Sammelklage 1&1 bzw 1und1

28. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
1und1-opfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sammelklage 1&1 bzw 1und1

Liebe Forumsmitglieder,

ich bin als Geschäftskunde bei 1&1/1und1 und die Probleme nehmen kein Ende.

Die Internetleitung ist tadellos aber die Telefon- und Faxverbindungen sind schlicht unbrauchbar.

Es gibt zahllose Faxnummern, insbesondere im Ausland, die ich aus dem 1und1 Netz nicht anfaxen kann.

Weiterhin sind die Telefonverbindung derart schlecht, dass eine geschäftliche Nutzung unmöglich bzw. eine echte Qual sind. Die Gesprächsqualität ist schlecht, man versteht den Gegenüber häufig nicht. Es rauscht wie eine internationale Handyverbindung bei 250km/h auf der Autobahn. Geschäftliche Gespräche sind oft nicht möglich und man muß mehrfach anrufen, um verstanden zu werden.

Zudem werden die Verbindungen oft hergestellt aber man hört den Angerufenen nicht. Als nächstes sind oft Nummern im Ausland nicht übers Festnetz erreichbar - über mein Vodafone Handy aber sehr wohl.

Das ganze habe ich 1und1 schon in x Mails an den Support geschildert. Keine Reaktion. Ich habe Fristen zu Behebung gesetzt. Keine Antwort. Ich habe die Rechnungen gekürzt und um Stellungnahme gebeten. Keine Reaktion, lediglich der Anschluß wurde abgestellt. Meine Bitte um Behebung der technischen Schlechtleistung bleibt unbeantwortet, gleichermaßen die Bitte um einen Ansprechpartner für meine Schadenersatzansprüche. 1&1 stellt sich komplett stur und ignoriert mich als Kunden.

Nun meine Frage:
- gibt es Sammelklagen, wo ich mich anschließen kann?
- ist es sinnvoll auf SchErs zu klagen?
- wie kann ich 1&1 sonst noch "aufwecken" und für eine Behebung der Missstände sorgen?
- ist es möglich fristlos zu kündigen und trotzdem die Telefonnummern zu behalten?

Mein Empfinden ist, dass 1und1 - sorry für die Ausdrucksweise - die jämmerlichste Firma ist, die man sich vorstellen kann. Es ist für mich nicht vorstellbar, wie man so mit seinen Kunden umgehen kann. Ich hoffe nur, dass sich das rächt.

Danke und viele Grüße
Euer 1und1-opfer

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
ist es möglich fristlos zu kündigen und trotzdem die Telefonnummern zu behalten?


Ja, das ist auch der einzige vernünftige Weg!
Ansatzpunkte sind aber nicht die üblichen Probleme mit Komplettanschlüssen wie mit Fax, sondern Unterbrechungen, einseitige Sprachverbindungen etc.

Ich würde mit Bezug auf "Ich habe Fristen zu Behebung gesetzt."(hoffentlich nachweisbar per Einschreiben) direkt fristlos kündigen, da auch die Leitung und damit die Leistung gesperrt/verweigert wurde. Eine Sperrung ist bis 75.- offenem Rechnungsbetrag vermutlich nicht legal (s.Bundesnetzagentur), aber das interessiert diese Firma auch nicht.
Wenn es um Schadensersatz und schnelle Freischaltung geht, dann wäre ein Rechtsanwalt sinnvoll. Den darf 1-1 dann auch bezahlen :grins:




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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
ich bin als Geschäftskunde bei 1&1/1und1

Sicher?
Wirklich?
Ich frage nur, weil diese Firma in allen mir bekannten Vertragstexten und AGB die geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung der Telefon- und Faxverbindungen einschränkt. z.B. hier: 'Der DSL-Telefonie-Tarif Telefon-FLAT ist nur für die private Nutzung bestimmt.'
Man sollte also sicherstellen das der Tarif zur gewerblichen Nutzung berechtigt.



quote:
- gibt es Sammelklagen, wo ich mich anschließen kann?

Nein, die gibt es nur im Fernsehen.
Hier muss jeder sich selbst sein Recht verschaffen



quote:
- ist es sinnvoll auf SchErs zu klagen?

Nein denn diesen müsste man exakt belegen können. Einen pauschalen Schadesnersatz wird man nicht durchbekommen.



quote:
- wie kann ich 1&1 sonst noch "aufwecken" und für eine Behebung der Missstände sorgen?

Bis jetzt hat DAS noch keiner geschafft ...
Die Klage auf Vertragserfüllung vor Gericht wäre noch möglich. Aber wie gesagt, erst mal klären ob man wirklich 'Geschäftskunde' lt. Vertrag ist.



quote:
- ist es möglich fristlos zu kündigen und trotzdem die Telefonnummern zu behalten?

Man kann es versuchen, jedoch kann es sein, das die Firma die Telefonnummern nicht freigibt. Es kommt auch darauf an, ob es spezielle VOIP-Nummern sind oder normale Nummern.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 29.10.2009 06:30

-- Editiert am 29.10.2009 06:31

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#3
 Von 
1und1-opfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich bin dort explizit Geschäftskunde mit eigenen Bedingungen und etwas anderen Tarifen.

Wie es scheint, lässt sich nicht sehr hart gegen 1und1 vorgehen. Offensichtlich kann man heute als Telco eine unterirdische Leistung verkaufen und hat nichts zu befürchten ausser einer Kündigung durch den Kunden.

Kein Wunder, dass 1und1 ein solcher Sch...laden ist und sich nicht um die Einwände der Kunden schert.



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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Offensichtlich kann man heute als Telco eine unterirdische Leistung verkaufen und hat nichts zu befürchten ausser einer Kündigung durch den Kunden.

Da die Klage meist zu unwirtschaftlich ist bzw. zu zeitaufwendig können die sich leider so manches erlauben.
Der Prozentsatz von Kunden wo alles reibungslos klappt ist derzeit noch hoch genug.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nach einer außerordentlichen Kündigung MUSS auch 1&1 regionale Rufnummern freigeben, da diese Eigentum des Kunden sind. Hier hilft ggf. die Bundesnetzagentur. Ein Fachanwalt kann hier sicher helfen schnell wieder "geschäftsfähig" zu werden. Bei nachweislich vertragswidrigem Verhalten von 1&1 und rechtmäßiger, fristloser Kündigung, die man notfalls über Gericht klären muss, können die Anwaltskosten und nachweisbare Mehr-Kosten in jedem Fall gefordert werden. Mit Anwalthilfe und als GK wird es auch meiner Einschätzung leichter.
Dazu bitte auch die AGB vorher aufmerksam studieren!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#6
 Von 
Bauzer3004
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 40x hilfreich)

Wie wäre es denn, wenn man mal die Öffentlichkeit einschalten würde, wenn das mehrere betrifft. Meistens tut sich doch dann erst was, wenn man die ganzen Berichte etc. verfolgt, wenn man dann mit Presse und TV kommt. Das wäre doch ein wunderbares Druckmittel für die oder?

Gruß Bauzer

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"Bauzer3004"

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#7
 Von 
1und1-opfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Bauzer,

vielen Dank für die Rückmeldung. Aus diesem Grund habe ich diesen Thread gestartet. Alle 1und1 Kunden, die ich kenne sind mit der Gesprächsqualität massiv unzufrieden. Ich werde 1und1 definitiv kündigen und mir wieder eine ordentliche Leitung beschaffen. Interessant ist, dass 1und1 auf keine Anschreiben mehr reagiert... denen gehts echt zu gut!

Mal sehen, wie viele 1und1 Geschädigte sich hier einfinden. Evtl. reicht es ja dann für eine öffentliche Diskussion.

Viele Grüsse

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#8
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

die Diskussion zu Sprachqualität und techn. Probleme wird eher in technischen Foren zu finden sein

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" "

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Auch ich habe umfangreiche Erfahrungen mit 1und1.

Sinnvolle Korrespondenz ist mit den Sachbearbeitern von 1und1 nicht möglich. Diese können nur wie dressierte Schimpansen sinnfreie Textbausteine aus einem Schreibprogramm kopieren und verschicken.

Auch erfolgt grundsätzlich kein sinnvolles Erwidern auf rechtliche Standpunkte.

Es gibt daher nur eine einzige Möglichkeit, nämlich das Einschalten eines Anwalts. Sobald ein Anwalt sich an 1und1 wendet, wird der Vorgang von den unwissenden Sachbearbeitern abgegeben an die Rechtsabteilung. Dort sitzen dann Juristen, mit denen man vernünftig reden und manchmal sogar einigen kann.

In vielen Fällen muss aber in der Tat Klage eingereicht werden. Die meisten Klagen gegen 1und1 gehen auch durch (zumindest soweit ich selbst es mitbekommen habe). Es gibt mittlerweile zu allen Problemem entsprechende Entscheidungen des zuständigten Amtsgerichts Montabaur. Der Richter Dr. Kleinbauer ist auch ein recht netter Typ, der im Grunde wohl nichts anderes macht als Fälle gegen 1und1.

Gerichtsverhandlungen gegen 1und1 werden dort manchmal sogar im 10-Minuten-Takt terminiert. Die 2-3 Justiziarinnen von 1und1, die sich bei diesen Veranstaltungen abwechseln, können einem im Grunde leid tun, denn die haben den richtigen sch..-Job.

kleines Beispiel: http://leidernull.le.ohost.de/Urteil%20gegen%20%201&1.pdf


Bei folgendem Dialog hatte ich übrigens schon das Vergnügen dabei zu sein:

1und1: "Der Kunde kann sich überhaupt nicht beschweren, dass DSL 16.000 trotz vertraglicher Zusage nicht lieferbar ist, denn schließlich erhält er einen Rabatt auf die Grundgebühr von 5,- Euro. Damit sind Leistung und Gegenleistung wieder gleichwertig."

Richter: "Wenn Sie beim Bäcker ein Stück Streusel-Kirsch kaufen wollen und es gibt keins, dann kann der Bäcker nicht einfach ein Stück einfachen Streuselkuchen einpacken und sagen, Sie müssen wegen eines Rabatts von 50 Cent aufgrund fehlender Kirschen ein einfaches Stück Streuselkuchen akzeptieren."

:grins:











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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
1und1-opfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte die Zahlung zurück gehalten, um endlich mal eine Antwort zu erhalten. Reaktion: keine ausser Abschaltung des Telefons. Antworten und Stellungnahmen zu meinem Problem: keine.

Rechnung am Mittwoch gezahlt, damit ich wieder arbeiten kann. Bis heute (Montag) noch immer gesperrt. Mails geschrieben, dass überwiesen ist und sie freischalten sollen. Reaktion: keine.

Liebe Telefon-Al-Kaida aus Montabaur: dass Eure VOIP Technik normales Telefonieren nicht erlaubt, ist ein Problem. Aber Euer Verhalten potenziert das Problem.

Wäre ich bloss zu einem richtigen Anbieter gegangen, statt zu diesen Stümpern...

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die mangelhaften AGB gelten meiner Meinung nach nicht nur im Mobilfunk:
http://www.teltarif.de/mobilfunk-agb-klausel-vertragsaenderung/news/36323.html
Die AGB von 1-1 sind sicher auch "verbesserungswürdig"

Wer unzufrieden ist mit 1-1 oder anderen dubiosen Telefonfirmen, der möge sich bitte auch hier in sachlicher Form beschweren:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/1fa332069cb5ae17305959180084c7e5,0/Telekommunikation/Verbraucherservice_Telekommunikation_2qs.html
Die Wut in Foren abzulassen hilft niemand und das 1-1-Problem kennen wir hier schon zur Genüge!

Bei 1-1 ist man als Geschäftskunde in einer besseren Position als Privatkunden, da diese kaum Schadensersatzansprüche stellen können. Daher kann ich nur raten einen Anwalt hinzuzuziehen. Ansonsten Zahlungen nur unter Vorbehalt und keine Mails, sondern Einschreiben mit Aufforderung zur Freischaltung und Stellungnahme senden!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 02.11.2009 10:39

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go516991-75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe geschädigte durch 1und1, ich beabsichtige nun gegen 1und1 eine Sammelklage vorzubereiten zum einem wegen Gewerbsmäßigen Betrug, Krimineller Erschleichung von Kundengeldern, da Vereinbarte Vertragliche Leistungen nicht erbraucht werden, dies vorsätzlich und wissentlich durch die Geschäftsleitung bekannt ist und gebilligt, ja sogar gefördert wird. In diesem sinne suche ich weitere Mitstreiter und benötige dazu weitere detaillierte Beweise, wie Rechnungen, Verträge, Anschreiben, Beschwerden usw. . Ich möchte den Verbraucherschutz und einen Rechtsanwalt dazu bewegen mit uns gemeinsam die Klage gegen 1und1 vorzubereiten. (Leistungsverweigerung durch 1und1, falsche Rechnungsstellung, Erpressung und so weiter. Bei Interesse bitte ANTWORT via PN oder in diesem Forum. Ich Versuche das ganze via Spenden finanziert zu bekommen, vielleicht wollen sich ja ehrliche Anbieter ISP mit einer großzügigen Spende beteiligen und somit den Betrügern Kriminellen, mal endlich das Handwerk zu legen.

Mein Name ist S. Sbrzesny und ich freue mich auf jeder ernste und ehrliche Antwort von Euch.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Eigenes Problem = eigener Beitrag.



Zitat (von go516991-75):
1und1 eine Sammelklage vorzubereiten

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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