Hallo,
kurz und knapp:
Habe über idealo.de einen Fernseher bei einem östereichischen Händler gefunden und dort bestellt. Dieser weißt nun mehrere Macken auf, so dass ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte.
In seinen AGBs steht:
(3) Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Ist das rechtens? Soweit ich weiß hat der EuGH entschieden, dass bei Waren über 40 Euro der Händler die Rücksendekosten zu tragen hat.
Gilt das nur für deutsche Händler?
Gruß
DrZito
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Rücksendekostenerstattung - Ausland
8. Juni 2010
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Frage vom 8. Juni 2010 | 16:21
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 8x hilfreich)
Rücksendekostenerstattung - Ausland
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#1
Antwort vom 8. Juni 2010 | 17:39
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
Gilt das nur für deutsche Händler?
Der EuGH urteilt nicht nach deutschem Recht, sondern nach Gemeinschaftsrecht. Die Versandkostenregelung ist in nationales Recht umgesetzes Gemeinschaftsrecht, das ist in jedem EU-Land "gleich" (sicherlich unterscheiden sich nationale Gesetzgebungen, aber die EU-Vorgaben sind der Mindeststandard, den alle erfüllen müssen).
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 8. Juni 2010 | 23:41
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
Wieso Rechtswahl, wieso Artikel 46b EGBGB - Verbraucherschutz für besondere Gebiete ????
Geht es nicht um ROM I Artikel 6 ????
-- Editiert am 08.06.2010 23:46
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