in ihren nächsten 3 Postings Unsinn schreiben und einfach mal vorsorglich davor warnen? Das würde Ihnen auch nicht gefallen.

ich hör auf Dich erst gar nicht

Wenn Sie beratungsresistent sind, auf Antworten nicht eingehen (ich: es kommt auf die Umstände an, Sie: ja darf ich denn nun oder nicht?) und anscheinend nur Antworten akzeptieren, die Sie in Ihrer vorgefaßten Meinung bestätigen - was wollen Sie dann hier?
Machen Sie doch was Sie denken und klopfen Sie auf Holz, daß Sie nicht in ein paar Wochen wieder hier sind, weil Sie eine Strafanzeige und eine Schadensersatzklage an der Backe haben. :augenroll:

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