Verkauf von Privat

21. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
U.Maier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von Privat

Ich habe da eine allgemeine Frage zum Verkauf von Privat über meine Homepage. Es ist kein gewerblicher Handel. Muss ich trotzdem eine Wiederrufsbelehrung u.ä. auf die Homepage setzten?

U.Maier

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Probleme mit dem Gewerbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
U.Maier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da es sich in dem Fall nicht um "gebrauchten Hausrat" handelt sondern um künsterlische Entwürfe für Handarbeiten (und zwar nur um meine eigenen Entwürfe!!) handelt denke ich dass das nicht unter die Wiederrufs- und Gewährleistungspflicht fällt. Sorry habe mich da bei der Frage nicht ganz genau ausgedrückt.

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@katzenklo

Irgendwie hat deine Antwort nichts mit der Frage zu tun.

@Maier

Bei einem Privatverkauf muß natürlich keine Widerrufsbelehrung hinein. Allerdings läßt sich darüber streiten, ob der Verkauf von selbst hergestellten Produkten als privat anzusehen ist.

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#4
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> denke ich dass das nicht unter die Wiederrufs- und Gewährleistungspflicht fällt

Wo steht denn im BGB, daß "künstlerische Entwürfe" nicht unter das Widerrufsrecht und die Gewährleistungspflicht fallen?

Sobald du in gewerblichem Umfang handelst (und davon ist ja wohl auszugehen), hast du die entsprechenden Pflichten.

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