Verkauf (Elektronikartikel, Games) über ebay Kleinanzeigen in kleinem Rahmen. Verkauf nur über Selbstabholung.
1. Wie kann der Händler das Widerrufsrecht ausschließen, so dass das Geschäft erst vor Ort zustande kommt? Hintergrund: Fernabsatzgeschäft
2. Reicht es, wenn der Händler sein Impressum bei den Kleinanzeigen angibt oder muss er weitere Angaben (neben den Angaben zur Ware) machen?
3. Benötigt man in diesem Falle irgendeine betriebliche Versicherung, da diese den sowieso nicht großen Gewinn schmälern würde?
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Verkauf über ebay Kleinanzeigen
11. Januar 2012
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Frage vom 11. Januar 2012 | 11:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf über ebay Kleinanzeigen
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#1
Antwort vom 11. Januar 2012 | 11:41
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
1. In Kleinanzeigen wird nichts verkauft, sondern etwas beworben.
Der Verkauf erfolgt dann per Telefon, Mail oder im Laden.
2. Dort wo der Vertrag geschlossen wird sind die Angaben zwingen, sonst wären die ja auf jedem Banner
3. Ne Versicherung gegen alles wird es nicht geben
Handel im "in kleinem Rahmen" im Internet würde ich lassen. Soviel Gewinn macht man kaum das man die erste Abmahnung zahlen kann
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#2
Antwort vom 11. Januar 2012 | 14:55
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
Wie kann der Händler das Widerrufsrecht ausschließen, so dass das Geschäft erst vor Ort zustande kommt?
Nur indem der Vertragsschluß auch wirklich erst vor Ort erfolgt (und nicht bloß die Übergabe/Zahlung aufgrund eines bereits geschlossenen Vertrages).
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#3
Antwort vom 11. Januar 2012 | 22:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>1. Wie kann der Händler das Widerrufsrecht ausschließen, so dass das Geschäft erst vor Ort zustande kommt? Hintergrund: Fernabsatzgeschäft <hr size=1 noshade>
Der Vertrag wird erst vor Ort geschlossen.
quote:<hr size=1 noshade>2. Reicht es, wenn der Händler sein Impressum bei den Kleinanzeigen angibt oder muss er weitere Angaben (neben den Angaben zur Ware) machen? <hr size=1 noshade>
Die Pflichtangaben aus der BGB-InfoV und aus Art. 246 EGBGB müssen natürlich auch berücksichtigt werden.
Desweiteren sind möglicherweise relevant:
- MarkenG
- UrhG
- UWG
- PAngV
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG
- Verpackungsverordnung
- WEEE - Registration
- Welchem der zugelassenen Entsorger willst du dich anschliesen?
- Hinweise gemäß BattV
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- § 22 KUG
quote:<hr size=1 noshade>3. Benötigt man in diesem Falle irgendeine betriebliche Versicherung, da diese den sowieso nicht großen Gewinn schmälern würde? <hr size=1 noshade>
Wichtig je nach vertriebenen Produkten:
Betriebshaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Produkthaftpflicht
sowie
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahlversicherung
Leitungswasserversicherung
Sturm- und Hagelversicherung
Elementarschaden-Versicherung
Glasversicherung
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