Hallo,
Gerade eben hab ich ein Email von www.tricky.at bekommen mit der Aufforderung 120€ zu zahlen.Tricky.at wirbt zur Zeit ganz groß mit 5000 gratis MP3-Player bei ausfüllen einer Umfrage.Außerdem gibt es bei einer Anmeldung regelmäßig Gutscheine im Wert von über 200€
Und genau das ist jetzt mein Problem:Ich wusste nix davon (und weiss es noch immer nicht), dass ich, auch wenn ich mir die Gutscheine nur anschaue 120€ zu zahlen hab.In den AGB's,die ich mir (im nachhinein) leider nicht durchgelesen hab steht es folgender maßen:
"§3 (2):Der Zugriff auf die Gutscheine ist kostenpflichtig. Die Kosten finden Sie unter § 6 Zahlungsbedingungen.
§6: 1) Die Kosten belaufen sich auf 120,00 Euro einmalig und berechtigen zum Zugriff auf eine Liste mit Gutscheinen im Wert von mindestens 200,00€ welche in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Der Mitgliedsbeitrag wird Ihnen im Voraus in Rechnung gestellt.
(2) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Bei schuldhafter Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den durch den Verzug verursachten Schaden von dem Kunden ersetzt zu verlangen.
(3) Preise auf der Rechnung sind stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, Kundenendpreise inklusive Mehrwertsteuer.
Also, ich min mir absolut sicher, keinen der Gutscheinen genutzt zu haben, muss ich trotzdem zahlen?
Ich hab mal gehört dass, wenn man von den Kosten nix wusste auch nicht zahlen zu muss
außerdem bin ich noch nicht 18 also ist der Vetrag ungültig,oder?
Danke für die hoffentlich vielen, zahlreichen Antowrten
Vertrag ungültig
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
soweit ich weiß is das eine seite der gebrüder Schmidtlein und die zocken dich ab. im forum hier findest du mehrere beiträge zu dem thema.
Also da du noch keine 18 bist und das ein Betrag ist, den man nicht mehr so ungefähr als Taschengeld abtun kann, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vertrag oder wie immer man das nennen soll rechtskräftig ist.
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Hallo, keine Panik. Vertrag nicht rechtskräftig ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Man sollte man das per Einschreiben mitteilen, dass der Vertrag deshalb nicht rechtskräftig ist. Man kann auch das Widerufsrecht geltend machen.
Beiträge zum Thema "Gutscheine Abo usw. zu finden unter:
http://www.netzwelt.de/forum/
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Hinweise zu den Machenschaften auch im Artikel
http://www.netzwelt.de/news/73733_4-urteil-netzwelt-sprengt-den-probinomaulkorb.html
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