Sehr geehrte Damen und Herren,
die meisten Betreiber von Webseiten weisen im Impressum auf das Urheberrecht hin (Vervielfältigung verboten usw.)
Kann der Webseitenbetreiber es ohne Risiko erlauben, dass Screenshots von seinen Seiten gemacht werden und veröffentlicht werden dürfen?
In der Hinsicht, dass auf der Seite Google-Werbung und gekaufte Fotos von Fotolia.de zu sehen sind, deren Urheberrechte der Seitenbetreiber nicht besitzt.
Das ganze natürlich weltweit.
Gibt es hier vielleicht eine Formulierung die man benutzen kann?, etwa so:" xxxxxx.com erlaubt das Anfertigen von Screenshots, und deren Benutzung für Webseiten, Schul-Dia Vorführungen usw, solange keine Rechte Dritter verletzt werden"
DANKE!
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Urheberrecht, Webseiten-Inhalte kopieren erlauben
26. Januar 2015
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Frage vom 26. Januar 2015 | 06:09
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Urheberrecht, Webseiten-Inhalte kopieren erlauben
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#1
Antwort vom 26. Januar 2015 | 11:42
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
Kann der Webseitenbetreiber es ohne Risiko erlauben, dass Screenshots von seinen Seiten gemacht werden und veröffentlicht werden dürfen?
In der Hinsicht, dass auf der Seite Google-Werbung und gekaufte Fotos von Fotolia.de zu sehen sind, deren Urheberrechte der Seitenbetreiber nicht besitzt.
Das kann kritisch werden, wenn man sich auf diese Weise Rechten berühmt (nämlich dem übertragbaren Recht der Nutzung der Bilder), die man nicht hat, da könnte man sich schadensersatzpflichtig machen, wenn jemand die Screenshots veröffentlicht und von den Rechteinhabern der Bilder abgemahnt wird.
quote:
" xxxxxx.com erlaubt das Anfertigen von Screenshots, und deren Benutzung für Webseiten, Schul-Dia Vorführungen usw, solange keine Rechte Dritter verletzt werden"
Das bringt doch auch keinem was, weil dann niemand weiß, für welche der Inhalte der Kopierende nun noch zusätzliche Rechte einholen muß (weil die Bilder Dritten gehören und du kein übertragbares Recht hast) und für welche nicht (weil sie dir gehören oder du ein übertragbares Recht hast).
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#2
Antwort vom 26. Januar 2015 | 17:16
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo, Danke für die Antwort.
Wäre interessant was dann passieren würde, wenn jemand archive.org abmahnt, weil dort indirekt auch die Fotos von Fotolia veröffentlicht werden.
Als Webseitenbetreiber könnte man einfach darauf hinweisen, dass man nicht auf die Idee käme, archive.org und Nachahmer zu verklagen, und man den Service gut findet.
Wenn dann jemand einen Screenshot hochlädt auf eigenes Risiko(Welches wohl sehr klein sein wird...)
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#3
Antwort vom 29. Januar 2015 | 12:20
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
Wäre interessant was dann passieren würde, wenn jemand archive.org abmahnt, weil dort indirekt auch die Fotos von Fotolia veröffentlicht werden.
Archive.org sitzt in den USA und das dortige Urheberrecht gestattet Vervielfältigung aus diesem Grund ("educational purposes " oder was immer die für sich reklamieren).
In Deutschland hätte so ein Dienst evtl. Probleme.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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