Darf ein Veranstalter seine Teilanahmebedingungen nachträglich ändern?
Im konkreten Fall geht es um eine Verlosung, die bereits stattgefunden hat. Dort wurden ein paar Hauptpreise verlost und zusätzlich bekam jeder Teilnehmer max. 5 Dankeschön-Geschenke(je hochgeladenem Bild- ein Geschenk). Das Gewinnspiel ist seit über einem Monat vorbei und nun, da mehrere Leute nachgefragt haben(alle erhielten max 4 Dankeschön-Geschenke), wurden die Bedingungen nachträglich geändert und es heißt jetzt max. 4 Dankeschön-Geschenke.
Kann man das einfach so machen?
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel nachträglich ändern?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Sofern es einen rechtskräftigen Änderungsvorbehalt gab, wäre das möglich.
"Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Der Veranstalter behält sich bezüglich der Gestaltung, des Inhalts und der Form der Gewinnspielaktion redaktionelle Freiheit vor. Insbesondere ist der Veranstalter berechtigt, Form und Inhalt der Aktion zu ändern."
Meinen sie diesen Abschnitt?
Und das geht auch noch einen Monat nach Beendigung des Gewinnspiels? Ich meine sie haben auch erst ihre 4 Geschenke rausgeschickt (letzte Woche) und dann erst heute im Verlauf des Tages die Teilnahmebedingungen geändert.
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Das wäre kein pauschal wirksamer Änderungsvorbehalt.
Im übrigen sieht §658 I BGB
sowas sowieso nicht vor. Auslobungen sind bindend, §657 BGB
.
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