Ich habe da eine allgemeine Frage zum Verkauf von Privat über meine Homepage. Es ist kein gewerblicher Handel. Muss ich trotzdem eine Wiederrufsbelehrung u.ä. auf die Homepage setzten?
U.Maier
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Verkauf von Privat
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
--- editiert vom Admin
Da es sich in dem Fall nicht um "gebrauchten Hausrat" handelt sondern um künsterlische Entwürfe für Handarbeiten (und zwar nur um meine eigenen Entwürfe!!) handelt denke ich dass das nicht unter die Wiederrufs- und Gewährleistungspflicht fällt. Sorry habe mich da bei der Frage nicht ganz genau ausgedrückt.
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@katzenklo
Irgendwie hat deine Antwort nichts mit der Frage zu tun.
@Maier
Bei einem Privatverkauf muß natürlich keine Widerrufsbelehrung hinein. Allerdings läßt sich darüber streiten, ob der Verkauf von selbst hergestellten Produkten als privat anzusehen ist.
> denke ich dass das nicht unter die Wiederrufs- und Gewährleistungspflicht fällt
Wo steht denn im BGB, daß "künstlerische Entwürfe" nicht unter das Widerrufsrecht und die Gewährleistungspflicht fallen?
Sobald du in gewerblichem Umfang handelst (und davon ist ja wohl auszugehen), hast du die entsprechenden Pflichten.
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