Providerrechnung nach 2 Jahren

11. Oktober 2001 Thema abonnieren
 Von 
Torsten2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Providerrechnung nach 2 Jahren

Hallo allerseits,

zwischen 14.04.1999 - 27.06.1999 habe ich den Zugang eines Providers genutzt. Dieser hat Zusagen wie z.B. die Bereitstellung eines EVN nicht eingehalten zzgl. technische Schwierigkeiten. Im Juni 1999 habe ich per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und die Erstellung einer Abschlussrechnung verlangt (da ich bis dahin noch gar keine Rechnung gesehen habe und auch keinen EVN). Nach Ablauf einer angemessenen Frist so stand geschrieben, sollte entweder die Rechnung gestellt und damit evtl. Forderungen geltend gemacht oder bei Stillschweigen seitens des Providers ein Verzicht auf die Forderung vereinbart sein.

Kurzum es kam keine Rechnung und keinerlei Reaktion. Erst am 07.09.2001 erhielt ich von dem Provider eine Mahnung (der jetzt anders heißt) in der lediglich der Saldo genannt war. Eine Rechnung fehlt weiterhin. Auf einen Widerspruch meinerseits (wegen des vereinbarten Forderungsverzichtes, fehlenden EVN etc.) wurde mit 14.09.01 mit einer Ablehnung und der Übermittlung der EVN-Daten geantwortet.

Meine Fragen:

1. Kann ich die Ansprüche abweisen oder zumindest einschränken z.B. auf Grundgebühr? (die damals gültigen AGB sind unter www.inethome.de/stuff/agb.pdf oder inethome.de und dann einfach in den Bereich Links gehen verfügbar)

2. Der Provider hat erst behauptet keine Kündigung erhalten zu haben. Jetzt schreibt er: dass das Einschreiben den Erhalt des Umschlages bestätige aber der Inhalt ihm dennoch nicht bekannt ist. Schützt ihn das? Oder muss er sich den Vorwurf mangelnder Sorgfalt gefallen lassen und den Inhalt trotzdem gegen sich gelten lassen?

3. Gemäß §7 Telekommunikations-Datenschutzverordnung dürfen Verbindungsdaten nur begrenzte Zeit (6 Monate es sei denn Widerspruch gegen Rechnung) gespeichert werden. Hat der Provider dagegen verstoßen, weil er es versäumt hat unverzüglich seine Leistungen in Rechnung zu stellen? (siehe AGB Punkt 1.1.)

4. Sind die AGB evtl. in einem Punkt mangelhaft?

5. Der Provider meint am 20/21.09.1999 eine Rechnung verschickt zu haben, die ich jedoch nicht erhalten habe (war mit Sicherheit kein Einschrieben o.ä.). Er hat bis jetzt noch immer keine Rechnung geschrieben (Grundgebühr, Preis pro Abrechnungseinheit etc.). Kann ich das irgendwie angreifen?

Kann mir jemand hier weiterhelfen?
Vorab vielen Dank für die Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Herrmann

P.S.: bei Meinungen bitte immer die Quelle angeben (Gesetz, Urteil etc.), dass erleichtert mir die Argumentation. THX.

Probleme mit dem Gewerbe?

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-477
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Lass mich raten - Freenet bzw. eine der Töchter???

Ääääähhhh -und eben sehe ich wie sinnlos es ist darauf zu reagieren, da aus 1999 und der Fall mit Sicherheit verjährt und geklärt ist :-(

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#3
 Von 
guest123-478
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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