Urheberrecht / unerlaubte Bildnutzung

30. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
SM304
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Urheberrecht / unerlaubte Bildnutzung

Hallo,

mich beschäftigt seit Tagen eine Frage, die mir bis jetzt niemand konkret beantworten kann. Habe auch bereits 2 Anwälte per zahlungspflichtiger Hotline kontaktiert, aber leider waren die Antworten nur allgemein auf Urheberrecht begrenzt und für diesen speziellen Fall nicht wirklich brauchbar.

Es geht um Folgendes:

Ein Händler fertigt mithilfe eines angestellten Fotografen Fotos für seine online-Shops. Der angestellte Fotograf hat die Rechte an den Fotos schriftlich an den Händler abgetreten.

Der Händer verkauft u.a. auch auf amazon Marketplace und lässt für jedes einzelne Produkt entsprechende Fotos fertigen. Nun kommen dreiste Mitbewerber daher, bedienen sich ungefragt der Fotos und nutzen dieses für ihre eigenen online-Shops oder Angebotsbewerbung auf anderen Plattformen (z.B. eBay). Der Händler, der sich die Mühe macht und den Aufwand betreibt bemerkt dieses und mahnt per Mail diese entsprechenden Verkäufer an.

Diese wiederum geben zu, diese Fotos aus den amazon Angeboten kopiert zu haben. Zusätzlich teilen Sie dem "ehrlichen" Verkäufer mit, dass er keinerlei Rechte an den Fotos mehr besitzt, sobald er diese bei amazon Marketplace hochlädt, gehören diese amazon. Abmahnen wegen Urheberrechtsverletzung könne somit nur amazon selbst und die haben daran keinerlei Interesse.

Ist es nun ein legaler Bilderdiebstahl, Fotos anderer Händler zu kopieren und für eigene Produkte zu nutzen??

Ich freue mich über Eure Antworten und bin auf Eure Sichtweisen sehr gespannt...

Vielen Dank und viele Grüße,

Sarah

Auszug aus den Teilnahmebedingungen amazon-Marketplace, dort heißt es u.a.:

XII. Haftungsfreistellung

Die Teilnehmer verpflichten sich, Amazon von jeglicher Haftung freizustellen, wenn zwischen zwei oder mehr Teilnehmern Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit einer getätigten oder geplanten Transaktion entstehen. Die Teilnehmer stellen Amazon von Ansprüchen Dritter aufgrund von Immaterialgüterrechten an Inhalten, welche die Teilnehmer im Rahmen des Online-Angebotes an Amazon übermitteln, frei. Dies gilt insbesondere für alle Texte, Bilder, Bildfolgen, Kennzeichen, welche Verkäufer im Rahmen ihres Angebotes verwenden.

XIII. Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrechte

Die Teilnehmer übertragen Amazon ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen sowie Datenbanken oder jedem anderen Katalog oder jeder anderen Produktinformation, die Teilnehmer im Rahmen des Online-Angebotes von Amazon an Amazon übermitteln (mit Ausnahme jedes Firmenzeichens, jeder Schutzmarke oder anderen ähnlichen Brandings),einschließlich des Rechts, diese Inhalte in Printmedien, online, auf CD-ROM etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
aber leider waren die Antworten nur allgemein auf Urheberrecht begrenzt und für diesen speziellen Fall nicht wirklich brauchbar.

Was in der Natur der Sache liegt. Dazu müsste man sich inhaltlich deutlich tiefer mit dem konkreten Fall beschäftigen und das steht im Widerspruch zum Prinzip Hotline.

quote:
Zusätzlich teilen Sie dem "ehrlichen" Verkäufer mit, dass er keinerlei Rechte an den Fotos mehr besitzt, sobald er diese bei amazon Marketplace hochlädt, gehören diese amazon

Das ist inhaltlich falsch. Unter anderem weisen die AGB der Amazon auf folgendes sehr deutlich hin:
quote:
Alle anderen Marken und Kennzeichen, die nicht im Eigentum von Amazon stehen und in einem Amazon Service erscheinen, sind Eigentum der jeweiligen Inhaber[...]
Diese Lizenz beinhaltet nicht den Weiterverkauf oder die kommerzielle Nutzung von Amazon Services oder ihrer Inhalte, eine Erfassung und Nutzung von Produktinformationen, Beschreibungen oder Preisen, die abgeleitete Nutzung von Amazon Services oder ihrer Inhalte, ein Herunterladen oder Kopieren von Kontoinformationen zugunsten eines anderen Händlers oder die Nutzung von Data-Mining, Robotern oder ähnlichen Datenerfassungs- und Extraktions-Programmen.[...]


Davon ab gibt es keinen Hinweis darauif, dass Amazon die Besitzerschaft o.ä. an den Bildern erwirbt, die im Marktplatz angeboten werden. Selbst wenn wäre aber auch deren weitere Verwendung in eigenen Angeboten untersagt.

Grundlegend: Urheberrecht ist nicht gleich Nutzungsrecht. Amazon räumt sich Nutzungsrechte an den Bildern ein. Das ist auch zwingend notwendig, weil Bilder beispielsweise umgerechnet werden für verschiedene Bildgrößen. Dennoch hat Amazon nicht das Urheberrecht und wer Amazon die Nutzung erlaubt, um diese dann entsprechend zu verarbeiten und einzublenden, der erlaubt keinesfalls Dritten, diese Bilder für eigene Zwecke zu mißbrauchen.
Gleiches Prinzip gilt auch für die Google-Bildersuche. Nur weil ein Bild dort auftaucht, heisst es nicht, dass man es dort kopieren darf und für eigeen Zwecke mißbrauchen darf.

Insofernwürde ich hier auf einen Spezial-Anwalt aus der Abmahnungsbranche setzen. Natürlich auf einen seriösen Vertreter, denn da laufen genug unseriöse rum.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SM304
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die sehr ausführlich Antwort, die meine Denkweise dazu bekräftigt.

Zum Thema Anwalt in diesem Bereich:

Wo bitte kann ich einen darauf spezialisierten Anwalt finden? Die beiden Anwälte, die ich über die Hotline angerufen habe, waren auf Urheberrecht spezialisiert, jedoch haben mich beide Antworten nicht explizit überzeugen können.

Ein angeschriebener Mitbewerber bemerkte im übrigen in seiner Antwort, dass es unmöglich ist, eine Urheberrechtsverletzung konkret nachzuweisen (der kannte sich m.E. damit sehr gut aus).

Ich freue mich wirklich über jede hilfreiche Antwort zu diesem komplexen Thema.

Viele Grüße, Sarah

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Ein angeschriebener Mitbewerber bemerkte im übrigen in seiner Antwort, dass es unmöglich ist, eine Urheberrechtsverletzung konkret nachzuweisen


Wunschdenken. Screenshot mit Zeuge, der auf dem ausgedruckten Screenshot unterschreibt, daß er die Seite zum angegebenen Zeitpunkt selbst aufgerufen hat (es also keine lokale Kopie war, mit der der Urheber tricksen könnte) - Beweis der Nutzung.
Wenn man dann noch die eigene Urheberschaft anführt (die muß man nicht mal beweisen), wird es für die Gegenseite schon fast unmöglich, sich da herauszuwinden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
holgi016
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zwei kleine Impulse noch:

- Wenn du Markenartikel verkaufst, kannst du vielleicht den Hersteller der Artikel noch mit ins Boot holen. Leute, die Bilder klauen, sind normalerweise nicht die Lieblingskunden von Marken

- Wenn du das nächste mal neue Produkte hochlädst, ein unauffällige Watermarks (1x für amazon, 1x für deinen Shop) einbauen (amazon erlaubt ja keine URLs zu deinem Shop) und 2 Wochen warten. Wenn das bei denen eine gängige Praxis ist, findest du die ein paar Wochen später bei denen.

1x Hilfreiche Antwort

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