Hallo,
ich habe seid kurzem ein Richtig Dickes Problem an der Backe.
Mir wird vorgehalten ich wäre der Betreiber einer Seite zu sein, die seit 2007 Urheberrechtlich geschütze Filme / Bücher verbreitet zu haben - Immerhin 3155 Kopien
Nunja vielleicht fange ich mal vor Vorne an.
Morgends um 6 Uhr wird man dann mit dauerbimeln ausm Bett geklingelt und es stehen 2 in Zivil Gekleidete Polizisten vor der Tür die mir ihre Ausweise Zeigen und fragen ob se reinkömmen könnten.
Ich denke mal das war überrumplungs Taktik, die bei mir auch Funktioniert hat.
Naja nach dem die beiden Herren also in der Wohnung wahren und sich auf meinem Ledersessel breit gemacht haben wurde mir dann erklärt das gegen mich ermittelt würde in den oben genannten Punkten.
Nunja wie ihr euch denken könnt bin ich es natürlich nicht gewesen - ich denke mein Problem ist das ich 2 Jahre lang unter dem Selben Nicknamen meine Gaming Karriere vortgeführt habe wie auch der jetzige Betreiber der Seite.
Da man vom ihm halt nichts weiß ist man wohl hinter mir herrgewesen weil ich denke mal der Typ bin der genau in das Bild reinpasst.
Nach ungefär einer Stunde labern fing der eine Herr an in meinem PC rumzu wurschteln und der andere hat meine Wohnung durchsucht, (mitgenommen wurden nur meine Systemplatten sowie meine Externe).
Ich würde mal zu 98% Behaupten das die Herren auf meinen Platten NICHTS finden werden was mich in zusammenhang mit der Seite bringt ausser das ich se Besucht habe !
Die anderen 2% sind Filme / Musik und Programme die halt auf der Externen Gespeichert sind, aber ich würde mal behaupten das diese 6 Filme eher nicht bringen.
So jetzt zu meinem Anliegen.
Das ist mein erster Fall mit dem Gesetz und da ich Arbeitslos bin habe ich auch kein Gled für einen Anwalt. Wie ich ein paar Threads tiefer gesehen habe, sollte ich mir auch keine Hoffnung mehr machen meine Platten je wieder zusehen - Ich bin ja schon froh das se nicht den Kompletten PC mitgenommen haben.
Ich meine mal gelesen zu haben das man beim Örtlichen Amtsgericht was bekommt womit man den Anwalt vergünstigt bekommt für Arbeitslose bzw. Mittellose Personen.
Ich hoffe ihr könnt mir ein Wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Vynneve
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Verstoß gegen Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster-,
4. August 2012
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Frage vom 4. August 2012 | 22:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster-,
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 5. August 2012 | 08:28
Von
Status: Lehrling (1486 Beiträge, 569x hilfreich)
Wenn deine finanzielle Lage es nicht zulässt, versuch es über einen Rechtsberatungsschein laufen zu lassen.
Ruf einfach einen Anwalt deines Vertraues (am besten der Fachgebiete Strafrecht, IT-Recht) an und kläre das mit dem. Normaler Weise machen die dann den ganzen Formular-Kram.
Ansonsten gibt es in einigen Bundesländern keine Beratung auf Beratungschein, dafür öffentliche Rechtsberatungen, die für Arbeitslose gewöhnlich kostenlos sind. Sowas wird meistens bei der örtl. Arbeiterkammern o.ä. angeboten. Einfach mal googlen, ob es sowas auch in deiner Stadt gibt.
Dort kannst du dir zumindest eine Erstberarung zum weiteren Vorgehen holen.
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#2
Antwort vom 5. August 2012 | 08:49
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Wenn deine finanzielle Lage es nicht zulässt, versuch es über einen Rechtsberatungsschein laufen zu lassen.
Ruf einfach einen Anwalt deines Vertraues (am besten der Fachgebiete Strafrecht,
Eben, Strafrecht.
Da wird das wohl nichts mit Beratungshilfe.
Da was die Beweislage angeht das Kind im Brunnen liegt, kann man jetzt erst mal - kostenlos - abwarten, ob/wie sich die 2% Restrisiko realisieren.
Wenn dann Post kommt, wäre zu entscheiden, was zu tun ist.
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#3
Antwort vom 6. August 2012 | 11:26
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
das ich 2 Jahre lang unter dem Selben Nicknamen meine Gaming Karriere vortgeführt habe wie auch der jetzige Betreiber der Seite
Ich wage mal zu behaupten, daß kein Richter einen Durchsuchungsbeschluß alleine auf der Grundlage "der benutzt im Internet den Nick batman76, genau wie der mutmaßliche Täter" ausstellen wird. Da muß also noch ein wenig mehr an Beweislage vorgelegen haben für einen hinreichenden Anfangsverdacht.
Wenn ein Bankräuber ruft "ich heiße Harry Meier", wird deswegen noch kein Richter Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen sämtlicher Harry Meiers des Umkreises ausstellen.
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