Provider Vertrag - Rücktritt

1. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
rayr
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 11x hilfreich)
Provider Vertrag - Rücktritt

Hallo,

ich habe bei einem Online Provider einen DSL 2+ (hohe Bandbreite) Tarif beantragt.

In dem Antrag stand, dass ich, falls die DSL2+ Technik an meinem Wohnort nicht zur Verfügung steht, vorübergehend mit der höchstmöglichen Bandbreite versorgt würde.

Als jedoch festgestellt wurde, dass DSL2+ nicht verfügbar ist, wurde mir ein anderer Tarif angeboten, worauf ich (per mail) ausdrücklich erklärt habe, dass ich keinen anderen Tarif wünschte.

Die Hardware kam aber trotzdem, sowie eine Antwort mit dem Inhalt "Ihr Anschluss steht jetzt bereit".

Bei erhalt der Rechnung stelle ich jetzt fest, dass doch zu dem neu angebotenen, und von mir abgelehnten Tarif abgerechnet wurde.

Ich möchte nun ganz weg von dem Provider, weil mich das ignorante Verhalten ärgert.

Kann ich da was machen? Den Tarif habe ich nie bestellt, die Dienstleistung (DSL) aber schon in Anspruch genommen.

Gruß,
Ray

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Das ist vollkommen rechtens, wenn es so in den AGB steht, was ich sehr stark vermute. Gegen nicht vorhersehbare, physikalische Limitierungen ist kein Kraut gewachsen und kein Anbieter garaniert im voraus ADSL 2+ oder eine andere DSL-Bandbreite.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schranzi
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 15x hilfreich)

Wieso haben Sie denn die Dienstleistung in Anspruch genommen, wenn die Tarifform doch von Ihnen abgelehnt wurde bzw. Sie diese nicht wollten? Meistens wird der Vertrag mit Inanspruchnahme einer Dienstleistung, in Ihrem Fall DSL, schon rechtens, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Es hängt von Provider und AGB ab. Ein Fehler war die Nutzung der Leistung. Damit wurde der Vertrag von dir beständig (Annahme) und jetzt bist du gebunden. Keine Chance!
Nach den schlechten Erfahrungen würde ich jetzt aber trotzdem sofort kündigen. Darf ich raten: Freenet oder 1+1 ???

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen