Unterlassungserklärung wegen Bewertung in Google

18. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Rixxx123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterlassungserklärung wegen Bewertung in Google

Hallo zusammen,

ich habe ein Schreiben von einem Anwalt erhalten in dem ich eine Unterlassungserklährung unterschreiben soll.
Es geht dabei um eine negative Bewertung bei Googlemaps.

Sie entspricht der Wahrheit, trotzdem zweifle ich an meinem geschriebenen Text sowie meiner "Aufforderung".

Hintergrund ist ein gekaufter Gebrauchtwagen bei einem Händler der innerhalb der Gewährleistung einen Reparaturversuch der Tankanzeige gestartet hatte welcher aber nicht erfolgreich war. Der Kontakt nach meinem Hinweis dazu war schwierig bis garnicht mehr möglich. Das hat sich nun fast ein jahr gezogen.

Mit dieser Bewertung und dem Gedanken die Reparatur nicht mehr zu bekommen wollte ich damit einen Schlusstrich ziehen:
"Ich kann von einem Kauf bei diesem Händler nur abraten. Als Händler muss er ein Jahr Gewährleistung auf seine Gebrauchten geben. Dies ist bei mir eingetroffen, eine Reparatur steht an. Er ignoriert alle meine Kontaktaufnahmen, ist nie zu erreichen und wenn man Ihn mit unterdrückter oder anderern Nummer ans Telefon bekommt ruft er angeblich gleich zurück, macht er aber nie. Das Ganze geht jetzt schon fast ein Jahr.

Wie gesagt, kauft kein Fahrzeug bei Ihm, es sei den Ihr verzichtet auf Garantie oder habt einen Anwalt. Den überlege ich mir nun zu nehmen."


Es entspricht alles den Tatsachen, nun meine Frage, ist diese Bewertung trotzdem nicht rechtens? Besonders mein Satz mit "kauft kein Fahrzeug bei Ihm".

Viele Grüße
Rixxx

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

quote:
Er ignoriert alle meine Kontaktaufnahmen
In einem Streifall vor Gericht kannst du natürlich all deine Kontaktaufnahmen beweisen oder? Sprich du hast doch sicherlich dan Zustallungsnachweise von Einschreiben oder ähnlichem?
Solltest du nur Mails geschrieben haben, oder Anrufe getätigt haben, dann kannst du natürlich auch beweisen, dass der Händler diese empfangen hat? Beweisen zu könne etwas abgesendet zu haben würde nicht genügen.

Wenn das solange geht wie du gesagt hast, hast du doch sicherlich ein Einschreiben gesendet in dem du eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt hast oder? Wenn nicht, trifft dich bei der ganzen Sache auch ein Mitverschulden würde ich sagen...

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Davon abgesehen ist der Satz "kauft kein Fahrzeug bei ihm" eventuell grenzwertig. Besser wäre eine Formulierung wie "Ich kaufe nie wieder etwas bei ihm und wir übergeben die Sache nun einem Anwalt." Die restlichen Formulierungen sind meiner Meinung nach in Ordnung, da sie die subjektiven Empfindungen ausdrücken und eine subjektive und sachlich nachweisbare Meinungsäußerung in Rahmen eines Erfahrungsberichtes kann man dir nicht verbieten.

Ich würde dem Anwalt (ohne auf die Bewertung einzugehen) die Frage stellen, wieso sein Mandant seine gesetzlichen Pflichten verweigert und ob man dies erst vor Gericht einklagen muss, damit sein Mandant seine Pflicht erfüllt. Dabei die vielen Kontaktversuche aufzählen (ggf. aus dem Gedächtnis). Ein Einzelverbindungsnachweis wäre ideal, um die Kontaktversuche und das Sprechen auf den AB nachzuweisen. Vielleicht sollte man ansonsten die etwas verfänglichen Sätze abschwächen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 18.11.2013 13:09

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rixxx123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe keine Einschreiben sondern leider nur alle Anrufprotokolle (ca. 40-50 Anrufe) auf meinem Telefon ab 26. August 2013, da ich mein Handy zurücksetzen musste. Außerdem eine Mail in der ich ihn im Februar 2013 darauf aufmerksam gemacht habe. Er hatte sogar geantwortet und schreibt dort er meldet sich. Darauf folgen zwei oder drei weitere Mails von mir an Ihn in denen ich um Kontakt bitte.

Alle vorhergehenden Telefonate und zahlreichen Anrufversuche sind nicht nachweisbar. Vier mal habe ich Ihn erreicht, wurde aber direkt abgewiesen oder vertröstet. Ein Beispiel:"ich melde mich in 2 min wieder"

Theoretisch kann meine Freundin die sehr viele Anrufversuche bezeugen bei denen Sie dabei war.



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-- Editiert Rixxx123 am 18.11.2013 13:17

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie gesagt: Würde alles aus dem Gedächtnis und das, was man nachweisen kann auflisten und dem Anwalt zukommen lassen mit der Frage, wieso sein Mandant die gesetzliche Gewährleistung verweigert und wann er endlich seiner gesetzlichen Verpflichtugn nachkommt oder ob man dasper Gericht erzwingen muss. Auf die Bewertung würde ich nicht eingehen, sonst liefert man dem Anwalt nur Kanonanenfutter.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Davon abgesehen ist der Satz "kauft kein Fahrzeug bei ihm" eventuell grenzwertig.


Nicht nur eventuell, sondern ganz sicher. Boykottaufrufe sind immer angreifbar, auch wenn sie auf beweisbaren schlechten Erfahrungen gründen.

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