Urheberrecht von Bildern im Internet

2. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lugga
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Urheberrecht von Bildern im Internet

Hallo,
eine Person hat ein Gruppenlogo designed und dieses auf der Homepage der Gruppe selbst hochgeladen.
Darf er, nach nun ca. 3 Monaten und seinem Austritt aus der Gruppe, die Löschung des Bildes fordern?
Oder wurden alle Rechte auf die Gruppe übertragen?

MfG und Danke
Lugga

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Welche Vereinbarungen wurden denn zur Überlassung getroffen?
"Hier habt ihr ein Bild für die Homepage?"

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lugga
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Er hat damals nur gesagt: das ist das neue Gruppenbild

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Dann dürfte darin die Einräumung eines (unbegrenzten, nicht übertragbaren) Nutzungsrechts liegen - als "nur gültig, solange ich mich nicht mit euch verkrache" ist das verständigerweise nicht zu verstehen.

Das Nutzungsrecht kann zwar wieder entzogen werden, wenn es ausnahmsweise unzumutbar wäre (etwa wenn die Gruppe mittlerweile von einer Umweltaktivistengruppe zu einer Neonazigruppe mutiert ist); auch dann wäre aber ggfs. Schadensersatz zu zahlen.

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#4
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Würde auch meinen, dass damit ein (unbegrenztes) Nutzungsrecht eingeräumt wurde, welches unabhängig vom Designer ist. Wenn der die Gruppe verlässt, dann bleibt die Gruppe ja vermutlich trotzdem bestehen und das Logo wird im ursprünglichen Sinn weiter verwendet.

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#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

... und wenn der Designer gemeint hätte "das dürft ihr nur verwenden, solange ich noch bei euch mitspielen darf", hätte er das vorher sagen müssen. Dann hätte man allerdings wohl kaum sein Logo verwendet. ;)

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