Urheberrecht Internetseite

24. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Polaris
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht Internetseite

Ich habe für einen kleinen Betrieb eine Internetpräsenz erstellt, allerdings ohne schriftlichen Vertrag oder ähnliches. Da es nun zu privaten Differenzen zwischen mir und einem Verantwortlichen gekommen ist wurden von diesem sämtliche Hinweise, die mich als Urheber kennzeichnen, entfernt bzw. so verändert, dass nun dieser Verantwortliche als alleiniger Schaffer der Internetseite genannt wird.
Die Internetseite wurde komplett von mir erstellt, alle Fotos und Grafischen Darstellungen wurden ebenfalls von mir erstellt. Somit bin ich ja alleiniger Urheber der Website und kann auch bestimmen was mit dieser geschehen darf, oder?

Ich wäre für ein paar Tips sehr dankbar!
MfG
Polaris

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Selbst ein mündlicher Vertrag ist gültig - alleine für Beweiszwecke ist der schriftliche notwendig (und wird meistens auch genommen).

Wurdest du für die Erstellung der Website bezahlt?
Dann ist es doch schonmal eindeutig, dass du etwas geleistet haben musst!
Wenn sich der Herr jetzt mit deiner Leistung preisgibt, geh zum Anwalt zwecks Unterlassungsklage.

Sofern du noch Zugriff auf die Dateien hast, versteck dein Urheberrecht im Code (ohne etwas anderes zu ändern - erleichtert ggf. das ganze zu beweisen.

Wegen Vertragsbruch könntest du evt. auch die Seite vorrübergehend "stilllegen". Was natürlich nur dann etwas bringt, wenn der Herr keine Sicherungskopie davon hat.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Polaris
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Für die Erstellung der der Internetseite bekamm ich ein "Dankeschön", d.h. also ich wurde sogesehen bezahlt.
Bisher hatte ich auch die Administration bzw. Pflege/Aktualisierung der Seite übernommen, allerdings wurden jetzt dazu erforderliche Zugangspasswörter geändert. Aus diesem Grund habe ich keinen direkten Einfluß mehr auf das, was mit der Seite geschieht.
Ist es denn in einem solchen Fall ratsam den Provider zu informieren um ggf. die Seite (in der von mir erstellten Form) zu schließen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Also, so leicht ist die Angelegenheit nicht. Ich spreche mal von grafischen Punkt, da ich selber freiberufliche Grafikerin bin.

Beispiel: Ich habe mal für einen Kunden, ein Magazin entworfen. Vom Titelnamen, bis einfach alles. Als es schon gedruckt war, kündigte mir der Kunde und verweigerte mir mein Geld. Urheberrechtlich, hatte ich keine Chance. Die Bilder kamen vom Kunden und Text, wird aus fertigen Schriftarten zusammengestellt und kann nicht urheberrechtlich geschützt werden. Sogar der Name des Titels war nicht urheberrechtlich schützbar, weil auch er aus schon existierenden Schriftarten entworfen wurde.

Was mich gerettet hat: Da es eine Druckaufgabe war, hatte ich die Entwurfsdateien, welche der Kunde NICHT hatte. Zusätzlich war mein Name im Impressum, als allein entwerfende Grafikerin und die Druckerei, mit der ich gearbeitet habe, war meine Druckerei, mit der ich schon seit zwei Jahren gearbeitet habe.

So jetzt das Internet: Es wird schwer sein zu beweisen, dass du der Gestalter bist außer: Du hast die Bilder selber geschossen und hast noch die Originale bei Dir, oder Du hast für den Kunden Kunst (gemalene Bilder oder so) kreiert. Der Kunde wird behaupten können, er hat die Seite selber gebaut und Du hast sie Dir einfach durch den Browser auf Deinen Rechner geladen. Eine Webseite besteht ja auch aus Text und Bildern und ist daher nicht urheberrechtlich schützbar. Sollte die Seite aus Flash sein, würdest Du noch die .fla-Dateien haben.

Mein Rat fürs nächste Mal. Mach es so wie ich: Gebe dem Kunden nie die fertige Seite, bis Du Dein Geld hast. Ich lege jede Seite, die ich entwerfe, immer auf meinen Server und übertrage sie erst zum Kunden, wenn ich das Geld habe.

Wünsche Dir viel Glück und hoffe hier total daneben zu liegen. Es ist ein blödes Gefühl, wenn Dir was zusteht, weil Du dafür gearbeitet hast, aber der Arbeitgeber sieht das leider etwas anderes.

-- Editiert von Franceska am 24.06.2004 19:58:14

0x Hilfreiche Antwort

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