Rechnung erhalten wegen einem Text.

29. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
AnitaB.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechnung erhalten wegen einem Text.

Hallo zusammen,

heute habe ich eine Rechnung über 600€ erhalten, von einer Werbeagentur. Sie schreiben in dem Brief dass ich einen Text auf meiner Webseite habe den ich angeblich von Ihnen entnommen habe und machen nun Lizenzgebühren geltend. Weil Sie der Meinung sind ich handel Wettbewerbsbswidrig weil ich ja auch als Webdesigner tätig wäre.

Das stimmt aber so gar nicht, dass war lediglich eine Private-Webseite und ich bin auch kein Gewerblicher-Webdesigner noch habe ich damit Geld verdient. Hatte den Text zwar schon entnommen aber auch nicht 1 zu 1... ich bin noch Auszubildender und das war mehr so um zu sehen wie ein Text sich auf meiner Webseite macht. Rein als TEST....

Ich kann keine 600 Euro zahlen!

was kann ich jetz tun?

Mir tut das ja leid, und ich hatte auch keine Absicht...
diese Firma zu schädigen...

Vielen Dank!

Würde mich über jeden Beitrag sehr freuen!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gooldi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Sie schreiben in dem Brief dass ich einen Text auf meiner Webseite habe den ich angeblich von Ihnen entnommen habe


UND

quote:
Hatte den Text zwar schon entnommen aber auch nicht 1 zu 1


Torheit schützt vor Strafe nicht!

Btw: Lorem ipsum sollte Dir als Webdesigner ein Begriff sein!

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#2
 Von 
AnitaB.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

ja :( aber was mache ich jetzt :(
ich habe das ganze nie gewerblich genützt..
was kann ich denn jetzt versuchen denen zu schreiben?
mir tut das ja auch leid :(

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gooldi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
was kann ich denn jetzt versuchen denen zu schreiben?



Die unverblümte Wahrheit und ein Angebot sich auf die Hälfte zu einigen. Bedenke dabei: Mit der Masche bist Du nicht alleine unterwegs. Die ziehen alle ab, die das Urheberrecht meinen mit:
- "habe ich nicht gewußt"
- "tut mir leid"
- "habe doch ein paar Wörter verdreht"
- "ich bin blond"
- usw.
aushebeln zu können.

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#4
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Also, grundsätzlich hat die Firma natürlich Recht.
Sofern der Text ausreichende Schöpfungshöhe aufweisst,wären Urheberrechte verletzt.
Auch ohne diese Schöpfungshöhe kann ein UWG-Verstoss vorliegen, als Webdesigner kannst du auch durchaus im Wettbewerb mit dieser Firma stehen und grade als Webdesigner sollte man doch wissen, dass man nicht fremden Content "klauen" darf.

Also, entweder du schaffst durch Verhandlungen und "betteln", bzw. Erklärung deiner finanziellen Situation zu einem hinnehmbaren Ergebis zu kommen oder du wendest dich an einen Anwalt, der die Sache prüft, ob überhaupt ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt und ob du überhaupt im Wettbewerb mit dieser Firma stehst und der der eine angemessen Unterlassungserklärung verfasst.

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#5
 Von 
AnitaB.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

erstmal vielen vielen dank für eure hilfreichen antworten :)
ich bin ja nicht mal webdesigner. das ganze war nur eine Test-webseite habe auch kein Gewerbe.

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#6
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Anita,

ein Tipp, liess dir erst einmal die Beiträge zum Urheberrecht durch. 600 Euro halte ich für übertrieben.

Davon abgesehen ist bei EINEM SATZ, den man noch verändert schwer von einem Urheberrechtsverstoss auszugehen, weil der gedankliche Inhalt ist nicht schützensfähig.
Dies hätte dann zur Folge, dass z.B. niemand mehr berichten dürfte, weil der erste der es tut hätte dann ja alle Urheberrechte.

Daneben gibt es eine Beschränkung bei einfach gelagerten Fällen und des fehlenden gewerblichen Handelns auf 100 Euro Abmahnkosten.

Was übliche Lizenzkosten sind, weiss ich nicht.
Daneben hätte ich Bedenken, ob die Werbeagentur überhaupt noch rechte an dem Satz hat. Viele Werbekunden KAUFEN ALLE Rechte, dann dürfte nur der Rechteinhaber handeln. Dieses KAUFEN ALLER RECHTE hat für den Kunden den Vorteil, er ist sicher, dass die Agentur es nicht mehrfach verkauft.

Auf keinen Fall vorschnell der Agentur antworten.

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#7
 Von 
AnitaB.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Malshandir!
für deine sehr ausführliche antwort!
würdest du mir evtl. helfen wenn ich einen Breif formulieren kann? ich bin wie gesagt nicht gerade sehr erfahren was sowas angeht.. und bin immernoch total geschockt :(
würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Davon abgesehen ist bei EINEM SATZ, den man noch verändert schwer von einem Urheberrechtsverstoss auszugehen, weil der gedankliche Inhalt ist nicht schützensfähig.


Also, ich lese dort nur was von einem TEXT, wie weit der "schwer verändert" wurde, kann ich natürlich nicht sagen.

quote:
Daneben gibt es eine Beschränkung bei einfach gelagerten Fällen und des fehlenden gewerblichen Handelns auf 100 Euro Abmahnkosten.


Jein, dabei geht es aber erstens nur um die Auslagen (hier gilt zzgl. Schadensersatz), ausserdem geht es diese Regelung nur im UrhG, hier wurde aber ein (vermeintlicher) UWG-Verstoss abgemahnt.

quote:

Daneben hätte ich Bedenken, ob die Werbeagentur überhaupt noch rechte an dem Satz hat. Viele Werbekunden KAUFEN ALLE Rechte, dann dürfte nur der Rechteinhaber handeln.


Mehr als die (ggf. exklusiven) Nutzungsrechte kann man aber nicht (ver)kaufen. Die Urheberrechte kann man nicht verkaufen.
quote:

Auf keinen Fall vorschnell der Agentur antworten.


Sollte keine fristgerechte Reaktion durch zB Angabe einer (ggf. mod.) UE erfolgen, muss man aber mit einer EV rechnen.


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